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AB 81121

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-06-18

Wortprotokoll

Der Bericht des Internationalen Währungsfonds bezieht sich auf Feldtests des Bundesamtes für Privatversicherungen in den Jahren 2005 und 2006. Die Versicherungsaufsicht verfügt über immer bessere und wirkungsvollere Instrumente, um die ökonomische Solvenz der unterstellten Unternehmen zu beurteilen. Dies erfolgt mit Hilfe des Schweizer Solvenztests (SST). Dieser [PAGE 918] SST ermöglicht insbesondere die Ermittlung der Auswirkungen verschiedener Marktszenarien auf die unterstellten Unternehmen. Insgesamt haben die Stresstests gezeigt, dass die Lebensversicherer genügend und die Sachversicherer gut kapitalisiert sind.

Seit 2006 ist der SST nun für alle grossen Versicherungen obligatorisch. Die Versicherungsunternehmen müssen allerdings erst auf den 1. Januar 2011 das Zielkapital gemäss SST erreichen. Ab diesem Datum werden die entsprechenden Anforderungen durch die Aufsichtsbehörde durchgesetzt. Das heisst, dass den Versicherungsunternehmen genügend Zeit bleibt, um allfällige Kapitalanforderungen aufgrund des SST zu erfüllen - sei es durch eine Erhöhung des Kapitals, sei es durch die Reduktion der Risiken.

Die Vorsorgeeinrichtungen müssen zur Sicherstellung ihrer Solvenz Wertschwankungsreserven und Rückstellungen bilden. Dabei ist der Grundsatz der Stetigkeit zu beachten. Bei der Anlage des Vermögens geht es darum, die Sicherheit des Vorsorgezweckes zu gewährleisten. Letztlich basiert das schweizerische System der beruflichen Vorsorge auf der Selbstverantwortung der Kassen und der Verantwortlichkeit des Stiftungsrates, des Pensionskassenexperten, der Revisionsfirma und der Aufsicht. Dieses liberale und dezentrale Regime hat ein stabiles System der beruflichen Vorsorge hervorgebracht, ein System, das auch Schocks verkraften kann.

Ein zentral administrierter Solvenztest würde dazu führen, dass Anlagen tendenziell prozyklisch getätigt würden. Das heisst, dass beispielsweise bei sinkenden Aktienkursen zusätzlich noch Aktien verkauft würden.

Das Bundesamt für Sozialversicherung hat im Rahmen der erwähnten Studie des Währungsfonds Berechnungen durchgeführt, welche aufzeigen, dass die Wertschwankungsreserven im Durchschnitt per Ende 2006 noch nicht ganz ausreichend sind, um Unterdeckungen auszuschliessen. Im Gegensatz zu den Lebensversicherern muss hier jedoch ein Deckungsgrad von 100 Prozent nicht jederzeit gewährleistet sein. Eine solche Sicherheitsgarantie hätte einen deutlich negativen Einfluss auf die langfristige Performance der Kassen. Sie ist angesichts des langen Anlagehorizonts auch nicht sinnvoll. Bezüglich der spezifischen Problematik bei den öffentlich-rechtlichen Kassen wird zurzeit, wie Sie wissen, eine Revisionsvorlage ausgearbeitet.

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