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preparatory:AB 81824

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-21

Wortprotokoll

Wir haben heute in der Praxis einen illegalen Zustand im Bereich der Pflege, und der Bundesrat schaut einfach zu. Das Gesetz schreibt nämlich vor, dass die Pflege, egal ob sie in einem Spital, in einem Pflegeheim oder mit der Unterstützung von Spitex in den eigenen vier Wänden geleistet wird, als KVG-Leistung bezahlt werden muss. Heute bezahlen die Versicherten jedoch einen beträchtlichen Teil selber, im Schnitt fast die Hälfte der Pflegekosten, und die kantonalen Unterschiede sind riesengross. Das führt heute in der Praxis zu sozialen Härtefällen. Es geht hier bei unserer Diskussion wohlverstanden um die ärztlich verordneten Pflegekosten. Eine medizinische Intervention kann nie erfolgreich sein, wenn die damit zusammenhängende Pflege nicht auch gewährleistet ist. Das Pflegepersonal leistet eine wertvolle Arbeit und oft auch einen schwierigen Einsatz. Jeder Abbau bei der Pflege wirkt sich deshalb nicht nur für die Patienten und Patientinnen negativ aus, sondern erhöht immer auch den Druck auf das Pflegepersonal. Transparenz bei den Pflegekosten herzustellen ist möglich. Aus Transparenzgründen wurde ja im Jahre 2003 auch die Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung in Kraft gesetzt. Die Daten liegen längst vor. Der Bundesrat hält es aber offenbar nicht für notwendig, den unwahren Behauptungen der Krankenkassenlobby und den wilden Spekulationen bezüglich der Kosten entgegenzutreten. Von einer Kostenexplosion im Bereich der Pflege kann nämlich keine Rede sein. In den Kommissionsberatungen hat sich der Bundesrat jedoch konstant geweigert, die Zahlen auf den Tisch zu legen; er hat sich geweigert, Berichte mit einer Übersicht über die Pflegekosten auf den Tisch zu legen; er hat sich geweigert, die Fakten und Daten zu einem relevanten Bereich der Gesundheitsversorgung zu liefern. Damit hat er sich auch geweigert, die Grundlagen vorzulegen, welche für eine seriöse Gesetzesberatung notwendig sind.

Um Transparenz herzustellen, hat die SP selber eine Studie in Auftrag gegeben. Ich habe Ihnen, Herr Bundesrat Couchepin, ein Exemplar mitgebracht, weil wir die Studie am letzten Dienstag auch der Öffentlichkeit vorgestellt haben. Diese Studie untersucht die Entwicklung im Bereich der Pflege zwischen 1998 und 2005. Ich nenne Ihnen kurz die beiden wichtigsten Ergebnisse dieser Studie.

Das erste wichtige Ergebnis: Die Pflegekosten sind zwischen 1998 und 2005 nicht überdurchschnittlich gewachsen und bewegen sich durchaus im Rahmen des gesamten Kostenwachstums im Gesundheitswesen. Ein Beispiel: Im Bereich der Spitex erfolgte in diesen Jahren, also 1998 bis 2005, ein Ausgabenanstieg von insgesamt 164 Millionen Franken. Zum Vergleich: In nur einem Jahr erfolgte praktisch die gleiche Kostenzunahme bei den Ausgaben für die Medikamente, zwischen 2004 und 2005 betrug der Anstieg konkret 144 Millionen Franken.

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Das zweite wichtige Ergebnis: Würde das KVG in die Praxis umgesetzt, wäre die Deckungslücke für die gesamte Übernahme der ärztlich verordneten Pflegekosten durch die Krankenversicherung und die öffentliche Hand nicht so immens, wie immer wieder behauptet wird. Santésuisse polemisiert beispielsweise mit einer Zahl von weit über 1 Milliarde Franken, ohne jedoch nachvollziehbare Berechnungen auf den Tisch zu legen. Heute wird die Deckungslücke zu einem Drittel vom Bund, einem Drittel von den Kantonen und den Gemeinden und einem Drittel von den privaten Haushalten getragen. Würde das Gesetz heute in der Praxis angewendet, würde die Deckungslücke gemäss unserer Studie lediglich 350 bis 420 Millionen Franken betragen.

Unser Fazit: Wegweisend für jede Neuregelung muss das Krankenversicherungsgesetz sein, wonach die Pflegeleistungen vollständig von der Grundversicherung zu übernehmen sind.

Das Modell, das der Bundesrat in seiner Botschaft vom Februar 2005 vorgeschlagen hat, ist mittlerweile vom Tisch. Der Ständerat hat in der Flimser Herbstsession eine eigene Vorlage verabschiedet, die auch die Grundlage für die Beratung in unserer SGK war. Es muss jedoch angefügt werden, dass die Ständeratslösung sozial absolut unverträglich und geradezu eine Provokation ist. In unserer SGK haben wir zu Beginn der Arbeiten eine ungewöhnliche, aber einstimmige, einmütige Allianz angehört. Es war die IG Pflegefinanzierung, ein Zusammenschluss sämtlicher Leistungserbringer, wie beispielsweise die Leistungserbringer im Bereich der Heime, Curaviva, und die im Bereich der Spitäler, H+. Weiter dabei sind der Spitexverband, der Berufsverband des Pflegepersonals, SBK, aber auch die Fachorganisationen von Chronischkranken und Behinderten sowie diverse Rentnerinnen- und Rentnerverbände. Diese IG Pflegefinanzierung hat unmissverständlich klargemacht, dass die Abbauvorlage des Ständerates nicht akzeptiert werden kann und notfalls die Stimmberechtigten an der Urne zu entscheiden hätten. Das Pflegerisiko ist für jede und jeden gegeben. Für die SP-Fraktion ist deshalb klar, dass die Pflegekosten nicht zur Armutsfalle werden dürfen, sondern solidarisch getragen werden müssen.

Die Mehrheit der SGK hat eine Vorlage verabschiedet, die Verbesserungen enthält. Dazu gehört die Anpassung der Vermögensfreigrenzen im Rahmen des ELG, insbesondere für selbstbewohntes Wohneigentum. Dazu gehört auch der Einbezug der Akut- und Übergangspflege durch Spitex und Heime, und dazu gehört auch die Vermeidung von Sozialhilfeabhängigkeit für pflegebedürftige Heimbewohnerinnen und Heimbewohner. Die zentrale Frage betrifft jedoch die Begrenzung der Kosten, welche bei der Pflege auf die privaten Haushalte überwälzt werden sollen. Diese Kostenbegrenzung befürwortet unsere SGK im Gegensatz zum Ständerat. Das ist gut so. Allerdings sind die Belastungen für die Patienten und Patientinnen immer noch zu hoch, weshalb wir dann in der Detailberatung auch ein sozialeres und einfacher umsetzbares Modell vorschlagen werden.

In diesem Sinne wird die SP-Fraktion auf die Vorlage eintreten.