preparatory:AB 82588
Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-18
Wortprotokoll
Hier bestehen ziemlich wichtige Differenzen zwischen National- und Bundesrat. Der Nationalrat will die Forschung zwingend fördern, der Bundesrat schlägt eine Kann-Bestimmung vor. Der Nationalrat will einen abschliessenden Katalog über den Inhalt dieser Forschung, der Bundesrat will die Bereiche öffnen, indem er einen nichtabschliessenden Katalog beantragt, was durch den Begriff "namentlich in folgenden Bereichen" zum Ausdruck gebracht wird.
Der SGK Ihres Rates scheint das bundesrätliche Konzept besser zu sein. Es stützt sich auf das geltende Forschungsgesetz ab, und es erweckt nicht wie jenes des Nationalrates den Eindruck, es werde nach der Annahme der Änderung zwingend und gleichermassen in allen aufgezählten Bereichen geforscht. Die Fassung des Bundesrates ist offener und flexibler. Die schwerfällige Formulierung in der Fassung des Bundesrates, der Bund könne diese Forschung "selbst durchführen, in Auftrag geben oder unmittelbar unterstützen", kann man aber ohne inhaltliche Änderung vereinfachen, indem man nur von "fördern" spricht, was all diese Bereiche umfasst.