Lexipedia

AB 82790

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-20

Wortprotokoll

Die UREK ist auf diese Vorlage einstimmig eingetreten. Sie hat sie gründlich behandelt. Den Vorwurf der Unseriosität oder der Unverantwortlichkeit würde ich also hier nicht auf uns sitzenlassen.

Nach gründlicher Diskussion mit der Verwaltung und Anhörungen der Nuklear- und Versicherungsvertreter, von Greenpeace usw. kommt die Kommission zum Schluss, dass jede Summe, die hier erwähnt wird, eine politische ist. Versicherungstechnisch fehlen die Daten, um eine wissenschaftliche Summe festzulegen, und zwar deshalb, weil die Anzahl solcher Anlagen weltweit zu klein und die Zeit, in der sie in Betrieb sind, zu kurz ist, um eine Statistik über x Fälle zu haben, die der Kalkulation einer allfälligen Summe dienen könnte. Man beachte, dass sich die Schadensumme bei den Unfällen in diesen Anlagen, die bis jetzt bekannt sind, eigentlich im zwei- bis höchstens dreistelligen Millionenbereich bewegt hat, Tschernobyl nicht inbegriffen. Aber Tschernobyl war nicht versichert, es hätte aufgrund der dort herrschenden Umstände auch nicht versichert werden können.

Ihre Kommission hat die verschiedenen Summen, die in dieser Debatte zur Diskussion gestanden sind, auch geprüft. Das UVEK hat ursprünglich, ganz am Anfang der Diskussion, 4 Milliarden Franken vorgeschlagen. Dafür war auch keine wissenschaftliche Basis vorhanden. Man ist von folgender Überlegung ausgegangen: Wenn die Privatversicherer im Jahr 1983 300 Millionen Franken zur Verfügung gestellt haben und die Limite damals bei 1 Milliarde Franken gesetzt worden ist - also die ungedeckte Summe zulasten des Bundes, mit diesem Fonds, den wir gestern erwähnt haben -, kann man davon ausgehen, dass die Versicherer heute 1,1 Milliarden Franken zur Verfügung stellen und die Gesamtdeckung auf 4 Milliarden Franken erhöht werden könnte.

Der Bundesrat ist diesem Vorschlag nicht gefolgt. Er hat im Vorentwurf zur Vernehmlassung die Summe von 2,25 Milliarden Franken vorgeschlagen. Diese Summe wurde von der grossen Mehrheit der Kantone als angemessen betrachtet. Das ist auch der Grund, weswegen ich mich bei Artikel 8 bei der Minderheit befinde und die Summe von 2,25 Milliarden Franken unterstütze. Allerdings hat der Bundesrat nach der erfolgten Vernehmlassung in der Botschaft die Summe von 1,8 Milliarden Franken vorgesehen - man halte aber fest, dass zu all diesen Beträgen die 450 Millionen Franken der internationalen Deckung dazukommen. Die Botschaft schlägt also eine Deckung von 1,8 Milliarden Franken für die erste und zweite Tranche gemäss der Übereinkommen von Paris und Brüssel vor. Dazu kämen die 450 Millionen Franken der dritten Tranche.

Die Finanzkommission - inklusive meiner Wenigkeit - hat die UREK mit einem Brief, der gestern erwähnt worden ist, gebeten, diese Summe nochmals zu prüfen. Die Diskussion der UREK hat allerdings eben zum Schluss geführt, dass die Mehrheit bei 1,8 Milliarden Franken bleibt, wie vom Bundesrat vorgeschlagen wurde, die Minderheit bei 2,25 Milliarden Franken gemäss Vorentwurf. Man bemerke, dass es sich nicht um eine leichte Erhöhung handelt. Es ist im Vergleich zum heutigen Stand auf jeden Fall mehr als das Doppelte, und würde man der Minderheit folgen, wäre es fast das Dreifache im Vergleich zu dem, was heute vorgesehen ist. Wichtiger ist, dass diese Revision gemäss den internationalen Übereinkommen alle Länder, auch die Nachbarländer, zur gleichen Deckung verpflichtet. Das ist viel wichtiger, denn: Was geschieht heute? Heute beläuft sich die Privatversicherungsdeckung in Frankreich auf 140 Millionen Franken - 140 Millionen Franken! -, in Deutschland auf 430 Millionen Franken, in Grossbritannien auf 275 Millionen Franken, in den Vereinigten Staaten auf weniger als 400 Millionen Franken. Die Schweiz liegt also bereits jetzt zwei- bis dreimal höher als die Nachbarländer, und jetzt verdoppeln wir diese Summe. Wir erreichen mit den internationalen Übereinkommen, dass auch die Nachbarländer - und das ist für uns sehr wichtig - eine zehnmal höhere Summe haben, damit sie den Ansprüchen der Übereinkommen gerecht werden.

Ich möchte da noch auf etwas verweisen. In den Artikeln 25 und 26 des Entwurfes zum Kernenergiehaftpflichtgesetz sind die Grundsätze betreffend Grossschäden auch erwähnt. Artikel 25 Absatz 1 besagt: "Im Falle eines Grossschadens kann die Bundesversammlung durch Verordnung eine Entschädigungsordnung aufstellen." In dieser Entschädigungsordnung kann gemäss Artikel 25 Absatz 4 Buchstabe b "vorgesehen werden, dass der Bund zusätzliche Beiträge an den nicht gedeckten Schaden leistet". Artikel 26 sieht auch vor, dass die Leistungspflicht der Versicherer allenfalls angepasst werden kann. Es ist also nicht so, dass nichts vorgesehen ist, sollte man sich ausserhalb dieser Limite bewegen.

Deswegen schlägt Ihnen die Kommission vor, auf die Vorlage einzutreten und sie zu behandeln und den Rückweisungsantrag Fetz abzulehnen.

AB 82790 | Lexipedia | Lexipedia