preparatory:AB 83438
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-11
Wortprotokoll
Frau Ory beantragt, Artikel 7 Absatz 3 zu ergänzen: "Die Verfügung muss in einer für die Person verständlichen Sprache verfasst sein." Ich kann hier wie gesagt nur meine eigene Meinung zum Ausdruck bringen: Ich meine, sagen zu dürfen - Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf wird mich korrigieren, wenn es nicht zutrifft -, dass die Schengener Verordnung das nicht verlangt. Die Schengener Verordnung verlangt nicht, dass die Verfügung in einer Sprache des Landes des Betreffenden abgefasst werden muss. Auch das Verwaltungsverfahrensgesetz - und eine solche abweisende Verfügung ist ja ein Verwaltungsakt - verlangt nicht, dass eine Verfügung in einer Sprache verfasst wird, derer der Betreffende mächtig ist. Hinzu kommt, dass die betroffenen Personen nach dem bestehenden Recht über die Möglichkeit einer beschwerdefähigen Verfügung informiert werden müssen. Sie haben auch die Möglichkeit, innerhalb der Beschwerdefrist eine Rechtsberatung aufzusuchen, sodass ich Ihnen beliebt machen muss - vorbehältlich einer anderen Stellungnahme von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf -, den Antrag Ory abzulehnen.