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AB 83468

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-12

Wortprotokoll

Ihre Kommission hat an ihrer Sitzung vom 22. November 2007 die am 20. März 2003 von alt Nationalrat Christian Speck eingereichte und am 7. Oktober 2004 vom Nationalrat angenommene Motion vorberaten. Der Nationalrat hat diese Motion damals übrigens mit 86 zu 75 Stimmen angenommen. Die Motion beauftragt den Bundesrat, "mit einer Revision des Gewässerschutzgesetzes die Restwassermengen im Lichte des Klimaschutzes neu zu prüfen und deutlich tiefer anzusetzen".

Ihre Kommission beantragt, diese Motion abzulehnen, was gemäss Reglement die einzige Möglichkeit ist. Besser wäre es, die Motion abzuschreiben. Denn gleichzeitig mit dieser Motion wurde damals eine parlamentarische Initiative Epiney mit dem ungefähr gleichen Wortlaut eingereicht; zumindest die Stossrichtung war die gleiche. Wir haben im Plenum beschlossen, dieser Initiative Folge zu geben, und die Kommission hat sich dann im Rahmen einer Subkommission "Restwassermengen" damit beschäftigt. Diese Subkommission hat von der Motion Speck Kenntnis genommen, hat dann aber ihre Arbeit aufgrund der parlamentarischen Initiative Epiney fortgesetzt. Dies geschah einerseits, weil die parlamentarische Initiative Epiney ein wenig präziser war, andererseits, weil Herr Speck damals selber sagte, man könne das tun, seine Motion sei damit abgedeckt.

Die Arbeiten der Subkommission wurden vorübergehend sistiert, weil die Plenarkommission auf die Idee kam, einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser" zu erarbeiten. Diese Volksinitiative kennen Sie, sie stammt von den Fischerei- und Umweltorganisationen, und sie geht eigentlich in die den beiden anderen Vorstössen entgegengesetzte Richtung. Sie verlangt eigentlich mehr Massnahmen, um die Folgen der Wassernutzung zu limitieren. Nachdem der Bundesrat anderer Meinung war, hat unsere Kommission die Arbeiten zu einem Gegenvorschlag zu dieser Initiative in Angriff genommen, denn sie war der Meinung, gewisse Ziele der Initiative seien lobenswert und müssten übernommen werden, die Methode hingegen, die von der Initiative vorgeschlagen werde, sei zu rigide und könne nicht angewendet werden. Die nationalrätliche UREK ist uns gefolgt und hat uns für die Erarbeitung dieses indirekten Gegenvorschlages grünes Licht gegeben. Deswegen sind die Arbeiten der Subkommission "Restwassermengen" in diese Arbeit eingeflossen bzw. eingebunden worden. Die Arbeiten laufen jetzt auf Hochtouren. Unsere Kommission soll Ende April diesen Gegenvorschlag vorbereitet haben; er wird natürlich in eine Vernehmlassung geschickt, und wir rechnen damit, dass wir in der Wintersession in der Lage sein werden, diesen Gegenvorschlag vorzubringen.

Der Gegenvorschlag kümmert sich um Renaturierung, um die Schwall- und Sunkproblematik, um Geschiebe, um die Finanzierung all dieser Massnahmen und gleichzeitig auch um eine gewisse Flexibilisierung der Restwassermenge, die aber ökokompatibel sein soll; das ist eigentlich die Absicht der Kommission. Es ist wieder wie beim ersten Geschäft dieses Morgens, "Rettet den Schweizer Wald": Falls der Gegenvorschlag den Anliegen der Initiative genügend Rechnung trägt, wollen die Initianten die Initiative zurückziehen. Diese Initiative wurde übrigens mit 160 000 Unterschriften unterstützt; es ist natürlich ein populäres Thema. Deswegen beantragt die Kommission jetzt, die Motion Speck im Sinne einer Abschreibung abzulehnen und die Gedanken, die damals dieser Motion und der Initiative Epiney zugrunde lagen, im Rahmen des Gegenvorschlages weiterzuverfolgen.

Ein paar grundsätzliche Bemerkungen: Das Gewässerschutzgesetz von 1991 - vom Volk 1992 genehmigt - ist das Ergebnis langwieriger technischer und parlamentarischer Arbeiten. Es handelt sich um einen Kompromiss zwischen Umweltanliegen und Wassernutzung. Zwölf Jahre später, 2003, hat einerseits die Stromwirtschaft die Einschränkungen durch das Gesetz als zu stark empfunden - im Text der Motion Speck spricht man von einem Verlust von 5000 Gigawattstunden pro Jahr -, und andererseits haben die Fischerei- und Umweltverbände dieses gleiche Gesetz als unzureichend empfunden.

Nach dieser Arbeit, einen Kompromiss zu finden, gehen die Wege seit einigen Jahren wieder auseinander. Die Bemühungen unserer Kommission gehen jetzt eben in die Richtung einer Suche nach einem neuen Kompromiss, der einerseits die Interessen der Wassernutzung - die natürlich auch gestiegen und jetzt zu einem klimapolitischen und energiepolitischen Anliegen geworden ist und nicht mehr nur eine wirtschaftliche Notwendigkeit ist - und andererseits die Umwelt- und Fischereianliegen berücksichtigt. Ich habe vorher in unserer einleitenden Debatte über diese verschiedenen Motionen betont, dass es nicht nur darum geht, uns Ziele zu setzen; es geht auch darum, die Ziele zu erreichen. Im Energiebereich, im Elektrizitätsbereich müssen wir das Rad nicht unbedingt neu erfinden. Wir haben diese Diskussionen in den letzten zwei Jahren geführt.

Das neue Energiegesetz sieht seit dem 1. Januar 2008 zwei wichtige Ziele vor. Das eine ist, dass der Endenergieverbrauch pro Haushalt bis ins Jahr 2030 auf den heutigen Werten, den Werten dieses Jahres, stabilisiert wird, wobei in Kauf genommen wird, dass zwar der Verbrauch fossiler Energieträger - von Erdöl bzw. Treibstoffen - gesenkt werden kann, dass sich aber gleichzeitig der Stromverbrauch erhöht. In diesem Sinne geht auch der Bundesrat in seinen [PAGE 144] Energieszenarien für die nächsten Jahre von einem weiteren Zuwachs des Stromverbrauches in unserem Lande aus. Das ist mal die eine Sache: Wir sehen im Gesetz zwar die Stabilisierung des Gesamtenergieverbrauches pro Haushalt vor, was aber mit einer Erhöhung des Stromverbrauches verbunden ist. Im Zusammenhang mit der Stabilisierung des Verbrauches pro Haushalt müssen wir auch damit rechnen, dass bis ins Jahr 2030 die Anzahl der Haushalte weiterhin steigen wird. Wenn wir - das wurde heute noch nicht gesagt - immer den Stand der CO2-Emissionen gegenüber demjenigen von 1991 zitieren, vergessen wir oft zu sagen, dass die Schweizer Bevölkerung seit 1991 um etwa 16 bis 17 Prozent gewachsen ist. Wir haben einen CO2-Ausstoss von minus 20 Prozent pro Kopf, wie er vom Kyoto-Protokoll verlangt wird. Das Problem ist, dass gleichzeitig die Zahl der Köpfe gewachsen ist.

Gleichzeitig wurden im Energiegesetz auch die Ziele für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen festgesetzt, und zwar erwarten wir bis zum Jahr 2030 zusätzlich 5400 Gigawattstunden aus diesen erneuerbaren Quellen, davon 2000 Gigawattstunden aus der Wasserkraft. Jetzt kommt eben die Frage der Motion Speck. Sie beruht auf der Annahme, dass mit dem heutigen Gewässerschutzgesetz 5000 Gigawattstunden pro Jahr verlorengehen. Diese Zahl wurde von den Experten der Atel einmal berechnet; sie ist inzwischen auch kritisiert worden, und wir haben sie nicht als Basis für die Arbeiten der Kommission genommen. Es ist aber eine Tatsache, dass das Gesetz, was die Nutzung der Wasserkraft betrifft, schon gewisse Einschränkungen vorsieht und dass das Risiko einer weiteren Einschränkung durch die Initiative relativ gross ist. Gleichzeitig kommt auch eine Folge des Klimawandels zum Tragen. Der Klimawandel führt dazu, dass sich die regelmässige Stromerzeugung aus Wasserkraft mit der Zeit reduziert.

Ich komme zum Schluss. Wenn wir jetzt mit gutem Gewissen diese Motion Speck abschreiben oder ablehnen, dürfen wir nicht vergessen, dass wir im Stromerzeugungsbereich sehr grosse Herausforderungen vor uns haben. Alle Energieträger in diesem Bereich, auch alle erneuerbaren, finden ihre Grenzen. Wir wissen, dass die grossen Geothermieprojekte Erdbeben verursachen; wir wissen, dass die Windräder auf Widerstand stossen. Wir wissen seit heute Morgen, dass die Holznutzung weiterhin eingeschränkt bleibt, weil wir das Waldgesetz nicht angepasst haben. Wir wissen, dass die kleinen Wasserkraftwerke, die wir mit diesem Gesetz unterstützen wollten, auch auf Widerstand stossen, weil besonders die Vertreter der Fischerei diese inakzeptabel finden. Im Tessin verlangen die Fischer zurzeit ein Moratorium für sämtliche neuen kleinen Wasserkraftwerke. Wir wissen auch, dass die grossen Wasserkraftwerke in Zukunft kaum zusätzlich Strom erzeugen werden, es sei denn, sie werden in Form von Pumpspeicherwerken benutzt. Das ist gut, um die Schwankungen der Windenergie aus Deutschland zu kompensieren. Aber eine solche Arbeit kostet auch Energie. Pumpen und speichern, um dann wieder Strom zu erzeugen, verbraucht ungefähr 30 Prozent der benutzten Energie; das ist nicht wenig.

Wir müssen also all diesen Gegebenheiten Rechnung tragen. Wenn wir uns diese Ziele stecken und auch die Gegebenheiten unseres Landes berücksichtigen, bleibt uns am Schluss nichts anderes übrig, als Gaskombikraftwerke zu akzeptieren. Wir haben uns bis jetzt dagegen eingesetzt, wenigstens mehrheitlich, aber es bleibt wahrscheinlich nichts anderes übrig, ausser dann endlich einmal die Debatte über den Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke anzupacken. Meines Erachtens - das ist aber eine persönliche Bemerkung - ist es höchste Zeit, dass wir das tun.

Ich empfehle Ihnen, die Motion in diesem Sinne abzulehnen.