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preparatory:AB 84279

Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-05-28

Wortprotokoll

Einer scheinbaren Formalität dieses Geschäftes kommt heute vielleicht das grösste Interesse zu: Es geht um die Frage, ob die beiden Vorlagen in einen Beschluss gefasst oder aufgetrennt werden sollen.

Der Bundesrat hat uns aufgrund einer staatsrechtlich korrekten Wertung zwei getrennte Beschlüsse vorgelegt. Der Ständerat dagegen hat sich für die Fusion entschieden. Das sachliche Argument unserer Schwesterkammer: Es sei eine Illusion, zu glauben, es könne zwar die Personenfreizügigkeit mit der EU und ihren bisherigen Mitgliedstaaten fortgeführt, gleichzeitig aber deren Ausdehnung auf die beiden neuen Mitgliedstaaten refüsiert werden. Welche der beiden Fragen auch immer verneint werde, es führe zum Ende des bilateralen Weges. Die Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission ist zu einem anderen Schluss gekommen und schliesst sich dem Bundesrat an.

1. Zwar anerkennt sie die Meinung der Kleinen Kammer, qualifiziert jedoch weiter gehende Überlegungen und Argumente als gewichtiger, insbesondere demokratiepolitisch - "honni soit qui mal y pense!" - die Frage der Einheit der Materie. Oder anders gesagt: Es soll eine möglichst unverfälschte Willenskundgebung möglich sein, was bei zwei Vorlagen unbestrittenermassen besser gewährleistet ist. Anders ausgedrückt: Die Tatsache, dass zwei Vorlagen zufällig zeitlich zusammenfallen, ist nicht Grund genug, sie gleich zusammenzubinden.

2. Es ist retrospektiv für die Kommission gewichtiger, dass die klare und wiederholte und normierte Zusicherung erfolgt ist, dass zu jeder Erweiterung der Personenfreizügigkeit das Referendum ergriffen werden könne. Damit gemeint war das gesonderte Referendum. Das war notabene eine Zusicherung, welche nicht nur im Rückblick, sondern auch für die Zukunft Geltung beansprucht.

Natürlich gibt es bestimmte Grenzen für das, was man hier als Kommissionssprecher vortragen kann. Vielleicht nur so viel: Ich habe gerne gehört, was man hier alles aufgezählt hat, was seit dem Jahr 2000 und folgende etwa passiert ist. Da kann man dazu meinen, was man will. Bringt man aber solch grosse Begriffe wie Ehrlichkeit und Logik hier in Anschlag, dann sollte man sich auch der Konsequenzen solcher Begriffe bewusst sein. Ich gehe davon aus, dass man ehrlicherweise sagen soll, es gebe überhaupt keine Abstimmungen mehr über Erweiterungen, wenn man so argumentiert, wie das hier von den "Vereinern" gemacht wurde. Das wäre dann nämlich die sogenannt logische Konsequenz. Man soll dann also sämtliche Erweiterungen bereits von vornherein gutheissen. Sonst hat das Ganze mit Logik nichts oder bestenfalls sehr wenig zu tun.

3. Zu den Rechtsfolgen, die bei Ablehnung der beiden Vorlagen - wir haben es von der Frau Bundesrätin bereits wieder gehört - eben jeweils unterschiedlich sind: Im Falle eines Nein zur Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit den bisherigen Vertragspartnern ist die Aufhebung der Bilateralen die vorgesehene zwingende Folge; nicht so bei Ablehnung der Ausweitung auf Bulgarien und Rumänien: Hier ist objektiv nicht klar, wie sich die EU verhalten wird.

4. Wenn schon eine sogenannte politische Überlegung ins Feld geführt wird, dann jene, dass mit einer Zweiteilung der Vorlage der aussen- und wirtschaftspolitische Totalschaden zu vermeiden wäre, jener nämlich, der dann einträte, wenn gleich die ganze fusionierte Vorlage abgelehnt würde - dies, nachdem wir uns dann monatelang die ganze Klaviatur des sogenannten Päcklivorwurfs haben anhören dürfen.

Im Namen der Kommission ersuche ich Sie also, der Mehrheit zuzustimmen.