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preparatory:AB 84539

Borer Roland F. · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-06-02

Wortprotokoll

Für die SVP-Fraktion gehören der Milizsoldat und die Verantwortung für die persönliche Ausrüstung zusammen. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum eine Angehörige oder ein Angehöriger der Armee auf der einen Seite zu Hause den Schlafsack, den Rucksack und was weiss ich noch alles aufbewahren soll, die persönliche Waffe aber, die ein wesentlicher Teil der persönlichen Ausrüstung ist, nicht mehr. Wir sind der Meinung, wir sollten das bisherige Regime beibehalten. Der Angehörige oder die Angehörige der Armee, sofern im Besitz einer persönlichen Waffe, ist für dieses Gerät verantwortlich, ist auch verantwortlich dafür, dass es funktionstüchtig unterhalten wird.

Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag der Minderheit zu Artikel 112 Absatz 2 ab.

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