preparatory:AB 8513
Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-12-05
Wortprotokoll
Während der Kommissionsberatungen sowie gestern und heute hat es sich gezeigt, dass die grösstmögliche Uneinigkeit über das "Wie weiter?" im Mietrecht besteht. Herr de Dardel hat nun die einzige Gemeinsamkeit in diesem Saal herausgeschält und einen sehr guten, bestechenden Vorschlag gemacht. Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, den Antrag der Minderheit de Dardel zu unterstützen.
Wir haben bereits gestern und auch heute wiederholt gehört, dass eine der Hauptschwächen des geltenden Rechtes die unselige Koppelung der Mietzinse an den variablen Hypothekarzinssatz ist. Darin - und immerhin darin - besteht Einigkeit. So ist beispielsweise die Nationalbank dagegen, weil die Verbindung von einerseits Geld- und Kapitalmarkt und anderseits Wohnungsmarkt sachfremd ist, weil es sich um zwei sich unterschiedlich entwickelnde Märkte handelt. Auch der Bundesrat ist gegen diese Koppelung, weil sie die Mietzinserhöhungen beschleunigt und weil die Senkungen eben in der Vergangenheit nicht genügend weitergegeben worden sind.
Wir haben gestern schon ausgeführt, weshalb wir gegen diese Koppelung sind. Wir haben auch auf die Studien verwiesen, wonach die Mieterinnen und Mieter während der letzten Jahre 18,8 Milliarden Franken zu viel Miete bezahlt haben. Herr Hegetschweiler, Sie haben gestern gesagt, das sei ein "Samichlaus"-Märchen von uns. Das ist ein Schlagwort von Ihnen, ich hätte eigentlich lieber eine sachliche Begründung, weshalb die Mietzinse während der letzten zehn Jahre trotz sinkenden Hypothekarzinsen immer und stetig angestiegen sind. Ich denke, unsere Behauptung ist trotz Beginn des Monats Dezember kein "Samichlaus"-Märchen.
Es kommt dazu, dass, selbst wenn die Vermieter diese Hypothekarzinssenkungen weitergeben würden, die daraus resultierenden Schwankungen nicht wünschbar sind.
Jetzt liegen verschiedene Lösungsvarianten vor, die beste ist immer noch unsere Volksinitiative "Ja zu fairen Mieten". Das Volk wird darüber entscheiden. Es gibt den Entwurf des Bundesrates. Da sind die Meinungen geteilt, Sie werden es in den nächsten zwei Stunden wiederholt hören. Und es gibt das Wundermittel von Herrn de Dardel, der eine Verstetigung der Mieten anstrebt, indem die Koppelung im geltenden Recht einfach gestrichen wird und sich die Mietzinsentwicklung nach den Kostensteigerungen und effektiven Mehrleistungen der Vermieterschaft bestimmt. Leider hat sich auf der bürgerlichen Seite niemand die Mühe genommen, sich mit dieser Idee auseinander zu setzen.
Der Bundesrat hat zumindest dazu Stellung genommen und sich die Frage gestellt, ob das Streichen eines einzigen Kriteriums das ganze System ins Wanken, aus dem Gleichgewicht, bringt. Das stimmt für dieses Kriterium nicht. Weshalb?
1. Dieses System ist - und war während der letzten zehn Jahre - nicht im Gleichgewicht, weil eben die Hypothekarzinssenkungen nicht gleich weitergegeben werden wie die Hypothekarzinserhöhungen. Wir machen eine Korrektur; wir wollen mit dieser Streichung das System ins Gleichgewicht bringen und eine Ungerechtigkeit ausmerzen.
2. Eine weitere Überlegung ist, dass das Finanzierungsrisiko eigentlich zum Unternehmerrisiko gehört und auch im Umstand berücksichtigt wird, dass die Vermieter einen angemessenen Ertrag erzielen können. Wir wären auch bereit, darüber zu diskutieren, ob das Streichen dieses einen Kriteriums allenfalls bei der Frage, welches der zulässige Ertrag nach Artikel 269 OR ist, zu berücksichtigen sei. Es ist so, dass dieser Ertrag heute vom Bundesgericht definiert ist. Es besteht also die Möglichkeit, das so genannte Finanzierungsrisiko des Vermieters beim zulässigen Ertrag zu berücksichtigen.
Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit de Dardel zu unterstützen.