preparatory:AB 86139
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-05-28
Wortprotokoll
Ich danke zunächst Frau Sommaruga für die Präsentation der Vorlage; sie hat dies in ausgewogener Weise getan und auf die Vorteile der Abschaffung der Emissionsabgabe hingewiesen, aber auch klargemacht, dass es noch einige Probleme zu lösen gilt. Das scheint mir eine realistische Einschätzung zu sein. Zu Ihrer Debatte möchte ich zwei, drei Dinge erwidern; erstens gebe ich Ihnen einen kurzen Überblick über die "Baustellen" im Steuerbereich, damit Sie sehen, wohin dieses Projekt gehört.
Wir haben im Februar dieses Jahres die Zustimmung zur Unternehmenssteuerreform II durch das Volk erhalten und am gleichen Abend gesagt, die Steuerreformen müssten in zwei Richtungen weitergehen. Zunächst geht es darum, die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Schweiz weiter zu stärken, und zweitens darum, die anstehenden Probleme bei der Besteuerung von Familien, insbesondere unter dem Aspekt von Kindern, zu verbessern. In beiden Bereichen sind Arbeitsgruppen an der Arbeit, und in beiden Fällen erwarte ich - wie Sie auch - in der Zeit zwischen den Sommerferien und dem Herbst entsprechende Vorschläge.
Ein drittes Projekt betrifft die Mehrwertsteuer; dieses ist schon längere Zeit unterwegs und auf der Zielgeraden. Wir werden noch vor den Sommerferien dem Parlament die entsprechende Botschaft übermitteln, und ich habe gehört, dass der Nationalrat als Erstrat gleich nach den Sommerferien die Behandlung dieser Vorlage aufnehmen soll. Er wird noch im August erste Anhörungen durchführen, und ich muss Ihnen sagen, dass ich mich darauf sehr freue und es begrüsse, wenn das Parlament zügig an die Behandlung dieser grossen Vorlage herantritt, die ja bekanntlich mit zwei Aspekten daherkommt. Einerseits geht es um eine ganz markante Vereinfachung und Verwesentlichung der heutigen Mehrwertsteuer-Gesetzgebung und andererseits um eine Vorlage, welche den Einheitssatz vorsieht, unter gleichzeitiger Abschaffung der allermeisten Ausnahmen.
Zur Frage, wie man diese Dinge verknüpft: Herr Leuenberger hat von Schienen gesprochen und die Frage gestellt, wie man drei Schienen hintereinander haben könne. Ich muss ihm sagen, dass der frühere Vorsitzende der DB gesagt hat, dass das Verhängnis der Bahn gegenüber der Strasse aus zwei Dingen bestehe: Erstens kann der Lokomotivführer nicht machen, was er will, im Gegensatz zum Lastwagenchauffeur, der dann Pause macht, wenn es ihm passt, und dann abfährt, wenn er Lust hat; zweitens ist es die Erfindung der Weiche, denn mit der Weiche sind Komplikationen aufgetreten, die man zum Beispiel in Japan mit den Hochgeschwindigkeitszügen zwischen den grossen Städten nicht hat. Wenn ich in Bezug auf die Steuerreform von drei Schienen spreche, dann sind das solche für Hochgeschwindigkeitszüge; ich spreche dann nicht von komplizierten, ineinandergeschalteten Stellwerken, die wieder Koordination, Reglemente und Regulationen brauchen.
Insofern hoffe ich, dass die Steuerreform für Familien mit Kindern den schnellsten Verlauf nimmt, weil es auch die einfachste Steuerreform ist. Wir müssen ja nicht bei null beginnen; wir haben alle Elemente beisammen. Wir haben die Zahlen und die Argumente und wissen, wie das etwa aussieht. Beim Steuerpaket 2004 war ja alles schon einmal auf dem Tisch. Trotzdem muss man immer wieder die neuesten Entwicklungen berücksichtigen und aktuell sein. Daher brauchen wir hier ein bisschen Zeit. Das wird aber, so glaube ich, das Gleis sein, auf dem der Zug am schnellsten fährt.
Das zweite Gleis wird die Steuerreform zugunsten des Wettbewerbs sein, und das vorliegende Projekt muss Teil jener Reform bilden. Insofern ist es richtig, dass wir bei der Unternehmenssteuerreform II in erster Linie die KMU berücksichtigt haben, einerseits durch Entlastung bei den Unternehmern im Bereich der Teilbesteuerung, andererseits auch im Bereich der Unternehmen durch die Abschaffung der sogenannten Steuerärgernisse, die vor allem auch mit der Nachfolgeregelung der Unternehmen zusammenhingen, und dann, auf der Stufe der Kantone, bei der Anrechnung der Gewinn- an die Kapitalsteuer. Das war ein Paket für sich, das so durchaus geschnürt werden konnte.
Jetzt sind wir hier wieder im Bereich der grösseren Unternehmen; das ist auch von Frau Sommaruga mit Recht gesagt worden. Insofern noch eine kleine Präzisierung, Herr Leuenberger: Wir sprechen hier ja nicht von einer Branche, sondern es geht um verschiedenste Grossunternehmungen; es geht um die Grossen in verschiedenen Branchen, die zum Teil investieren wollen, deshalb Kapital brauchen und dann durch diese Emissionsabgabe gewissermassen belastet werden, noch bevor der erste Spatenstich stattgefunden hat, statt dass man sagen würde: Kommt doch her, investiert, baut, nehmt den Spaten in die Hand, und dann sind die Voraussetzungen gegeben, damit ihr am Ende einen Gewinn machen könnt; dann soll der Fiskus von diesem Gewinn etwas haben. Daher ist es nicht branchenbezogen, sondern es würde eher in Bezug auf die Grösse der Unternehmen Platz greifen.
In diesem Sinne passt die Abschaffung der Emissionsabgabe im Bereich des Eigenkapitals in eine weitere Unternehmenssteuerreform, die wir nicht Unternehmenssteuerreform III, sondern Wettbewerbssteuerreform nennen wollen. Denn wir wollen bewusst die Wirtschaft im steuerlichen Wettbewerb stärken. Man kann - dies als Klammerbemerkung in Richtung EU, Herr Germann - durch eine solche Reform hoffentlich en passant auch den Steuerstreit mit der Europäischen Union lösen, weil die EU ja bekanntlich moniert, wir würden im Bereich der Gewinnbesteuerung wettbewerbsschädigend legiferieren, was wir natürlich bestreiten - vor allem ich selber tue das. Aber wir werden dieses Problem en passant in den Griff bekommen müssen.
Nun zum vorliegenden Projekt: Sie haben es erläutert, ich habe nicht sehr viel beizufügen. Man kann vielleicht noch drei Punkte erwähnen: Erstens trifft es zu, dass diese Steuer investitionsfeindlich ist; zweitens trifft es zu, dass sie im falschen Moment kommt; drittens trifft es zu, dass sie volatil ist. Diese Volatilität hat in der Tat damit zu tun, dass es manchmal darauf ankommt: In einem Jahr sind es mehr Grosse, die Emissionsabgaben schulden, das schenkt dann ein, in einem anderen Jahr sind es weniger. Die Frage, ob das konjunkturell oder strukturell bedingt sei, ist nicht so einfach zu beantworten. In den letzten Jahren haben etwa 60 Gesellschaften gesamthaft 50 Prozent dieses Steueraufkommens gebracht. Es sind wirklich nur wenige der Grösseren, die auch investieren.
Ein weiterer Punkt ist die Frage der Gegenfinanzierung. Da gibt es ja verschiedene Muster. Das erste Muster war typisch feststellbar bei der Unternehmenssteuerreform I. Dort ging es ja dezidiert in Richtung der Gewinnsteuer für grössere Unternehmen respektive für juristische Personen. Seit dieser Steuerreform haben wir in der Schweiz 60 Prozent mehr Holdings, und die Einnahmen der direkten Bundessteuer im Bereich der juristischen Personen haben sich mit einem Plus von über 30 Prozent entwickelt, während das Bruttoinlandprodukt in der gleichen Zeit um etwa die Hälfte davon gewachsen ist. Ich weiss, dass man daraus nicht eins zu eins schliessen darf, das sei nun das einzige "outcome" aus dieser Steuerreform, aber mit Sicherheit kann man sagen, dass ein solcher Zusammenhang den Erfolg der Unternehmenssteuerreform I ganz klar aufzeigt. Wir nannten damals in der Botschaft einen Ausfall von 400 Millionen Franken. Wenn Sie bei der direkten Bundessteuer die Entwicklung der Steuereinnahmen bei den juristischen Personen [PAGE 326] anschauen, sehen Sie, dass diese Einnahmen proportional direkt hinaufgegangen sind und es nicht zu Ausfällen gekommen ist.
Das zweite Muster ist jenes bei der Besteuerung der Familien mit Kindern: Da geht es ja nicht darum, dass wir auf der anderen Seite, bei der Gegenfinanzierung, zu Gewinnen kommen. Wir wollen ja die Familien entlasten, und da sind es echte Steuermindereinnahmen, die man mit weniger Ausgaben gegenfinanzieren muss; da bleibt fast nichts anderes übrig, das liegt in der Natur einer solchen Reform.
Dann gibt es dazwischen Projekte, von denen man nicht mit Sicherheit sagen kann, wo die Effekte liegen. Ich erinnere Sie an die Sofortmassnahmen bei der Ehepaarbesteuerung, insbesondere bei den Zweiverdienerabzügen. Dort haben wir Folgendes gesagt: Wenn wir die Zweiverdienerabzüge erhöhen und damit dafür sorgen, dass verheiratete Frauen entweder in ihrem Beruf bleiben oder wieder in den Beruf einsteigen, weil sie in den Genuss des Zweiverdienerabzugs kommen, dann haben wir eine Summe von etwa 50 Millionen Franken Nettosteuereinnahmen. Diese Summe ist von unseren Volkswirten errechnet worden, die jetzt hier so bescheiden im Schatten sitzen und sich dieser Zahlen annehmen mussten und gesagt haben, man könne das nachweisen, das sei ein steuerlicher Erfolg.
Dann gibt es solche Projekte wie dieses hier, wo man sagen kann, der Anknüpfungspunkt zur Unternehmenssteuerreform I sei da. Diese war ein Erfolg, denn die Unternehmen wurden ermuntert, sich in der Schweiz zu etablieren. Hier werden sie ermuntert zu investieren, und daraus schliessen wir, dass sich die Gegenfinanzierung künftig durch bessere Erträge von solchen Unternehmen einstellen wird. Man kann zwar keine Zahlen nennen, das wäre spekulativ. Man kann aber davon ausgehen, dass in solchen Fällen dieser Effekt eintritt.
Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen, diese Motion anzunehmen und sie ins Paket der Wettbewerbssteuerreform zu integrieren, wie dies schon der Nationalrat getan hat.
Ein letzter Hinweis: In welche Richtung könnte jene Steuerreform gehen? Wir reden von drei Spuren; ich rede jetzt nicht mehr von Schienen, sonst komme ich allmählich in eine problematische Argumentation. Aber ich sehe drei Möglichkeiten, drei Varianten. Die eine geht justament in die Richtung von Erleichterungen für die Unternehmen bei den Emissionsabgaben, damit sie eher investieren. Eine zweite Richtung könnte sein, dass wir uns mit "Box-Lösungen" beschäftigen, wie das heute teilweise in Europa der Fall ist. Aber ich habe keine Detailinformationen dazu. Das Dritte wäre im Bereich der Gewinnbesteuerung, und dort ist auch die Anknüpfung an einen möglichst positiven Effekt für den Wettbewerbsstandort gegeben. In jedem Fall würde diese Motion in das erwähnte Schema hineinpassen und wäre somit Gegenstand der neuen Wettbewerbssteuerreform.
Deshalb ersuche ich Sie, diese Motion anzunehmen.