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preparatory:AB 86600

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-14

Wortprotokoll

Man ist bei diesen beiden Töpfen immer davon ausgegangen, dass sie gleich gross sein sollen. Das war bei der Volksabstimmung und in allen Botschaften der Fall. Zudem muss man aber sehen, dass der topografische Ausgleich als Ersatz für die Finanzkraftabstufung gedacht ist. Das ist die Weiterführung von etwas, was vorher schon bestanden hat. Der soziodemografische Ausgleich ist demgegenüber etwas Neues zugunsten der urbanen Räume. Man kann das durchaus vertreten. Aber man muss klar sehen, dass hier ein wesentlicher Unterschied besteht. Mit dem soziodemografischen Ausgleich gleichen wir die Sozialkosten aus, die in den urbanen Räumen, zumindest im Moment, wahrscheinlich grösser sind als in anderen. Das kann sich je nach Entwicklung auch ändern. Wir gleichen aber andere Bereiche nicht mithilfe von speziellen Töpfen aus.

Ich möchte einmal mehr auf Verzerrungen hinweisen, die aufgrund der Gesetze bestehen. Mit dem geografisch-topografischen Ausgleich gleichen wir die Mehrkosten aus, die in Berggebieten entstehen, z. B. für die Strassen usw. Das ist in Ordnung. Mit dem soziodemografischen Ausgleich gleichen wir auch erhöhte Sozialkosten aus. Aber was wir in diesem ganzen System nicht ausgleichen, das sind durch Gesetze entstehende Verzerrungen. Ich möchte einmal mehr auf die Verkehrsfinanzierung hinweisen; gerade Frau Fetz möchte ich das sagen. Ihr Kanton ist durch die SBB erschlossen, die das auch finanzieren. Ihr Kanton ist zu einem grossen Teil durch Nationalstrassen erschlossen. Diese werden nach dem NFA jetzt neu vollständig vom Bund finanziert. Rand- und Berggebiete haben einen kleineren Anteil an Nationalstrassen und einen grösseren an Haupt- und Verbindungsstrassen. Das führt in diesen Kantonen natürlich zu wesentlich höheren Kosten. Bei der Diskussion, die wir zum soziodemografischen Ausgleich führen, geht es um Mehrkosten von 50 bis 100 Franken pro Einwohner. Bei den Verzerrungen aufgrund der gesetzlichen Klassifizierung von Strassen geht es um Beträge von über 500 Franken pro Kopf der Bevölkerung.

Ich möchte nur darauf hinweisen, dass wir hier nie ein hundertprozentig gerechtes System bekommen. Ich habe aber auch heute Morgen schon darauf hingewiesen, dass man diese Gesamtflüsse bei der Wirkungsanalyse einmal betrachten und die Gesamtanalyse vornehmen soll. Dann diskutieren wir darüber, ob einzelne Bereiche zu stark oder zu wenig stark gewichtet sind. Ich finde es problematisch, wenn wir einen Bereich herausnehmen und über sehr marginale Veränderungen diskutieren.

Bleiben Sie bei den Anträgen der Mehrheit, denn sie entsprechen all dem, was wir seit der Schaffung des NFA immer wieder gesagt haben.