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preparatory:AB 86730

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-15

Wortprotokoll

Bei Artikel 36 haben wir die Hauptfrage zu beantworten, nämlich die Ausnahme der landwirtschaftlichen Grundstücke von der behördlichen Pachtzinskontrolle. Die Mehrheit beantragt Ihnen, dies im Sinne der Erwägungen in meinem Eintretensvotum zu entscheiden. Damit bewirken Sie vermehrte Flexibilität, Festlegung des Pachtzinses durch die Parteien und damit dann natürlich auch den Wegfall von entsprechendem administrativem Aufwand.

Die Minderheit hingegen möchte diese behördliche Pachtzinskontrolle nicht nur für landwirtschaftliche Gewerbe, sondern eben auch für Einzelgrundstücke beibehalten und damit das heutige System bewahren.

Noch einmal ganz kurz die Gründe, warum die Mehrheit Ihnen beantragt, hier eine Öffnung vorzunehmen: Zum einen, ich habe es gesagt, sollen die Parteien im Sinne der gestärkten Selbstverantwortung frei sein, den Pachtzins für landwirtschaftliche Grundstücke miteinander zu bestimmen. Dies gilt nur für Grundstücke, nicht für Gewerbe; dort sind die Interessen an einer Kontrolle nach wie vor anerkannt. [PAGE 201] Damit soll zum anderen auch eine gewisse Flexibilität geschaffen werden, weil es sich heute bei vielen landwirtschaftlichen Grundstücken kaum lohnt, sie zu verpachten, da nicht allzu viel Ertrag anfällt.

Ich bitte Sie hier also, im Sinne einer kleinen Öffnung der Mehrheit zu folgen.