preparatory:AB 87091
Lachenmeier-Thüring Anita · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2008-03-10
Wortprotokoll
Es mutet schon ein wenig eigenartig an, dass genau auf Antrag von Vertretern jener Parteien, die sonst immer gegen neue Gesetze sind, zwei neue Bestimmungen in dieses Gesetz aufgenommen werden sollen. Aber das ist nicht der Grund, warum wir uns gegen diese beiden Anträge wehren. Ein Grund ist ganz eindeutig, dass wir sie erst heute auf den Tisch bekommen haben. Wir konnten nicht darüber reden, und wir konnten vor allem nicht in der Kommission darüber reden. Wir haben dazu keine Experten eingeladen; dabei gibt es zahlreiche Studien und zahlreiche Experten, vor allem zu der Thematik Fussgängerstreifen und zu der Frage, was mehr und was weniger Sicherheit verspricht. Jetzt sollten wir uns einfach aus dem hohlen Bauch, je nach Gutdünken, für das eine oder das andere entscheiden.
Ich habe heute Nachmittag noch mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung Kontakt aufgenommen und gefragt, was sie zu diesem Thema sagen. Es ist ganz eindeutig: Ihre Experten sagen, dass es nicht sicherer sei, wenn wir das Handzeichen wieder einführten. Es gibt da verschiedene Gründe. Einerseits wiegt man sich natürlich in einer falschen Sicherheit. Man denkt, wenn man ein Zeichen gebe, dann sei es ganz klar, dass der Autofahrer einen sehe und man [PAGE 174] gehen könne. Sowohl für die Fussgänger wie für die Autofahrerinnen und Autofahrer gibt es unsichere Situationen, wie es sie heute auch gibt. Heute ist es aber klar, dass eine Person im Auto anhält, wenn eine andere Person in der Nähe des Fussgängerstreifens oder beim Fussgängerstreifen steht. Und wenn sie dann halt nicht hinübergeht, dann kann man mit einem Augenzwinkern klarmachen, was man eigentlich wollte.
Wenn aber das Zeichen eines Fussgängers nicht gesehen wird oder wenn er halt in Gedanken versunken einfach so geht und dann der Autofahrer diese Person anfährt, wer ist dann im Recht und wer im Unrecht? Der Fussgängerstreifen ist eigentlich für den Fussgänger geschaffen worden, das heisst, der Fussgänger hat dort mehr Rechte als der Autofahrer. Also ist es auch für die Autofahrerinnen und Autofahrer nicht sehr befriedigend, wenn sie dann jemanden in Gefahr bringen.
Was ist, wenn ein Kind hinübergeht? Wir haben vorher gehört: Auch Fussgängerinnen und Fussgänger müssen sich an Regeln halten. Kinder dürfen zum Beispiel erst ab einem bestimmten Alter mit dem Velo auf der Strasse unterwegs sein. Man kann aber nicht verbieten, dass ein Kind schon mit sechs oder fünf Jahren einen Fussgängerstreifen alleine betritt. Wo kommen wir denn hin, wenn wir unsere Freiheit und die Freiheit unserer Kinder und unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger zuerst so einschränken müssen, bis es überhaupt möglich wird, wirklich klare Gesetze zu machen, die dann auch eine Rechtsprechung möglich machen?
Alle Studien zeigen, dass die Fussgängerinnen und Fussgänger sicherer sind, wenn die Autofahrerinnen und Autofahrer sich an das jetzige Gesetz halten und beim Fussgängerstreifen einfach anhalten. In Basel muss ich feststellen, dass es vor allem die deutschen Autofahrerinnen und Autofahrer sind, die anhalten. Sie kennen nämlich dieses Gesetz schon viel länger als wir und halten konsequent an. Es ist halt auch eine Frage der Zeit, bis das in einem drin ist, dass man weiss, dass der gelbe Zebrastreifen bedeutet, dass man das Tempo reduzieren muss und auf die Bremse geht, wenn sich ein Fussgänger dort befindet, und wartet, bis er die Strasse überquert hat. Das gilt auch für Velofahrerinnen und Velofahrer. Ich bin selbst Velofahrerin und weiss, dass sich sehr viele nicht an diese Regelung halten; deshalb muss man das vielleicht auch wieder einmal sagen. Da gilt Gleichheit für Velofahrer und Autofahrer.
Zur anderen Bestimmung: Die Markierung auf der Landstrasse in der Nacht, das tönt so toll und wäre sicher auch eine Präventionsmassnahme zugunsten der Sicherheit, ist aber in der Umsetzung schwer durchführbar. Ich habe es vorhin schon gesagt: Man weiss nicht immer im Voraus, ob man in der Dunkelheit nach Hause geht, ob man zu Fuss, mit dem Bus, dem eigenen Auto oder Velo nach Hause geht. Wenn man sich zum Beispiel aus Vernunftgründen kurzfristig entscheidet, das Auto stehen zu lassen, und dann gebüsst wird, weil man zu Fuss geht und nicht gerade eine Taschenlampe oder eine andere Lichtmarkierung dabei hat, dann wäre das kontraproduktiv.
Deshalb denke ich, diese Bestimmung sei abzulehnen.