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preparatory:AB 87393

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-12

Wortprotokoll

Mit einer Minderheit der WAK beantrage ich Ihnen, den drei parlamentarischen Initiativen zum steuerlich begünstigten Bausparen mit dem Ständerat keine Folge zu geben und damit das Steuerharmonisierungsgesetz nicht so zu ändern, dass den Kantonen die Kompetenz zur Einführung des Bausparens gegeben wird.

Sie werden sich vielleicht wundern, dass ich als Baselbieter Nationalrätin dagegen antrete. Ich will damit zeigen, dass es auch im Kanton Baselland durchaus Leute gibt, die über die Kantonsgrenzen hinaussehen und -denken und ein System kritisch würdigen können. Auch in unserem Kanton gibt es Leute und Parteien, die gegen das Begehren angetreten sind, und zwar aus sehr guten Gründen.

Zum Ersten: Die SP - ich sage das jetzt vor allem auch aus Sicht derjenigen Kräfte, die sich bereits mehrmals gegen das Begehren ausgesprochen haben - will ein gerechtes Steuersystem in der ganzen Schweiz. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die Harmonisierung, und zwar die Harmonisierung der kantonalen Steuergesetze. Das verlangt auch die Verfassung. Ich verweise Sie auf Artikel 129 der Bundesverfassung. Mit diesen drei Initiativen erreichen wir genau das Gegenteil. Jeder Kanton soll frei wählen können, ob er die Bausparabzüge einführen will oder nicht. Diese Entharmonisierung des Steuergesetzes lehnen wir ganz klar ab.

Zum Zweiten: Das war auch der Grund, weswegen die kantonalen Finanzdirektoren in ihrer grossen Mehrheit die seinerzeitigen Standesinitiativen abgelehnt haben. Auch sie wollen diese Entharmonisierung nicht, und über diese gewichtige Stimme der Finanzdirektorinnen und -direktoren sollten wir uns nicht ohne Not hinwegsetzen.

Zum Dritten: Inhaltlich spricht ganz klar gegen diese drei parlamentarischen Initiativen, dass sie eine regressive Wirkung haben. Weil sie ja ein System der Abzüge enthalten, führen sie dazu, dass die Progression gebrochen wird. Deswegen - das sage ich jetzt an die Adresse des Kommissionssprechers, Herrn Müller - ist es nicht so, dass die Leute mit höheren Einkommen nicht mehr profitieren würden. Der Effekt ist ganz klar umgekehrt: Wer mehr verdient, kann abziehen, und seine Progression wird gemildert. Das ist ein völlig logischer Effekt eines progressiven Steuersystems. Ich nehme an, Bundesrat Merz wird nachher auch darauf hinweisen. Damit haben wir einen geradezu perversen Effekt, nämlich dass jene, die die Wohnbauförderung am nötigsten hätten, am wenigsten entlastet werden.

Nehmen wir jetzt einmal das Beispiel des Kantons Basel-Landschaft, die Ausgestaltung in meinem eigenen Kanton: Ich bin Bausparerin, ich habe keine Familie, ich bin, wie Sie ja wissen, am letzten Donnerstag 60 Jahre alt geworden und kann mehr als 12 000 Franken von der Bemessungsgrundlage abziehen. Sagen Sie mir: Ist das sozial, ist das zielführend, hat das irgendetwas mit Wohnbauförderung zugunsten der Familien zu tun? Nein, sicher nicht! Deswegen muss ich [PAGE 236] sagen: Das System ist nicht zielführend, wenn wir tatsächlich Familien und untere und mittlere Einkommen von den hohen Wohnkosten entlasten wollen.

Zum Vierten: Die Schweiz hat die höchsten Wohnkosten aller umliegenden Länder, und zwar sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch für Eigentümerinnen und Eigentümer. Eine Entlastung wäre hier dringend angezeigt, vor allem für die unteren und mittleren Einkommen. Was passiert politisch? Nichts! Und das, obwohl in Artikel 108 der Bundesverfassung ganz klar steht, dass der Wohnungsbau und die Wohnbaueigentumsförderung vorangetrieben werden sollen. Damit sollen - das möchte ich nochmals betonen - namentlich die Interessen von Familien, Betagten, Behinderten und Bedürftigen berücksichtigt werden. Die Instrumente sind in der Verfassung auch klar vorgegeben: Es sind dies die Baulandverbilligung, die Wohnungsbaurationalisierung und die Wohnkostenverbilligung. Nichts davon ist umgesetzt! Die Mittel für die Wohnbauförderung sind sistiert.

Hier wollen Sie nun Steuereinnahmen vergeben, die - im Gegensatz zum Verfassungsauftrag - gerade nicht zielführend eingesetzt werden. Wenn Sie wirklich etwas für die Familien tun und die Wohnkosten senken wollen, dann unterstützen Sie den gemeinnützigen Wohnungsbau und sagen Sie Nein zu diesen drei parlamentarischen Initiativen.