preparatory:AB 87726
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-18
Wortprotokoll
Bundesrat und Kommissionsmehrheit muten allen Rentnern und Rentnerinnen in diesem Land erneut eine Kürzung der AHV-Rente zu. Nichts anderes bedeutet nämlich die technisch-abstrakte Formulierung der Kommissionsmehrheit in Artikel 33ter. Eine Verschlechterung beim Rhythmus der Rentenanpassung war bereits in der Erstauflage der 11. AHV-Revision beschlossen worden; dies zur Erinnerung für alle, die das vielleicht bereits vergessen haben. Die Renten hätten damals nur noch alle drei statt [PAGE 356] wie bisher alle zwei Jahre an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden sollen. Das hätte uns sogenannte Einsparungen von 150 Millionen Franken pro Jahr eingebracht, wie uns von Bundesrat und bürgerlicher Parlamentsmehrheit damals vorgerechnet worden war. Die Stimmberechtigten, welche diese AHV-Revision am 16. Mai 2004 massiv bachab geschickt haben, haben aber klar erkannt, worum es in Tat und Wahrheit ging, nämlich um nichts anderes als um einen kalten Leistungsabbau, mit dem die Rentner und Rentnerinnen jedes Jahr 150 Millionen Franken weniger AHV-Rente erhalten hätten. Das ist zutiefst ungerecht, denn bereits heute hinken die Renten den Löhnen hinterher. Mit der sogenannten kalten Degression hat die pensionierte Generation bereits in den vergangenen Jahren beträchtlich an Kaufkraft eingebüsst.
Wenn es nun nach dem Willen der Kommissionsmehrheit ginge, würde der geltende Rentenanpassungsrhythmus wieder angetastet. Auch hier hat man also aus den Abstimmungsniederlagen im Jahr 2004 - das liegt ja noch nicht so lange zurück - nichts gelernt. Die Mehrheit möchte, dass die periodische Rentenerhöhung künftig vom Deckungsgrad des AHV-Fonds abhängig gemacht wird. Das heisst, ausschlaggebend wäre der Stand des Fonds; wenn er unter 70 Prozent sinken würde, gäbe es für die Anpassung der Renten keinen fixen, sondern einen - je nach Teuerung - ungewissen Rhythmus. Damit ergäbe sich natürlich auch eine Ungewissheit für alle Rentner und Rentnerinnen.
Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, der Minderheit I (Rechsteiner Paul) zuzustimmen.
Ich bitte Sie ebenfalls, den Antrag der Minderheit II (Bortoluzzi), die von Herrn Scherer vertreten wurde, abzulehnen. Es ist überhaupt nicht klar, was Herr Scherer bzw. die SVP konkret meinen, wenn sie von einer Notsituation sprechen. Was heisst Notsituation aus Sicht der SVP? Heisst es, dass sie die Notsituation der hohen Verschuldung der Invalidenversicherung möglichst beibehalten möchten? Genau diese Notsituation würde zu einem noch stärkeren Absinken des Fondsstandes führen.
Deshalb: Lehnen Sie den Antrag der Mehrheit und den Antrag der Minderheit II (Bortoluzzi) bei Artikel 33ter ab.