preparatory:AB 87769
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-18
Wortprotokoll
Herr Maurer hat bei der Begründung seines Antrages das Stichwort Arbeitsverbot ins Feld geführt; er wolle verhindern, dass es zu einem Arbeitsverbot kommen könne. Das ist eine völlig komische Argumentation im Zusammenhang mit seinem Einzelantrag - einem Antrag, der unserer Kommission übrigens auch nicht vorlag.
Was will Kollege Maurer mit der Streichung von Artikel 13a Absatz 2 BVG im Kapitel "Änderung bisherigen Rechts"? Er will eigentlich nichts anderes, als dass in Zukunft bei der beruflichen Vorsorge, bei der zweiten Säule, die Möglichkeit besteht, sowohl die Rente als auch weiterhin das Erwerbseinkommen zu beziehen. Sein Antrag hätte ganz klar zur Folge, dass Erwerbstätige in der zweiten Säule die ganze oder die halbe Rente vorbeziehen, aber trotzdem weiterarbeiten könnten. Das ist sachlich überhaupt nicht nachvollziehbar, und ich gehe davon aus, dass das für viele Erwerbstätige nur schon aus steuerlichen Gründen auch nicht interessant wäre. Schleierhaft bleibt auch, wie die Pensionskassen solche Zustände bzw. Situationen abwickeln sollen. Generell ist jemand entweder erwerbstätig und bezieht dann noch keine Rente, oder er bezieht die halbe oder die ganze Rente und ist dann nicht mehr erwerbstätig. Herr Maurer will aber beides zulassen, nämlich den Rentenbezug und das Erwerbseinkommen.
Ich bitte Sie deshalb, den Antrag Maurer klar abzulehnen.