preparatory:AB 88348
Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-17
Wortprotokoll
Der Bundesrat sieht einen Zahlungsrahmen von 100 Millionen Franken in den Jahren 2011 bis 2015 zur Förderung des nichtalpenquerenden kombinierten Güterverkehrs in Form von Betriebsabgeltungen vor. Genau das wollen auch der Ständerat und die Minderheit I. Die Mehrheit aber will erstens nicht nur den kombinierten Güterverkehr, sondern den gesamten nichtalpenquerenden Schienengüterverkehr fördern, und dies zweitens mit einer Aufstockung des Zahlungsrahmens von 100 auf 200 Millionen Franken. Drittens will sie dabei eine Priorisierung der Massnahmen vornehmen, wonach der unbegleitete kombinierte Verkehr, der Wagenladungsverkehr und die Förderung von sogenannt innovativen Lösungen in der Verlagerungskette im Vordergrund stehen sollen. Die Minderheit II (Pedrina) will die Mittel noch einmal toppen, und zwar auf 300 Millionen Franken. Die Mehrheit will insbesondere die Unterstützung des Wagenladungsverkehrs wieder aufnehmen, wie sie bis zu den Entlastungsprogrammen 2003 und 2004 galt. In diesem Sinne sollen während fünf Jahren rund 20 Millionen Franken jährlich eingesetzt werden.
Der Bundesrat wollte bekanntlich auf die Förderung des nichtalpenquerenden kombinierten Güterverkehrs und des Güterverkehrs auf Schmalspurlinien aus finanzpolitischen Gründen verzichten. Der Ständerat vertrat eine andere Ansicht und fügte bekanntlich den vorliegenden Beschluss und den Beschluss 2c in die Vorlage ein. Die Minderheit I unterstützt die ständerätliche Fassung von Artikel 1 im Beschluss 2b. Eine Aufstockung des Zahlungsrahmens um 100 Millionen Franken, wie sie die Mehrheit will, kann nicht infrage kommen, und schon gar nicht mit einer Priorisierung der Massnahmen im Sinne von Absatz 1ter. Dort ist unter anderem von der prioritären Förderung des Wagenladungsverkehrs die Rede. Die Trassenpreissenkung beim Wagenladungsverkehr wurde ursprünglich gewährt, um befristet bis Ende 2007 den Wettbewerbsnachteil gegenüber der Strasse auszugleichen. Mit dem Inkrafttreten der Regelung zur Erhebung der vollen LSVA fällt dieser Ausgleich des Wettbewerbsnachteils dahin. Die letzte LSVA-Erhöhung ist am 1. Januar 2008 vorgenommen worden. Weil der ursprüngliche Grund für die Gewährung der Trassenpreissenkung nicht mehr gegeben ist, braucht es keine finanzielle Unterstützung im Sinne des Mehrheitsantrages. Die innovativen Lösungen in der Verlagerungskette, welche die Mehrheit auch noch prioritär fördern will, sind ein buchstäblich undefinierbares Vehikel, welches wohl nach einer Ausführungsgesetzgebung ruft. Das kann es wohl auch nicht sein, ebenso wenig wie die beliebige Aufstockung durch die Minderheit II auf 300 Millionen Franken.
Mein Antrag wurde in der Kommission relativ knapp, mit 13 zu 11 Stimmen, abgelehnt. Der Antrag der Mehrheit ist angeblich ein in sich geschlossenes Konzept, welches auch den nachfolgenden Artikel 2a umfasst, den Ihnen meine Minderheit ebenfalls zur Ablehnung empfiehlt. Der Antrag der Minderheit I zu den Artikeln 1 und 2a wird auch von der FDP-Fraktion unterstützt.