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preparatory:AB 8855

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-12-11

Wortprotokoll

Das Modell des Bundesrates sieht eine Indexmiete vor. Bei Artikel 269b geht es nun um die wichtige Frage, um wie viele Prozente die Teuerung jährlich auf die Mieten überwälzt werden kann.

Es liegen uns drei Varianten vor. Der Bundesrat hat eine Anpassung um 80 Prozent mit einer moderaten Schutzklausel beantragt, die Mehrheit will eine Anpassung von 100 Prozent, selbstverständlich ohne Schutzklausel, und die Minderheit II will eine Anpassung von 60 Prozent mit einer wirklichen Schutzklausel.

Der Bundesrat geht in seiner Botschaft davon aus, dass das neue Mietzinsanpassungsmodell im Vergleich zum geltenden Recht verteilungsneutral sein müsse. Wir streben eigentlich eine Verbesserung der Mieterposition an, wollen aber zumindest, dass diese Verteilungsneutralität gewahrt ist.

Nun zu dieser Verteilungsneutralität im Besonderen. Sie wird sowohl bei einer 80-prozentigen als auch sicher bei einer 100-prozentigen Teuerungsanpassung nicht erreicht. Weshalb? Heute können die Mieten zu 40 Prozent an die Teuerung angepasst werden, zusätzlich sind noch eine pauschalisierte Kostenanpassung und die bekannten Anpassungen an Hypothekarzinserhöhungen bzw. -senkungen möglich. Im mittelfristigen Vergleich, während der letzten zehn Jahre, hätte das, wenn die Vermieter korrekt gewesen wären, zu einer Teuerungsanpassung von 60 bis 75 Prozent pro Jahr geführt. Das heisst: Wenn man von einer verteilungspolitischen Neutralität ausgehen wollte, dann könnten heute im neuen Modell höchstens 60 Prozent der Teuerung überwälzt werden.

Weshalb nicht 70 oder eben 75 Prozent? Dies aus folgenden Gründen: Wenn man nämlich, wie dies jetzt im Gegenvorschlag des Bundesrates vorgesehen ist, sämtliche Mieten an den Index bindet, wird dieser dadurch in die Höhe steigen. Denn die Mieten schlagen sich ja ihrerseits mit 22 Prozent in diesem Index nieder. Das Argument der Mehrheit, dass bei heutigen Indexmieten eine Anpassung zu 100 Prozent zulässig sei, verfängt genau aus diesem Grunde nicht. Heute sind Indexverträge nicht so verbreitet. Das heisst: Sie führen nicht zur selben Teuerungsankurbelung, wie wenn sämtliche Mietverhältnisse an den Index gebunden sind. Es kommt hinzu, dass eine Indexmiete heute nur bei Verträgen, die mindestens fünf Jahre dauern sollen, möglich ist. Das heisst: Die Mieterschaft erhält im Gegenzug einen doch etwas verstärkten Kündigungsschutz.

Fazit: Wenn Sie jetzt die Mieten zu 100 oder 80 Prozent an den Index binden, wird dadurch die Teuerung angekurbelt. Das führt im Ergebnis zu einer Verschlechterung im Vergleich zum heutigen Recht. Im Übrigen hat niemand einen gesetzlichen Anspruch auf einen hundertprozentigen Teuerungsausgleich, insbesondere die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht, welche ja schliesslich diese Mieten bezahlen müssen.

Weiter ist eine Schutzklausel unabdingbar. Es hat sich auch dieses Jahr wieder gezeigt, dass irgendein Posten im Warenkorb plötzlich die Teuerung anheizen kann - dieses Jahr waren das beispielsweise die Heizölpreise. Für solche Fälle braucht es eine Schutzklausel. Der Bundesrat hat eine moderate Schutzklausel vorgesehen. Die Minderheit II beantragt, dass wir eine obere Grenze vorsehen. Das heisst: Die Teuerung kann höchstens bis zu 5 Prozent pro Jahr auf die Mieten überwälzt werden.

Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit II zu folgen und im Eventualfall dem Bundesrat.