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preparatory:AB 88554

Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-18

Wortprotokoll

Die SGK hat heute Morgen die Differenzen zum Ständerat bereinigt. Bei den Artikeln 2, 3c und 5 folgt die Kommission ohne Minderheitsantrag der ständerätlichen Fassung. Bei Artikel 2a beantragt die Kommissionsmehrheit - der Entscheid fiel knapp, mit 13 zu 12 Stimmen -, der ständerätlichen Fassung zu folgen.

Für die Kommissionsmehrheit sind bei ihrem Entscheid, der ständerätlichen Fassung zu folgen, folgende Gründe massgebend:

1. Für das Ziel des Gesetzes, den Schutz vor dem Passivrauchen sicherzustellen, stellt die ständerätliche Fassung die bessere Lösung dar.

2. In allen Kantonen, in denen bisher Volksabstimmungen stattgefunden haben - von Genf und Solothurn über Graubünden und Tessin bis Appenzell Ausserrhoden -, hat sich das Volk für restriktive Lösungen ausgesprochen. In Kantonen, wo das Rauchverbot in öffentlich zugänglichen Räumen schon gilt, hat man damit gute Erfahrungen gemacht. Für das Tourismusland Schweiz ist eine einheitliche Lösung sinnvoll und vernünftig; eine solche Lösung ist sicher besser, als wenn alle Kantone eigene, zum Teil sehr unterschiedliche Lösungen bestimmen.

3. Mit der ständerätlichen Fassung wird es nicht zu unnötigen bürokratischen Abläufen mit Rechtsverfahren kommen, anders als mit der nationalrätlichen Fassung, wo ein Quasianspruch auf Ausnahmebewilligungen vorgesehen ist.

4. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Kommission bei Artikel 2 der ständerätlichen Fassung zugestimmt hat. Das heisst, dass Fumoirs betrieben und sogar bedient werden können, sofern dies arbeitsrechtlich vorgesehen ist. [PAGE 1170]

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 13 zu 12 Stimmen, bei Artikel 2a der ständerätlichen Fassung zu folgen. Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.

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