AB 88637
Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-18
Wortprotokoll
Im Namen der CVP/EVP/glp-Fraktion darf ich Ihnen mitteilen, dass wir die Kommissionsmehrheit unterstützen. Ich bin mit meiner Vorrednerin in einem Punkt einverstanden, nämlich damit, dass wir eigentlich auf das ganze Gesetz verzichten können, wenn wir diesen Absatz streichen. Ich möchte nochmals daran erinnern, dass wir mit diesem Artikel heute bestehende Verordnungsbestimmungen auf Gesetzesstufe heben. Dass Absatz 3 eine gewisse Bedeutung, eine wichtige Bedeutung in diesem Gesetz hat, zeigt die lange Debatte, die wir bereits einmal darüber geführt haben und die auch der Ständerat geführt hat. Der Ständerat wollte ursprünglich, dass eine preisgünstige Arzneimittelversorgung gewährleistet sein muss. Demgegenüber hat unser Rat beschlossen, dass es nicht nur um eine preisgünstige Versorgung geht, sondern dass bei einer medikamentösen Behandlung ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis bestehen muss. Deshalb hat er diese Ergänzung im Interesse der Patienten ins Gesetz eingebracht.
Nach langen Debatten will nun der Ständerat diesen Absatz ersatzlos streichen. Dabei wurde vom Kommissionspräsidenten im Protokoll ausgeführt, dass er keine Änderung gegenüber heute will. Genau das wollen wir auch nicht, das will auch die Kommissionsmehrheit nicht. Wir wollen keine Änderung gegenüber dem heutigen System. Wir wollen keine Kostensteigerung im Medikamentenbereich. Wir wollen auch keine Rechts- und Gerichtsverfahren, wie behauptet wird, sondern wir wollen im Interesse und zum Schutz der Patienten diese Bestimmung mit der Definition, was wir unter kostengünstiger Medikamentenversorgung verstehen, nämlich jene, die mit einem geringen finanziellen Aufwand die indizierte Heilwirkung erzielt.
Wir wollen aber andererseits auch eine gewisse Rechtssicherheit für die Industrie; auch Firmen haben Anspruch auf eine gewisse Rechtssicherheit. Es geht um den letzten Satz, nämlich um den Innovationszuschlag, der heute auf Verordnungsstufe festgehalten ist. Wir wollen nun aber nicht Scheininnovationen abgelten, sondern nur dann erfolgt eine Abgeltung, wenn durch eine Innovation ein therapeutischer Mehrwert da ist. Der Innovationszuschlag ist nicht bestritten; auch in der ständerätlichen Debatte wurde immer gesagt, dass der Innovationszuschlag nicht angetastet wird.
Wenn wir nun aber Verordnungsbestimmungen auf Gesetzesstufe heben und genau diesen Artikel, nur diesen Artikel, weglassen, dann kommt dies einem qualifizierten Schweigen gleich. Wir meinen, dass wir eben im Sinne des Ganzen auch diese Bestimmung ins Gesetz aufnehmen müssten, um die Patienten zu schützen, aber auch, um der Industrie eine gewisse Rechtssicherheit zu geben, damit sie nicht einfach willkürlichen Verordnungsänderungen ausgesetzt ist.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen unserer Fraktion, der Fassung der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.