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AB 88730

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-22

Wortprotokoll

Ich habe jetzt einmal der Debatte zugehört. Frau Markwalder Bär hat mich auf mein eingangs gehaltenes Votum angesprochen, wonach ich gesagt habe, die SP-Fraktion stimme immer "in dubio pro Grundrechte".

Nachdem die Minderheit I (Jositsch) als Konsequenz der Ablehnung eines neuen Absatzes 5 bei Artikel 4 zurückgezogen wurde, sieht es anders aus. Im Minderheitsantrag Jositsch war stipuliert, dass die Untersuchungsbehörde einen Strafbefehl "in der Regel innert zehn Tagen" erlassen muss. Die Mehrheit hat dieses "in der Regel" nicht aufgenommen. Dort heisst es einfach: "... erlässt die Untersuchungsbehörde innert zehn Tagen einen Strafbefehl". Ich werde jetzt also mit der Minderheit II stimmen: in dubio pro Grundrechte. Ich bin aber, und da muss ich jetzt die Ansicht von Herrn Vischer teilen, der Ansicht - nein, ich bin nicht nur der Ansicht, es ist vielmehr so: Es stört mich wirklich, dass immer wieder, wenn irgendwelche Delikte begangen werden, am Stammtisch der Schrei ertönt, man müsse die Delinquenten umgehend, quasi bereits auf der Strasse, aburteilen. Und wenn dann irgendwelche Beschleunigungsvorschriften ins Gesetz aufgenommen werden sollen, sagen alle Nein, weil sie Angst vor Mehrkosten haben.

Soweit die Beschleunigung durch die Aufstockung der Mittel erfolgen soll, stehen wir dahinter. Aber wenn es um die Abwägung zwischen Grundrechten und Beschleunigung geht, halte ich im Namen der SP-Fraktion dafür, dass wir die Minderheit II unterstützen.