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preparatory:AB 89915

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-10-02

Wortprotokoll

In diesem Artikel 28 wird die Förderung des Tabakanbaus in der Schweiz geregelt.

Zum Punkt, um den es hier konkret geht: Es ist im geltenden Gesetz festgelegt und soll so bleiben, dass zur Förderung des inländischen Tabakanbaus auf jeder einzelnen Zigarette 13 Rappen Preiszuschlag erhoben wird. Das bedeutet, dass [PAGE 1493] jedes Jahr ungefähr 18 Millionen Franken zur Verfügung stehen, die in einen Fonds gelegt und dann an die Tabakbauern weitergeleitet werden. Konkret geht es um 330 Betriebe, die auf 650 Hektaren Tabak anbauen, und das wiederum heisst, dass jede Hektare Tabak jährlich mit 30 000 Franken subventioniert wird.

Und jetzt müssen Sie sich vorstellen, dass diese Anbauförderung in einem Gesetz steht, dessen Hauptzweck die Prävention ist, also die Verhinderung des Tabakkonsums. Ich habe es gestern schon gesagt, und ich brauche dieses Wort auch heute noch einmal: Es liegt hier im Sinne des Wortes eine perverse Regelung vor. Wir prämieren hier nämlich mit 18 Millionen Franken ein gesundheitsschädliches Produkt und treiben gleichzeitig Prävention gegen dessen Konsum! Und um das auf die Spitze zu treiben - und das ist die heute geltende Regelung, die beibehalten werden soll -: Wir schlagen auch 13 Rappen auf den Preis einer einzelnen Zigarette drauf und legen diese 13 Rappen in den Tabakpräventionsfonds. Das heisst, wir haben 13 Rappen pro Zigarette zur Förderung des Tabakanbaus und 13 Rappen pro Zigarette zur Verhinderung des Tabakkonsums. Soll mir jemand sagen, das habe eine Vernunft in sich! Man könnte da auch sagen: Wir finanzieren zuerst die Brandstifter, und nachher finanzieren wir die Feuerwehr, damit sie den gelegten Brand wieder löscht.

Das ist die geltende Regelung, und da müssen Sie sich vor Augen halten, dass wir in diesem Gesetz noch zwei andere Tabakförderungsinstrumente haben. Wir haben eine Abnahmegarantie, d. h. die Tabakbauern haben die Garantie, dass ihnen die schweizerische Zigarettenindustrie ihr Produkt abnehmen muss, und sie haben die Garantie, dass man ihnen den dreifachen Weltmarktpreis dafür bezahlt.

Diese zwei schon grossen Privilegien werden durch die Anbauprämie noch ergänzt. Also, eine besser geschützte und geförderte Produktion als diejenige von Tabak gibt es in der Schweiz wahrscheinlich nicht - und das steht alles in einem Gesetz, das Prävention zum Ziel hat. Ich glaube, das spricht für sich; das zeigt, dass wir diese Förderung abschaffen sollten.

Ich füge hier als Argument an, dass dieses Gesetz ja zum Ziel hat, die schweizerische Besteuerungsmethodik an jene der Europäischen Union anzupassen. Die Europäische Union wird die Förderung des Tabakanbaus auf das Jahr 2010 hin abschaffen, und hier will man sie verlängern. Wir sind der Auffassung, dass man das nicht tun soll. Wenn in diesem Punkt Europa schon vorangeht, dann sollten wir das in der Schweiz auch machen.

Uns von der Minderheit - um Ihnen dies hier ganz klar zu sagen - geht es nicht darum, dass wir diese 13 Rappen Preiszuschlag abschaffen. Wir wollen diesen Preiszuschlag von heute 26 Rappen beibehalten, aber den Ertrag nicht mehr zwischen Förderfonds und Präventionsfonds aufteilen, sondern die gesamten ungefähr 36 Millionen Franken in den Tabakpräventionsfonds legen, damit wirksamer gegen den Missbrauch von Tabak gearbeitet werden kann.

Die zugehörige Übergangsbestimmung, die jetzt dann auch zur Abstimmung gebracht wird, lässt den Bauern zwei Jahre Zeit, damit sie vom Tabakanbau auf den Anbau eines anderen Produktes umstellen können. Ich glaube nicht, dass man Mühe hat herauszufinden, was man anstelle von Tabak anbauen und auch verkaufen könnte.

Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen.