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preparatory:AB 9006

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-13

Wortprotokoll

Der Bundesrat beabsichtigt, im Nachgang zur Einführung des Mehrwertsteuergesetzes für die KMU administrative Erleichterungen einzuführen. Dies hat der Bundesrat in einer Medienmitteilung des EFD vom 25. September 2000 dargelegt. Unter anderem war auch die Motion, die hier zur Diskussion steht, ein Auslöser dafür. Mit meiner Motion fordere ich den Bundesrat auf, für die KMU mit einem jährlichen Umsatz von weniger als 2 Millionen Franken die einjährige Veranlagungsperiode für die Mehrwertsteuer einzuführen. Dazu wären allerdings vierteljährliche Akontozahlungen zu leisten, damit der Bundeshaushalt nicht belastet wird.

In der Begründung meiner Motion argumentiere ich, dass die heutige Praxis mit der vierteljährlichen Veranlagung doch mit einigem administrativen Aufwand verbunden ist. Um diesen auf ein sinnvolles Mass zu reduzieren, ist der Übergang zur einjährigen Veranlagung angezeigt. Längerfristig hätte die Änderung auch eine Verminderung des Verwaltungsaufwandes des Bundes zur Folge.

Nun hat der Bundesrat die vorgebrachten Argumente aufgenommen; dafür danke ich auch. Allerdings möchte er die Motion nur in der unverbindlichen Form des Postulates entgegennehmen. Herr Bundesrat Villiger, hier habe ich nun ein Problem. Sie haben die Argumentation in meiner Motion voll aufgenommen. Sie antworten auch entsprechend, kommen aber zum Schluss, meinen Vorstoss nur in der unverbindlichen Form des Postulates entgegennehmen zu wollen. Das ist für mich irgendwie nicht logisch. Sie machen eine Willensbekundung. Sie sagen, Sie hätten das Problem erkannt, und Sie sagen auch, Sie wollten das umsetzen. Ich habe Ihnen in meiner Motion auch keine Frist gesetzt, sonst wäre es allenfalls ein Argument für den Bundesrat gewesen, zu sagen, er könne die Frist nicht einhalten. Ich habe Ihnen aber diesbezüglich keine Vorgaben gemacht. Der Hinweis auf die erforderlichen Umstellungen im internen EDV-Bereich ist letztlich kein Grund, die Motion unverbindlich als Postulat entgegenzunehmen.

Herr Bundesrat, deshalb die Frage an Sie: Haben Sie sich in Ihrer Argumentation falsch geäussert, oder sind Sie aufgrund der Diskussion, die ich mit Ihnen jetzt führen möchte, allenfalls doch bereit, den Vorstoss in der verbindlichen Form der Motion entgegenzunehmen?

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