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preparatory:AB 90124

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-15

Wortprotokoll

Wir haben vorhin von Einsätzen der Miliztruppen zu Ausbildungszwecken im Ausland gesprochen. Hier geht es um das militärische Personal, im Wesentlichen um die Instruktoren. Sollen sie verpflichtet werden können, für Ausbildungsdienste oder für Friedenssicherungsdienste im Ausland für die Armee zu arbeiten? Der Nationalrat lehnt das ab. Wir glauben, dass diese Ablehnung sachlich nicht gerechtfertigt ist.

Wenn wir unsere Miliztruppen zu Ausbildungszwecken ins Ausland schicken, und es fehlt das militärische Instruktionspersonal, weil dieses sich darauf beruft, man könne nicht verpflichtet werden, im Ausland zu arbeiten, dann ist der Ausbildungsauftrag der Miliz nicht gesichert. Wenn wir Friedensförderungseinsätze in Kosovo leisten, und gleichzeitig würden beispielsweise die Piloten sagen, sie flögen nicht, oder die Fahrzeugspezialisten würden sagen, sie reparierten nicht, könnten wir die Aufträge gar nicht erfüllen. Es ist daher sachgerecht, dass das Militärpersonal, also Instruktoren und Berufsangestellte, verpflichtet werden kann, seinen Dienst im Ausland zu leisten. Darauf ist bereits in den Anstellungsbedingungen hinzuweisen.

Es ist das Argument vorgetragen worden, dass wir, wenn wir das Militärpersonal verpflichten würden, im Ausland Dienst zu leisten, Versprechen aus dem Jahr 2001 brechen würden. Man habe nämlich zugesichert, niemand werde verpflichtet, im Ausland Dienst zu leisten. Selbstverständlich galt dies für Friedensförderungseinsätze der Miliz. Aber dort, wo es sich um berufliche Angestellte der Armee handelt, muss anderes gelten. Auch diese haben die freie Wahl: indem sie darauf verzichten, sich beim Militär anstellen zu lassen, oder indem sie, wenn sie zu solchen Diensten verpflichtet würden, ihren Dienst quittieren.

Wir bitten Sie daher, dem Bundesrat zu folgen.

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