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Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-16

Wortprotokoll

Ich möchte noch auf die Ausführungen von Herrn Ständerat Leuenberger eingehen. Er hat zitiert, was unser alt Kollege Carlo Schmid in der Debatte in Flims ausgeführt hatte. Es waren damals aber auch andere Stimmen zu hören. So habe ich zum Beispiel damals dargelegt, dass das jährliche Offenlegen durch sämtliche mit der Anlage und Verwaltung von Vorsorgevermögen betrauten Personen - das sind ja viele Tausend Leute, es sind [PAGE 563] nicht nur einige wenige, die hier ihre Arbeit offenlegen müssen - im Bereich der versicherungsmässigen Vorsorgelösung praktisch undurchführbar ist. Das waren die Argumente, die ich damals gegen das Anliegen von Ständerat Schmid ins Feld geführt habe. Mehr noch: Die Bekanntgabe sämtlicher Bankbeziehungen - das wurde ja gefordert, persönliche Effektentransaktionen, Wertschriftenbestände usw. - geht eben weit über die steuerrechtlich relevante Deklarationspflicht hinaus. Das geht weit über das hinaus, was die Offenlegungspflicht bis anhin verlangt. Deswegen vertrat der Ständerat damals schon die Meinung, dass es besser sei, keine neuen Regelungen einzuführen.

Sie haben gesagt, Sie trauen dem Bundesrat nicht. So habe ich das empfunden, vielleicht haben Sie das auch etwas abgeschwächt gesagt. Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat sich sehr wohl im Klaren ist, was es heisst, wenn wir ihm diese Aufgabe übertragen. Er wird eine Balance finden zwischen der Idee der umfassenden Offenlegung und dem, was wirklich notwendig ist, um ein allfälliges Fehlverhältnis zu verhindern.

Das waren die Überlegungen der Kommission oder zumindest meine Überlegungen. Deshalb möchte ich schon bitten, dass man sich den Überlegungen der Kommission anschliesst.

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