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preparatory:AB 91040

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-02

Wortprotokoll

Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, hier der Mehrheit zu folgen. Es ist eine ähnliche Diskussion, wie wir sie schon im Zusammenhang mit den Artikeln 223bis, 224 und 226 geführt haben. Es geht wieder um die Fragen: Wo soll der Schwerpunkt sein? Wollen wir die Verfahren beschleunigen, und wollen wir nur diejenigen, die in Bezug auf die Verfahrensvorschriften aufgeklärt sind, schützen? Oder wollen wir die sozial schwächere Partei genügend schützen? Wir sind hier wieder einmal klar der Ansicht, dass die sozial Schwächeren geschützt werden sollen, das heisst, dass man mit der Berufung auch neue Tatsachenbehauptungen und Beweisanträge stellen kann und soll.

Weshalb? Sehr oft ist es so, dass jemand mit einem Verfahren konfrontiert ist und erst nach Erhalt des erstinstanzlichen Urteils realisiert, was nun geschehen ist. Dann sucht er oder sie einen Anwalt oder eine Anwältin auf. Das ist die Realität, und es geht nicht an, dass wir mit einer gesamtschweizerischen Zivilprozessordnung praktisch den Rechtsschutz für diejenigen, die ihn am meisten nötig haben, derart einschränken. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir im Rahmen der Revision des Scheidungsrechtes das Novenrecht für das Berufungsverfahren im ZGB festgehalten haben, und zwar für alle Bereiche, wo nicht die Offizialmaxime gilt, das heisst in Bezug auf güterrechtliche Fragen und in Bezug auf die Fragen des Frauenunterhaltes.

Wenn Sie jetzt der Minderheit folgen und im Anhang sämtliche Verfahrensbestimmungen im ZGB streichen, ist das Novenrecht im Scheidungsverfahren ersatzlos gestrichen. Es gibt keinen Grund - auch in Bezug auf die Scheidungsverfahren -, diese Regel, die sich bewährt hat, zu ändern. Aber, langer Rede kurzer Sinn: Das Wichtigste ist hier, dass wir den Rechtsschutz der Benachteiligten nicht derart einschränken, indem wir sie praktisch um die Berufungsmöglichkeit bringen, weil sie eben - ich habe es bereits gesagt, aber es ist mir so wichtig, dass ich es zweimal sagen möchte - zum Teil erst, wenn sie das erstinstanzliche Urteil in der Hand haben, realisieren, was geschehen ist. Im Übrigen - aber das ist kein entscheidendes Kriterium - gibt es auch Berufskolleginnen und -kollegen von mir, die sehr glücklich über dieses Novenrecht sind.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.