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preparatory:AB 91510

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-08

Wortprotokoll

Eigentlich wollte ich auf das Wort verzichten, Herr Levrat hat gesagt, worum es beim Begehren auf Verlustabsicherung geht. Das Votum der Vertreterin der grünen Fraktion hat mich nun aber schon etwas erstaunt. Wenn Sie das nüchtern anschauen - Herr Marti hat einmal gesagt, man solle die Anträge nicht nach dem Absender, sondern nach dem Inhalt werten, und genau das empfehle ich Ihnen jetzt -, dann sehen Sie, dass es keinen Grund gibt, den Antrag abzulehnen.

Sie wissen, dass die Nationalbank mit der Zweckgesellschaft heute illiquide Titel der UBS übernimmt, und zwar im Wert von 60 Milliarden Dollar per 30. September 2008. Diese Papiere haben inzwischen bereits massiv an Wert verloren. Aktuell gibt es eine Bewertung aufgrund von Indizes. Die Zeitung "Sonntag" hat eine Bewertung vorgenommen und schätzt die aktuellen Verluste auf 40 Prozent oder 25 Milliarden Franken. Wenn man den Anteil des Aktienkapitals, den die UBS beitragen muss, abzieht, dann sind es 20 Milliarden Franken. Ob das am Schluss so sein wird, wissen wir nicht, das ist klar. Es ist aber durchaus möglich, wenn nicht gar hoch oder höchst wahrscheinlich, dass mit der Zweckgesellschaft ein Verlust resultiert. Allein ein Wertverlust von etwa 50 Prozent würde der öffentlichen Hand einen Verlust von 25 Milliarden Franken bescheren. Dass wir hier eine Verlustabsicherung verlangen - in der Zwischenzeit kann die UBS ja durchaus rentabel sein -, dazu sind Sie doch den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern verpflichtet! Denn wer würde einen solchen Verlust tragen? Das sind die Eignerinnen und Eigner der Nationalbank, das sind der Bund und vor allem die Kantone.

Im Vertrag ist jetzt eine minimale Verlustabsicherung vorgesehen. Resultiert ein Verlust, so besteht ein Anspruch auf 100 Millionen UBS-Aktien. Das sind bei den derzeitigen Kursen 1,4 Milliarden Franken. Das ist eine absolut ungenügende Sicherung - absolut ungenügend! Es ist also nur selbstverständlich, dass diese Verlustabsicherung eine vollständige sein muss. Die öffentliche Hand kann einen Anspruch auf den Bezug von UBS-Aktien haben, wenn aus der Zweckgesellschaft ein Verlust resultiert. Ich möchte all denen, die heute lauthals verkündet haben, da würde es sogar noch einen Gewinn aus dem Geschäft geben, sagen: Wenn wirklich ein Gewinn resultiert, ist eine solche Verlustabsicherung doch überhaupt kein Problem, dann kommt sie ja nicht zum Tragen. Aber was ist, wenn unsere Vermutung Wahrheit wird, wonach diese Ramschpapiere weiter massiv an Wert verlieren und wir nachher als Bürgerinnen und Bürger der Eidgenossenschaft bzw. als Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in den Kantonen diesen Verlust tragen müssen? Das wollen wir nicht; das wollen wir unseren Bürgerinnen und Bürgern nicht zumuten. Deshalb bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Levrat gutzuheissen.

Gestatten Sie mir noch eine kurze Antwort zur Frage des Sitzes der Gesellschaft: Unter dem Druck der Öffentlichkeit hat nun die Nationalbank intelligenterweise den Sitz der Zweckgesellschaft nicht auf die Cayman Islands, sondern nach Bern gelegt. Ein massiver Schönheitsfehler ist aber, Herr Bundesrat Merz - das müssen Sie eigentlich auch als Finanzminister sehen -, dass die Pflichtwandelanleihe durch die UBS auf Jersey und nicht in der Schweiz begeben wird. Wieso es die UBS nicht in Zürich gemacht hat, ist mir unverständlich. Ihr Argument, dass die Verrechnungssteuer in der Schweiz ein Hinderungsgrund sei, ist ein ganz merkwürdiges Argument. Herr Bundesrat Merz, Sie wissen, dass die Verrechnungssteuer eine Sicherungssteuer ist; alle ehrlichen Investorinnen und Investoren können sie also zurückfordern und haben gar nichts zu befürchten. Wenn Sie hier noch Ihren Einfluss geltend machen können, sorgen Sie bitte dafür, dass auch die Pflichtwandelanleihe in der Schweiz begeben wird.