preparatory:AB 91511
Bänziger Marlies · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2008-12-08
Wortprotokoll
Ich beziehe mich auf den Antrag der Minderheit Levrat zu Absatz 1.
Die Grundidee der Bildung der Zweckgesellschaft war und ist, eine neue Gesellschaft zu gründen und diese klar von der UBS zu lösen, damit es keinerlei Verbindungen gibt, damit keinerlei Verbindungen bestehen - abgesehen vom Verwaltungsrat, der aus zwei Personen der UBS und drei Personen der Nationalbank besteht, und abgesehen vom Personal der UBS, welches das Fachwissen für die nötigen, anstehenden Transaktionen besitzt. Juristisch ist die Zweckgesellschaft trotzdem klar eine eigenständige Gesellschaft unter Kontrolle der Schweizerischen Nationalbank. Dies ist wichtig, damit die unsicheren, toxischen, eben "vergiftet" genannten Titel auf die UBS keinen negativen Einfluss mehr haben können und damit das Rettungspaket gelingen kann. Die Risiken müssen weg von der UBS hin zur Zweckgesellschaft unter Kontrolle und quasi in Besitz der Nationalbank. Die Risiken müssen aus der Bilanz der UBS verschwinden, es darf keine Verbindung zur Zweckgesellschaft geben.
Dies ist ja unser Ärger: dass dafür keinerlei Gegenleistung der UBS verlangt wird. Für das Prinzip hingegen haben wir Grünen Verständnis, das Prinzip ist in sich kohärent. Denn nur bei einer klaren Trennung von UBS und Zweckgesellschaft besteht mittelfristig eine gewisse Chance für beide - Zweckgesellschaft und UBS -, sich von der Krise zu erholen, für die Zweckgesellschaft allenfalls sogar die Chance, die Titel wieder ihrem Wert entsprechend veräussern zu können. Darum macht es aus unserer Sicht keinen Sinn, die Zweckgesellschaft mit dem Mittel der Garantie bei Auflösung derselben im Nachhinein und im möglichen Verlustfall wiederum quasi mit der UBS zu verbinden respektive zu verknüpfen.
Die grüne Fraktion wird diesen Antrag der Minderheit Levrat nicht unterstützen. Wir werden uns der Stimme enthalten oder den Antrag der Minderheit Levrat ablehnen.