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preparatory:AB 91520

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-12-08

Wortprotokoll

Frau Kiener Nellen hat ja Einsicht genommen in den Vertrag zwischen dem Bund und der UBS. Dabei hat sie mit Sicherheit festgestellt, dass ihre beiden Anliegen in jenem Vertrag eigentlich abgemacht und fixiert sind. Es sind zwei Dinge:

Das Erste sind die Investorengespräche: Hier werden wir Zugang zu den gleichen Unternehmensinformationen und zur Unternehmensführung haben wie andere Grossaktionäre der UBS AG auch, solange wir mindestens diese 3 Prozent der Aktien oder 3 Prozent der Wandelrechte besitzen. Wir haben mit der UBS vereinbart, dass wir mit dem Verwaltungsratspräsidenten, mit dem CEO, mit dem CFO - also dem Finanzchef -, mit dem Group Chief Risk Officer, mit dem General Council und allenfalls sogar weiteren leitenden Mitarbeitern Investorengespräche führen können. Im Grunde genommen ist das also gesichert.

Das gilt ebenfalls für ihr zweites Anliegen, nämlich das Monitoring im Riskmanagement durch die Nationalbank. Solange unser Engagement und dasjenige der Nationalbank im Bereich dieser illiquiden Aktiven besteht, führt die Nationalbank Überprüfungen des Risikomanagements der UBS durch. Die Nationalbank koordiniert diese Überprüfungen auch noch mit der Eidgenössischen Bankenkommission oder - ab Januar - mit der Finanzmarktaufsicht; sie führt die Überprüfungen gegebenenfalls sogar gemeinsam mit der Eidgenössischen Bankenkommission respektive der Finma durch. Diese Überprüfungen durch die Nationalbank können folgende Formen annehmen: Es kann sein, dass die Nationalbank an internen Sitzungen auf allen Hierarchiestufen teilnehmen will, welche sich mit dem Risikomanagement oder mit der Risikokontrolle befassen. Zweitens kann sie sich durch gezielte Fragen Informationen über das Risikomanagement beschaffen. Drittens möchte sie Zugang zu Interviews mit den Risikoverantwortlichen haben.

Ich denke, auch auf diesem Gebiet wurden alle nötigen Vorsichtsmassnahmen getroffen und in diesen Vertrag integriert, sodass man sagen kann: Den Anliegen von Frau Kiener Nellen wurde vertraglich Rechnung getragen.

Ich bitte Sie deshalb, diese Anträge abzulehnen.