preparatory:AB 91719
Büchler Jakob · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-09
Wortprotokoll
Bei Artikel 66b Absatz 4 geht es um die Konsultation der Bundesversammlung vonseiten des Bundesrates. Meine Minderheit II will diese Konsultation auch ermöglichen, nachdem ein Einsatz stattgefunden hat. Ich kann Ihnen sagen, dass der Bundesrat solche Einsätze, die über Nacht aktuell werden können, nicht immer vorankündigen kann, und eine Konsultation im Voraus kann er schon gar nicht immer machen. Er kann sie auch nicht unmittelbar in der nächsten Session machen, denn es kann ja sein, dass diese Aktion noch läuft, während wir in einer Session sind. Wir möchten dem Bundesrat die Möglichkeit geben, "in der Regel in der nächsten, spätestens aber in der übernächsten ordentlichen Session" diese Konsultation der Bundesversammlung vorzunehmen. Je nachdem, wie diese Einsätze zeitlich befristet und zeitlich gelegt werden müssen, ist es nicht immer möglich, in der nächsten Session darüber zu berichten, und es kann nicht sein, dass solche Einsätze der breiten Öffentlichkeit zu früh bekanntgegeben werden.
Ich bitte Sie, unsere Minderheit II zu unterstützen.