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AB 92115

von Rotz Christoph · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-12-17

Wortprotokoll

Die Anträge der Minderheiten I und II stehen in einem direkten Zusammenhang zueinander, weshalb ich hier beide Anträge begründen werde. Der Minderheitsantrag II ist ein Eventualantrag für den Fall, dass der Minderheitsantrag I abgelehnt werden sollte.

Der Bundesrat hat im Bundesbeschluss über den Gesamtkredit für die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur 5,2 Milliarden Franken vorgesehen. Der Ständerat hat den Betrag um 200 Millionen auf 5,4 Milliarden aufgestockt. Ich bin mir voll und ganz bewusst, dass ein Betrag von 200 Millionen in keinem Verhältnis zu anderen Beträgen steht, die in dieser Session diskutiert wurden. Gerade deshalb dürfen sie nicht damit verglichen werden. Solche Vergleiche hinken, weil die Beträge nichts miteinander zu tun haben.

Ich beantrage Ihnen mit der Minderheit I, dem Bundesrat zu folgen und den Gesamtkredit bei 5,2 Milliarden zu belassen. Beim vorliegenden Geschäft geht es um den Personenfernverkehr und den Güterverkehr, nicht um den Regionalverkehr. Ich kann durchaus nachvollziehen, dass diese Anliegen in den Regionen begrüsst werden, doch muss dazu gesagt werden, dass 200 Millionen nur ein Tropfen auf den heissen Stein wären. Wir müssen mit ZEB primär das Kernangebot verbessern. Wir wissen ja, dass die Wünsche und Bedürfnisse nach wie vor grösser sind als das finanziell Machbare.

Der Bundesrat hat in seiner Fassung innerhalb des Gesamtkredites Ausgleichsmassnahmen für den Regionalverkehr für einen Betrag von 50 Millionen vorgesehen und damit einen Gesamtkredit von 5,2 Milliarden Franken beantragt. Der Ständerat hat diesen Betrag vermutlich aus regionalpolitischen Überlegungen um 200 Millionen aufgestockt. Dass Anpassungen notwendig sind, ist sicher unbestritten, aber nun einfach eine Zahl zu nennen und den Betrag ohne detaillierte Kenntnisse dermassen aufzustocken, erachte ich als falsch. Die Projekte der ZEB-Vorlagen werden über den FinöV-Fonds finanziert, und dieser wurde klar für die Neat, die Bahn 2000, die HGV und den Lärmschutz vorgesehen. Der Gesamtkredit FinöV, der vom Volk 1998 mit einer Gesamtkostensumme von 30,45 Milliarden Franken angenommen wurde, ist um knapp 1 Milliarde auf 31,4 Milliarden aufgestockt worden. Diese Zahlen beruhen wohlverstanden auf dem Preisstand von 1995.

Der FinöV-Fonds darf aber nicht überstrapaziert werden. Er hat alle Lasten zu tragen. Dazu gehören auch die exogenen Kosten der 31,4 bzw. 31,6 Milliarden Franken - so viel ist es nach der Aufstockung um 200 Millionen -, welche mit Mehrwertsteuer, Bauzinsen, Bevorschussungszinsen und Teuerung in der Grössenordnung von bald 50 Milliarden Franken liegen. Es geht folglich nicht nur um die 200 Millionen, um die da aufgestockt werden soll, sondern eben auch um deren exogene Kosten zum Preisstand 2005.

Der Bundesrat hat mit Artikel 2 die Möglichkeit, bei den Verpflichtungskrediten geringfügige Verschiebungen vorzunehmen. Diese Verschiebungen lassen es auch zu, dass im Zusammenhang mit einer Massnahme eine Ausgleichsmassnahme für den Regionalverkehr finanziert wird.

Im Zusammenhang mit den Verpflichtungskrediten für die Projektaufsicht habe ich ebenfalls meine Zweifel, ob die Grössenordnungen mit den Verhältnissen, mit den zu realisierenden Massnahmen überhaupt übereinstimmen können. Gegen diese Aufstockung hat sich auch die Finanzkommission des Nationalrates in ihrem Mitbericht ausgesprochen. Als Grund führt diese Kommission vor allem den Handlungsspielraum des FinöV-Fonds an: Der FinöV-Fonds muss seinen Handlungsspielraum behalten, weshalb wir bei zusätzlichen Aufstockungen Vorsicht walten lassen müssen.

Die verschiedenen Preisstände führen immer wieder zu Intransparenz. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum bei ZEB mit dem Preisstand 2005 operiert wird, obwohl wir schon bald das Jahr 2009 schreiben.

Sollte wider Erwarten mein Minderheitsantrag I - gemäss Bundesrat - nicht durchkommen, dann bitte ich Sie, meinen Minderheitsantrag II zu unterstützen. Mit diesem Antrag werden dann die 5,4 Milliarden Franken wenigstens zum Preisstand 2007 bewilligt.

Ich bitte Sie, die Minderheitsanträge zu unterstützen.