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von Rotz Christoph · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-12-17

Wortprotokoll

Das Unwetter von 2005 wird uns Obwaldnerinnen und Obwaldnern lange, ja sehr lange in Erinnerung bleiben. Es war zwar nicht das erste Naturereignis in unserem Bergkanton, und die Bevölkerung ist sich ja auch einiges gewohnt, aber es war mit Abstand das heftigste flächendeckende Unwetter seit Jahrzehnten.

Als Obwaldner Volksvertreter möchte ich hiermit auch gleich meine Interessenbindung offenlegen. Ich möchte auch die [PAGE 1896] Gelegenheit benutzen, mich im Namen der Obwaldner Bevölkerung für die ausserordentliche und vielseitige Unterstützung während und nach dem Unwetter 2005 herzlich zu bedanken.

Ich bin mir natürlich sehr wohl bewusst, dass das Unwetter vom August 2005 national, ja sogar über die Grenzen hinaus ein grosses Ereignis war. Das Unwetter hat nicht nur in den Kantonen Nidwalden und Uri, sondern auch in fast allen anderen Kantonen massive Schäden verursacht. Die gemäss Botschaft mit über drei Milliarden Franken bezifferten privaten und öffentlichen Schäden belegen das grosse Ausmass dieses Ereignisses. Der Hochwasserschutz ist spätestens seit dem letzten Ereignis eines der wichtigsten Themen in unserem Bergkanton. Es geht darum, in Zukunft Schäden infolge Hochwasser verhindern zu können. Ein Indiz dafür, dass der Kanton diese Aufgabe sehr ernst nimmt, ist die Tatsache, dass Obwalden schon vor dem Ereignis über eine Gefahrenkarte verfügte.

Der nun vorliegende Sonderbeitrag von 14,4 Millionen Franken deckt gemäss Bundesbeschluss 90 Prozent der Kosten für die Wiederherstellung von öffentlichen Strassen, die durch das Unwetter 2005 beschädigt worden sind. Auf den Kanton Obwalden warten noch einige Hochwasserschutzprojekte, welche realisiert werden müssen, um künftige Schäden möglichst verhindern zu können. Dank diesem einmaligen zweckgebundenen Sonderbeitrag von 14,4 Millionen an die Wiederherstellung von öffentlichen Strassen können die vom Kanton verwendeten finanziellen Mittel gezielt für weitere Hochwasserschutzprojekte eingesetzt werden.

Im Kanton Obwalden wurde eine Gesamtschadensumme von 347 Millionen Franken ermittelt, wovon 261 Millionen auf die Gebäude- und Mobiliarschäden zurückzuführen sind. 64 Millionen betrug die Schadensumme allein im öffentlichen Bereich, vor allem bei den Strassen. Ein Bild, welches Sie sicher noch in Erinnerung haben, ist jenes der Strassenverbindung nach Engelberg; der Tourismusort war von der Aussenwelt für Tage abgeschnitten. Um hier nochmals aufzuzeigen, was die Schadensumme von rund 64 Millionen Franken im öffentlichen Bereich für den Kanton Obwalden effektiv bedeutete, möchte ich sie schlicht und einfach mit den kantonalen Steuereinnahmen vergleichen, welche in den letzten Jahren plus/minus in dieser Grössenordnung lagen. Kurz gesagt, das Ereignis vom August 2005 hat die Steuereinnahmen des Kantons Obwalden eines ganzen Jahres verschlungen.

Der Bund hat dank der gesetzlichen Möglichkeiten 29,4 Millionen Franken der Schadensumme für den öffentlichen Bereich übernommen. Auch nach diesem Bundesbeitrag ist die Pro-Kopf-Belastung im öffentlichen Bereich mit über tausend Franken immer noch in Rekordhöhe. Ich denke, dass damit nachvollzogen werden kann, dass das Schadensausmass für den Kanton Obwalden eine sehr grosse Belastung darstellt. Der Kanton Obwalden war im Jahr 2005, im Jahr des Ereignisses, der finanzschwächste Kanton der Schweiz. Die vorliegende Sonderbotschaft für den Kanton Obwalden beruht auf dem Finanzkraftindex und den Restkosten pro Kanton nach den ordentlichen Bundesleistungen an die Schadensbehebung.

Nun noch ein paar Worte zum Rückweisungsantrag der Minderheit Teuscher: Die Vertreter der Grünen stellen nun einen Nichteintretensantrag und bringen mit dem Begriff Solidarität diesen Bundessonderbeitrag und die Steuergesetzrevision des Kantons Obwalden doch etwas durcheinander. Wie schon gesagt, war der Kanton Obwalden im Jahr 2005, im Jahr des Schadensereignisses, der finanzschwächste Kanton der Schweiz. Ich möchte jetzt hier nicht noch einmal die Steuergesetzgebungsdebatte unseres Kantons ausbreiten, sondern ich möchte einfach darauf hinweisen, dass der Kanton infolge der hohen Steuerbelastung von damals mit steuermotivierten Wegzügen zu kämpfen hatte. Nun hat der Kanton Obwalden endlich das einzig Richtige gemacht. Er versucht sich aus dieser Situation zu befreien, um in Zukunft nicht mehr als Bittsteller- oder Subventionskanton bezeichnet zu werden. Dass die Solidarität zwischen Bund und Kantonen bei der Behebung der ausserordentlichen Schäden infolge von Unwetterereignissen von den Grünen nun in Verbindung gebracht wird mit der Eigeninitiative eines Kantons, welcher seinen Handlungsspielraum vergrössern will, kann ich wirklich nicht nachvollziehen.

Der Hochwasserschutz geniesst in unserem Bergkanton hohe Priorität, weil damit gezielt Schäden verhindert werden können. Es gibt zwar nie einen hundertprozentigen Schutz, aber es ist immer noch besser, in den Schutz zu investieren als nach dem Ereignis Schäden zu reparieren, welche vorhersehbar gewesen wären und hätten verhindert werden können.

Ich bitte Sie, den Nichteintretensantrag der Minderheit Teuscher abzulehnen und dem Antrag der Mehrheit zu folgen. Auch im Namen der SVP-Fraktion darf ich Ihnen Eintreten auf beide Vorlagen und Zustimmung zu ihnen beantragen. Im Namen der Bevölkerung des Kantons Obwalden möchte ich mich nochmals herzlich für Ihre Zustimmung zu dieser zweckbestimmten ausserordentlichen Unterstützung des Kantons Obwalden durch den Bund bedanken.