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preparatory:AB 94091

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-09

Wortprotokoll

Die WAK unterbreitet Ihnen zusammen mit der Konjunkturstützungsvorlage drei Motionen zum Beschluss. Sie finden sie auf den Seiten 5 und 6 der Fahne. Zur Motion betreffend die Arbeitslosenversicherung hat sich Herr de Buman bereits geäussert.

Ich nehme Stellung zur Motion 09.3010, die eine Überprüfung der Organisation der Finma verlangt. Die Finma wurde in Zeiten geschaffen, als die Finanzkrise als solche nicht absehbar war, geschweige denn ihre Dimension. Die Finma hat mit dem Stützungspaket für die UBS zusätzliche Kontrollfunktionen, ganz neue Aufgaben erhalten. Die WAK ist deshalb mit 11 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen zum Schluss gekommen, dass man, auch wenn die Finma ihre Funktion erst seit Kurzem ausübt, sowohl ihre personelle Zusammensetzung als auch ihre organisatorische Stellung im Lichte der Finanzkrise überprüfen muss. Wir haben in der WAK auch zur Kenntnis genommen, dass die Nationalbank bereits im Vorfeld der Schaffung der Finma eine unabhängigere Stellung der Finanzmarktaufsicht gefordert hatte.

Nun zur Motion 09.3019, "Weniger Risiken für den Finanzmarkt": Sie wissen, dass die beiden Grossbanken für die schweizerische Volkswirtschaft ein grosses Risiko, ein Klumpenrisiko, darstellen. Die beiden Grossbanken machen rund das Siebenfache des Produktionswerts unserer Wirtschaft aus. Gingen sie pleite, stünde die Schweiz, wie Island, knapp vor dem Konkurs. Das Risiko könnten wir gar nicht tragen. Aufgrund dieses Systemrisikos haben die Grossbanken auch eine indirekte Staatsgarantie. Was das konkret heisst, wissen wir seit den Stützungsmassnahmen des [PAGE 177] Bundes und der Nationalbank, die für die UBS nötig wurden. Zur Verminderung dieses Klumpenrisikos schlägt Ihnen die WAK die Prüfung verschiedener Massnahmen vor: Erstens soll eine Aufspaltung der Grossbanken nach Ausland- und Inlandgeschäft und nach Geschäftsbereichen geprüft worden. Zweitens erachten wir die Löhne als regulierungsbedürftig. Das Management einer Bank, die Staatshilfe erhält, soll, wie in verschiedenen ausländischen Staaten, nicht mehr Gehalt erhalten als das Management einer bundesnahen Unternehmung. Drittens sollen die risikotreibenden Bonuszahlungen an Bankkader für drei Jahre gesperrt werden, um eine Orientierung der Geschäftspolitik auf die langfristige Sicherung der Bank zu gewährleisten. Und viertens will die WAK, dass der Bund, solange er - beziehungsweise die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler - in dieser Unternehmung kapitalmässig so stark engagiert ist, auch in ihrem Verwaltungsrat vertreten ist.

Die WAK hat der Motion mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.