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AB 94484

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-12

Wortprotokoll

Diese Minderheit, die ich in Abwesenheit von Herrn Levrat vertrete, verlangt etwas ganz Einfaches, aber Wichtiges. Die Minderheit verlangt, dass explizit alle in der Staatsrechnung ausgewiesenen ausserordentlichen Einnahmen oder Ausgaben auf das Amortisationskonto gebucht werden. Die Minderheit will keine halben Sachen, keine Asymmetrien und Widersprüche.

Worum geht es? Es geht um grosse Beträge. Es geht um sogenannte erhebliche ausserordentliche Einnahmen, zum Beispiel aus Privatisierungserlösen. Solche sind etwa zwischen 2005 und 2007 in Höhe von mehreren Milliarden Franken aus den Verkäufen der Swisscom-Aktien eingegangen. Um derartige Erlöse geht es auch aus der Sicht des Bundesrates. Der Bundesrat äusserte während der Vernehmlassung die Absicht, dass er die Gutschrift von erheblichen ausserordentlichen Einnahmen auf dem Amortisationskonto mittels der jeweiligen Spezialgesetzgebung unterbinden wolle. Mit Hinweis auf die Seltenheit und die Schwierigkeit einer allgemeingültigen Regelung solcher Fälle wurde jedoch auf eine gesetzliche Festlegung im Rahmen der Ergänzungsregel verzichtet.

Dieses Vorhaben des Bundesrates stiess in der Vernehmlassung auf grossen Widerstand. Die Finanzdirektorenkonferenz und die Mehrheit der Kantone, achtzehn Kantone, sprachen sich dafür aus, auf eine spezielle Behandlung der erheblichen ausserordentlichen Einnahmen zu verzichten, sei dies im Gesetz, sei dies in der Botschaft in Form von präjudizierenden Aussagen. Sie forderten, genau wie Ihnen das die Minderheit beantragt, dass erhebliche ausserordentliche Einnahmen grundsätzlich dem Amortisationskonto gutgeschrieben würden. Die Kantone Zürich und Nidwalden im Besonderen verlangen, dass die Nichtgutschrift, wenn es denn eine solche sein sollte, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Ergänzungsregel festgelegt würde; sie erklärten, dass eine Absichtserklärung des Bundesrates in der Botschaft nicht genüge.

Genau hier liegt die Schwäche des Gesetzentwurfs, den wir mit unserem Minderheitsantrag verbessern wollen. Der Bundesrat schreibt auf Seite 8528 der Botschaft: "Obwohl nicht als Ausnahme im Gesetzestext aufgeführt, sollen auch erhebliche ausserordentliche Einnahmen, z. B. Erlöse aus der Privatisierung von Unternehmen des Bundes, nicht dem Amortisationskonto gutgeschrieben werden. In solchen Einzelfällen sieht der Bundesrat vor, dass die Gutschrift der ausserordentlichen Einnahme auf dem Amortisationskonto mittels der jeweiligen Sondergesetzgebung unterbunden wird." Sie alle haben Buchhaltung gelernt. Es gibt doch keine Buchhaltung, es gibt keine vollständige Rechnungslegung, in der nur der eine Teil, Ausgaben oder Einnahmen, auf ein Amortisationskonto oder auf ein Ausgleichskonto gebucht wird. Die Minderheit bittet Sie, diese Intransparenz und diese Einseitigkeit zu beseitigen.

Auch gesetzgeberisch ist das Vorgehen des Bundesrates unhaltbar. Artikel 17a Absatz 2 stipuliert Ausnahmen, die nicht auf das Amortisationskonto gebucht werden. Nur über die Botschaft und nicht im Gesetz will dann der Bundesrat gemäss dem Ihnen zitierten Passus eine weitere Ausnahme genehmigen.

Herr Bundespräsident Merz, ich möchte Sie fragen: Sie wollen ja alle zukünftigen ausserordentlichen Ausgaben dem Amortisationskonto belasten. Sie wollen sich aber über den Umweg und das Versteck der Botschaft die Türe voll offenhält, sämtliche zukünftigen erheblichen Einnahmen aus Veräusserungserlösen oder andere ausserordentliche Erträge nicht dem Amortisationskonto zu belasten. Was haben Sie sich dabei überlegt? Wie können Sie als Finanzminister hinter einer solchen Regelung stehen?

Wenn diese Auffassung heute bestehen bleibt, dann muss es aus Gründen der Kohärenz und Konsequenz ebenso möglich bleiben, dass in Zukunft erhebliche ausserordentliche Ausgaben per Spezialgesetzgebung nicht dem Amortisationskonto belastet werden.

Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen.

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