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preparatory:AB 95292

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-19

Wortprotokoll

Die Vorlage, die wir heute Nachmittag beraten, geht auf eine parlamentarische Initiative Hegetschweiler, eingereicht am 13. Dezember 2002, zurück. Herr Hegetschweiler war von 1991 bis 2007 als Vertreter des Kantons Zürich und als Mitglied der FDP-Fraktion in unserem Rat; das an die Adresse jener Kolleginnen und Kollegen, die in dieser Legislatur neu hier ins Parlament gekommen sind. Herr Hegetschweiler ist übrigens oben auf der Angehörigentribüne; einen freundlichen Gruss dem Initianten!

Die Initiative Hegetschweiler wurde von 26 Parlamentariern mitunterzeichnet. Sie hat das Ziel, im Rahmen der CO2-Gesetzgebung Anreize für energetische Massnahmen im Gebäudebereich zu schaffen. Herr Hegetschweiler hat schon damals das Zusammenspiel von Ökonomie und Ökologie in der Frage der CO2-Problematik erkannt und mit seinem Vorstoss einen weitsichtigen politischen Lösungsansatz präsentiert, indem er die beiden Komponenten nicht gegeneinander ausgespielt hat, sondern eben den volkswirtschaftlichen Nutzen betont hat. Gerade dieser volkswirtschaftliche Nutzen bekommt in der momentanen Situation einen höheren Stellenwert als auch schon. Oder im Klartext: besser Aufträge im Inland als Geldexport ins Ausland für Zertifikate; besser energetische Gebäudesanierungen im Inland als Kauf von Öl und Gas in Saudi-Arabien.

Am 8. April 2003 setzte die UREK des Nationalrates eine Subkommission ein, welcher auch der Initiant angehörte, mit dem Auftrag, die Umsetzung der Initiative zu prüfen und die Initiative vorzuberaten. Am 9. September 2003 beantragte die UREK mit 20 zu 0 Stimmen, der Initiative Folge zu geben. Diesem Antrag stimmte der Nationalrat am 16. Juni 2004 zu.

Im Lauf der weiteren Beratung kam die Subkommission zum Schluss, dass letztendlich eine Teilzweckbindung der CO2-Abgabe auf Brennstoffe der gangbarste und vor allem der effizienteste Weg sei, dem Anliegen des Initianten zu folgen. Nachdem das Parlament den Abgabesatz gemäss CO2-Gesetz für Brennstoffe genehmigt hatte und die Lenkungsabgabe per 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, unterbreitete die Subkommission den ausgearbeiteten Entwurf. Dieser sieht vor, dass ein Drittel des Abgabeertrages zweckgebunden für energetische Effizienzmassnahmen im Gebäudebereich und für Heizsysteme mit erneuerbaren einheimischen Ressourcen eingesetzt wird. Der Entwurf passierte in der UREK am 12. November 2008 mit 19 zu 4 Stimmen.

Daraufhin beauftragte die Kommission die Verwaltung mit der Durchführung der Vernehmlassung. Diese fiel kontrovers aus. In Kenntnis dieser Ergebnisse wurde die Vorlage nochmals überarbeitet, der Kontakt mit den Kantonsvertretern gesucht; diese wurden zweimal angehört. Der Einbezug und die Mitarbeit der Kantone ist von zentraler Bedeutung, weil diese in der Umsetzung eine elementare Rolle spielen. Sie haben das nötige Wissen und mit ihren Energiefachstellen auch die Ressourcen, um ein nationales Gebäudeprogramm wirkungsvoll zu installieren und auch durchzuziehen.

Mit der Zielrichtung waren die Kantone von Anfang an einverstanden. Sie teilen mit der Mehrheit der Kommission die Auffassung, dass ein nationales Gebäudesanierungsprogramm das effizienteste Instrument ist, um eine massive CO2-Reduktion im Inland zu erreichen; die Kantone begrüssen das. In der Frage der Alimentierung bestanden anfänglich unterschiedliche Auffassungen. Heute widersetzen sich sowohl die Energiedirektoren als auch die Bau- und Umweltdirektoren einer Teilzweckbindung der CO2-Abgabe nicht mehr.

Die Kommission hat sich auch vertieft mit der Frage der Verfassungsmässigkeit der vorgeschlagenen Teilzweckbindung befasst. Es gab sowohl in der Kommission als auch in der Verwaltung kritische Stimmen, welche sich auf den Standpunkt stellten, es brauche dazu eine neue Verfassungsbestimmung. Das veranlasste die Kommission, bei Professorin Helen Keller von der Universität Zürich ein entsprechendes Gutachten in Auftrag zu geben. Professorin Helen Keller hat sich mit der Materie intensiv auseinandergesetzt, und sie kommt im Gutachten zum Schluss: "Die Verwendung eines Teils des Ertrages der CO2-Abgabe gemäss dem Vorentwurf vom 12. November 2007 zu einem Bundesgesetz über Anreize für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich ist unseres Erachtens für die vorgesehenen lenkungszielkonformen Massnahmen ohne Verfassungsänderung zulässig." Zudem hat das Bundesamt für Justiz seine seit Jahren festgefahrene und etwas antiquierte Haltung geändert und bejaht die Verfassungskonformität der Teilzweckbindung nun auch.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 9 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten. Kollega Nordmann wird in seinem Votum näher auf die einzelnen Details eingehen. [PAGE 534]

Ich habe noch einen Hinweis zur Fahne: Nachdem der Bundesrat seine Stellungnahme abgegeben hatte, hat die Kommission in Kenntnis der Haltung der Landesregierung noch Änderungen am Gesetzestext vorgenommen. Sie finden sie auf der rechten Seite der Fahne. Die Minderheitsanträge in der linken Spalte sind mit Ausnahme des Nichteintretensantrages der Minderheit Rutschmann obsolet.