preparatory:AB 96390
Leutenegger Filippo · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-04-28
Wortprotokoll
Hier geht es, wie Herr Killer schon gesagt hat, um die Möglichkeiten zur Erhöhung der Stromproduktion, die wir ja im Gesetz drin haben. Wenn ich die Formulierung von Artikel 32 anschaue, wo steht, dass die Kantone die Mindestrestwassermengen tiefer ansetzen "können", meine ich, dass wir eigentlich diese Formulierung auch für die Erhöhung der Restwassermengen nehmen sollten. Es geht hier um die Flexibilität. Es gibt ja auch Fälle, in denen man abweichen sollte, nämlich dann, wenn es um die Energieeffizienz geht oder wenn die ökologische Seite und die ökonomische Seite völlig aus dem Gleichgewicht sind. Deshalb wäre hier in Artikel 31 die gleiche Logik angebracht wie in Artikel 32.
Übrigens werden wir als FDP-Liberale Fraktion auch den Einzelantrag Baader Caspar unterstützen - dies nur nebenbei. Ich bitte Sie, der Minderheit Folge zu leisten.