preparatory:AB 96758
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-04-29
Wortprotokoll
Die Artikel 39 und 215 sind die zentralen Bestimmungen dieser Vorlage. Sie haben zu entscheiden. Ich möchte nochmals in Erinnerung rufen: Es geht einmal um den Antrag der Mehrheit, der lautet, dass der Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei einem Anstieg von 3 Prozent vorzunehmen ist. Warum hat sich die Mehrheit dafür entschieden? Einmal ist es klar: Jeder Satz ist irgendwo arbiträr. Die Mehrheit der Kantone hat sich dafür ausgesprochen. Dann bedeuten 3 Prozent natürlich eine erhebliche Entlastung für die Steuerpflichtigen - heute haben wir einen Ausgleich bei 7 Prozent -, und dann wird bei einem nichtjährlichen Ausgleich der Verwaltungsaufwand von der Mehrheit der Kantone als wesentlich geringer eingeschätzt.
Die Kommission hat sich gegen die Minderheit I (Schelbert) ausgesprochen, die 4 Prozent vorsieht. Wie gesagt, welchen Satz man wählt, ist in gewissem Sinne willkürlich, aber die Argumentation und die Begründung von Herrn Schelbert mit der Analogie zur AHV ist nicht sehr stichhaltig. Herr Hans-Jürg Fehr hat darauf hingewiesen, dass diese Analogie nur sehr, sehr partiell stimmt. Die Kommission hat den Antrag mit 3 zu 18 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.
Jetzt die zentrale Frage: Sollen wir bei 3 Prozent ausgleichen oder den jährlichen Ausgleich vornehmen? Es ist in der Tat so: Wir haben Kantone, die kennen den jährlichen Ausgleich seit Langem. Der Kanton Basel-Landschaft erachtet ihn als einfach machbar, und das funktioniert in der Tat auch. Aber es stimmt eben auch, dass die Mehrheit der Kantone den Verwaltungsaufwand als gross einschätzt und deswegen den jährlichen Ausgleich ablehnt.
Die theoretische Begründung ist vor allem, dass die Steuern gerecht sein müssen und dass wir deswegen den Ausgleich der kalten Progression vornehmen wollen. Dann ist es natürlich verfehlt, in der Periode einer Deflation diesen Ausgleich, der damit zu einer Mehrbelastung führt, nicht vorzunehmen. Das ist dann völlig systemwidrig; die Begründung, die angeführt worden ist, mag konjukturpolitisch schon richtig sein, aber wenn Sie mit der Gerechtigkeit argumentieren, dann ist es klar: Es folgt in Zeiten der Inflation der Ausgleich der Progression mit einer relativen Senkung und in Zeiten der Deflation mit einer Erhöhung der Tarife.
Der Ausgleich der kalten Progression wirkt eben prozyklisch, und das ist das Problem des jährlichen Ausgleichs. Die prozyklische Wirkung wirkt sich in deflationären Zeiten zulasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aus. Wenn Sie konsequent sind - und ich denke, das alles spricht dafür -, dann folgen Sie dem Antrag der Mehrheit. Dann entgehen Sie nämlich der Deflationsfalle. Mit einer knappen Mehrheit war die Kommission der Meinung, dass der Ausgleich bei 3 Prozent erfolgen sollte.