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preparatory:AB 96770

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-04-29

Wortprotokoll

Mit der heutigen Vorlage wird der beschleunigte Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer vorgeschlagen, und zwar primär aus Gründen der Gerechtigkeit. Für einige zählt aber auch das Argument der Kaufkraftstärkung zu den wichtigen Gründen. Die WAK hat die Vorlage am 23. März und am 21. April 2009 behandelt.

Von kalter Progression sprechen wir dann, wenn eine steuerpflichtige Person allein deshalb in eine höhere Progressionsstufe gerät, weil ihr Einkommen wegen des Teuerungsausgleichs nominal gestiegen ist. Der durch das Auseinanderklaffen von steigendem Nominaleinkommen und starrem Steuertarif bedingte Anstieg der Steuerlast ist die kalte Progression. Sie ist ungerecht und verzerrt die vom historischen Gesetzgeber vorgesehene Steuerbelastung, denn diese steigt, obwohl die Kaufkraft gleichbleibt. Welche Dimensionen das annehmen kann, zeigt sich an der inflationsbedingten Zunahme der Einkommen über die Jahre. Bei gleichbleibender Kaufkraft entsprach ein Nominaleinkommen von 40 000 Franken im Jahr 1965 einem Einkommen von 90 000 Franken im Jahr 1985 und einem solchen von 140 000 Franken im Jahr 2008 - und das wie gesagt bei gleichbleibender Kaufkraft.

Die kalte Progression trifft nun nicht alle Steuerpflichtigen im gleichen Ausmass, und sie führt damit zu Verzerrungen in der Verteilung der Gesamtsteuerlast auf die einzelnen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Für jene, die unterhalb der Steuerfreigrenze sind, hat die kalte Progression keine Wirkung, für jene, die den Höchststeuersatz erreicht haben und damit dem Proportionaltarif unterliegen, auch nicht. Frankenmässig wirkt sie sich da am stärksten aus, wo der marginale Steuersatz am höchsten ist, und prozentual da, wo der marginale Steuersatz am stärksten ansteigt.

Sowohl das Gesetz über die direkte Bundessteuer wie auch fast alle kantonalen Einkommenssteuergesetze sehen den Ausgleich der kalten Progression bereits heute vor, wenn auch in ganz unterschiedlichem Ausmass. Bei der direkten Bundessteuer werden die Folgen erst ausgeglichen, wenn sich der Landesindex der Konsumentenpreise seit der letzten Erhöhung um mindestens 7 Prozent erhöht hat. Das letzte Mal wurde die kalte Progression bei der direkten Bundessteuer per Ende 2004 auf das Steuerjahr 2006 ausgeglichen, und zwar die seit 1995 aufgelaufene Teuerung von 7,6 Prozent. Inzwischen hat sich nun die Teuerung per 31. Dezember 2008 um 4,4 Prozent erhöht. Damit wären die Voraussetzungen für einen Ausgleich auf 2010 nach dem geltenden Recht nicht gegeben.

Das hat nun zu verschiedenen Vorstössen geführt; Sie kennen sie. Ich will Ihnen jetzt nur noch die Vorstösse aufzählen, die hängig sind. Dazu gehört insbesondere die parlamentarische Initiative der FDP-Liberalen Fraktion (08.452), die einen jährlichen Ausgleich der Folgen der kalten Progression verlangt. Die Kommission des Ständerates hatte diese in einem ersten Durchgang abgelehnt. Der Nationalrat hat dann das Folgegeben zur parlamentarischen Initiative bestätigt; sie ist nun beim Ständerat hängig. Die Motion der WAK-SR 08.3753, die einen schnelleren Rhythmus beim Ausgleich verlangt, gehört dazu und die Motion der WAK-NR 08.3754, die der Nationalrat im letzten Dezember angenommen hat und die wiederum einen jährlichen Ausgleich der kalten Progression verlangt.

Der Bundesrat hat in der Vorlage eine Gesetzesänderung in die Vernehmlassung gegeben und darin zwei Vorschläge unterbreitet, nämlich einen Ausgleich bei einer Teuerung von 3 Prozent und einen jährlichen Ausgleich, wie ihn der Nationalrat verlangt hat. Aufgrund des Vernehmlassungsverfahrens schlägt Ihnen der Bundesrat und mit ihm eine knappe Kommissionsmehrheit - sie war so knapp, dass der Stichentscheid der Kommissionspräsidentin den Ausschlag gab - vor, die Folgen der kalten Progression bei einer kumulierten Teuerung von 3 Prozent seit dem letzten Ausgleich auszugleichen.

Tritt die vorgeschlagene Änderung ohne Referendum in Kraft, so wird sie im Steuerjahr 2010 fällig. Das heisst, damit wird die seit dem letzten Ausgleich aufgelaufene Teuerung von 4,4 Prozent auf das Steuerjahr 2010 ausgeglichen. Faktisch wirksam wird sie dann 2011, weil ja die Steuer erst im Jahr darauf fällig wird. Nur bei der Quellensteuer, die sofort eingezogen wird, hätte die Änderung eine Wirkung im Jahr 2010 zur Folge. Der Einnahmenausfall beträgt beim Bund etwa 430 Millionen Franken pro Jahr. Zusätzlich gehen 70 Millionen zulasten der Kantone.

Eine knappe Minderheit - ich habe es gesagt, der Entscheid sei mit Stichentscheid zustande gekommen - will am jährlichen Ausgleich der kalten Progression festhalten, dies insbesondere aus Gründen der Gerechtigkeit, aber auch aus dem Grunde der Kaufkrafterhaltung. Sehr unterschiedlich beurteilt worden ist in der Kommission die Frage, ob das bei den Kantonen und beim Bund einen grossen zusätzlichen administrativen Aufwand auslösen würde. Ich werde nachher noch darauf zurückkommen.

Wir haben noch eine weitere Minderheit, wie Sie sehen. Diese Minderheit - es ist die Minderheit I (Schelbert) - will den Ausgleich der kalten Progression bei einer Teuerung von 4 Prozent vornehmen und sich damit dem Anpassungsmechanismus für die AHV-Renten nähern.

In der Diskussion wurden vor allem folgende Aspekte beleuchtet: Was die Frage der Gerechtigkeit betrifft, war es unbestritten, dass die Folgen der kalten Progression auszugleichen sind. Umstritten war: Soll dies jährlich geschehen, also gleichsam automatisch, oder erst bei 3 oder vielleicht auch 4 Prozent? Es ist unbestritten, dass die Gerechtigkeit verlangt, dass die kalte Progression auszugleichen ist.

Sehr unterschiedlich beurteilt wurden in der WAK, wie gesagt, die konjunkturellen Folgen. Die einen sind der Ansicht, dass dies kaufkraftmässig ins Gewicht fällt. Die anderen sind der Ansicht, dass dies bei der direkten Bundessteuer - weil sie ja erst bei höheren Einkommen einsetzt - nicht so stark wirksam wird, dass der Ausgleich der kalten Progression vor allem bei den kantonalen Steuern sehr wichtig ist, weil hier ja auch die tiefen Einkommen in den Genuss dieses Ausgleichs kommen und damit deren Kaufkraft gestärkt werden könnte.

Ein weiterer Diskussionspunkt in der WAK war: Soll diese Vorlage zum Ausgleich der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer mit der Familienbesteuerung, d. h. mit der Entlastung der Familien bei den Steuern, koordiniert werden? Eine Minderheit verlangt dies und will eine koordinierte Behandlung. Sie verlangt insbesondere, dass die beiden Vorlagen, nämlich der Ausgleich der kalten Progression wie auch die Entlastung der Familien bei der direkten Bundessteuer, zeitgleich zum Abschluss gebracht werden. Sie werden dann diese Diskussion im Detail führen.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. Eintreten war in der WAK unbestritten.

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