Lexipedia

preparatory:AB 96969

Füglistaller Lieni · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-05-26

Wortprotokoll

Es geht auch bei meinem Antrag wieder um die Transparenz. Die KTI erstattet also dem Bundesrat jährlich einen Tätigkeitsbericht, und in diesem Bericht kann die KTI Empfehlungen zuhanden von Verwaltungseinheiten abgeben, die ebenfalls im Bereich der Innovationsförderung tätig sind. Genau um diese Empfehlungen geht es.

Wir haben ja Bundesämter, welche ebenfalls in der KTI Einsitz haben; wir haben jedoch auch andere Verwaltungseinheiten, die vielleicht betroffen sein könnten, wenn es um Innovationsförderung geht; das weiss ich nicht, aber es kann sein.

Mein bescheidener Antrag will nur, dass diese Empfehlungen öffentlich gemacht werden. Es ist mir schleierhaft, was man gegen dieses Anliegen haben kann, wenn schon in verschiedenen Gesetzesartikeln festgeschrieben wird, dass die Information gefördert werden soll, beispielsweise in Artikel 16f Absatz 2bis, in Artikel 16c Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 Buchstabe c sowie in Artikel 16d Buchstabe c; das sind alles Gesetzesgrundlagen, die die Information fördern sollen. Wir wollen doch letztendlich auch informiert werden, was alle diese Massnahmen im Bereich der Information, aber auch in den Umsetzungsbereichen bewirkt haben bzw. was für Ergebnisse resultierten und wo Verbesserungspotenziale bestehen, welche sich letztlich ja dann in diesen Empfehlungen niederschlagen sollten.

Das sei doch eine Selbstverständlichkeit und gehöre nicht ins Gesetz, wurde uns vorgehalten. Dann muss ich Sie fragen, warum denn in den verschiedenen erwähnten Gesetzesartikeln immer wieder die Informationsförderung festgehalten wird. Im Übrigen gelten auch die gleichen Argumente, wie sie mein Vorredner, Theophil Pfister, bei der Begründung seines Antrages zu Absatz 3bis geäussert hat. Die Verwaltung war in der Kommission nicht gegen diesen Zusatz, weshalb es wirklich keinen Grund gibt, ihn abzulehnen. Es ist eine Verdeutlichung des Anliegens, dass ein Anspruch der Öffentlichkeit auf Transparenz besteht.

Ich bitte Sie also höflich, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen. Sie stellen sich damit auch hinter die Forderung nach Transparenz.