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preparatory:AB 97158

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-05-27

Wortprotokoll

Die CVP/EVP/glp-Fraktion steht zur Förderung des schweizerischen Film- und Fernsehschaffens und unterstützt daher nahezu einstimmig die Teilnahme der Schweiz am EU-Förderungsprogramm Media. Sie wird auf das Geschäft eintreten.

Dieses besteht aus drei Teilen, drei Vorlagen. Mit der Vorlage 1 soll der Beitritt zu diesem Programm genehmigt werden. Das ist aus unserer Sicht kein Problem, wird unterstützt. Mit der Vorlage 3 soll der entsprechende Verpflichtungskredit gesprochen werden. Auch das ist für uns kein Problem, wird ebenfalls unterstützt - auch wenn man sich Überlegungen machen könnte, ob die 41 Millionen Franken, die wir investieren, nicht geradeso gut und wirkungsvoll investiert werden könnten, indem wir sie direkt den schweizerischen Film- und Fernsehschaffenden zukommen liessen. So weit keine Probleme.

Hingegen gibt es grosse Probleme in unserer Fraktion bei der Vorlage 4. Mit dieser sollen, vereinfacht gesagt, die in unserem Land geltenden Einschränkungen und Verbote für Alkoholwerbung am Radio und Fernsehen, und zwar auch in den Radio- und Fernsehprogrammen der wichtigsten Veranstalterin, nämlich der SRG, weitgehend aufgehoben werden. Alkoholwerbung soll also in einem weit grösseren Umfang als heute zugelassen sein. Eine Mehrheit unserer Fraktion lehnt dies, wie bereits zuvor schon der Ständerat, ab; und zwar hauptsächlich aus folgenden Gründen: Alkoholexzesse und Alkoholmissbrauch stellen in unserem Lande immer noch das mit Abstand grösste und einschneidendste Suchtproblem dar. Es kostet unsere Volkswirtschaft jährlich rund 6,5 Milliarden Franken, und es bringt täglich grosses Leid für die Betroffenen selbst, für ihre Familien und auch für ihr weiteres Umfeld.

Besonders gefährdet, besonders schutzbedürftig sind die Jugendlichen. Unter ihnen hat der Alkoholkonsum im letzten Jahrzehnt massiv zugenommen. Auch ist die Altersgrenze bei den jungen Konsumierenden stetig gesunken. Wer mit offenen Augen durchs Land geht, kann an den unübersehbaren Problemen und Auswüchsen des exzessiven Alkoholkonsums nicht vorbeiblicken. Die kollektiven Besäufnisse des letzten Sommers mit vielen Hunderten, ja Tausenden von jungen Menschen sind uns sicher noch in Erinnerung.

Nach wie vor müssen jeden Tag durchschnittlich fünf junge Menschen wegen Alkohol ins Spital eingeliefert werden. Alkoholprävention ist deshalb insbesondere bei den jüngeren Menschen nötiger denn je. Sie darf unter keinen Umständen durch eine Ausweitung der Alkoholwerbung in den elektronischen Medien geschwächt und untergraben werden. Es wäre unverständlich und nicht zu verantworten, wenn sich auf der einen Seite staatliche Stellen und private Organisationen mit grossem personellem Engagement und erheblichen finanziellen Aufwänden in der Prävention gegen Alkoholexzesse für die Volksgesundheit und gegen milliardenschwere volkswirtschaftliche Schäden engagierten, diese Arbeit gleichzeitig aber mit einer Ausweitung der Alkoholwerbung wieder zunichtegemacht würde.

Seit Jahren weiss die Alkoholprävention, dass sie vor allem bei den jungen Menschen ansetzen muss. Dies ist aber gerade jene Bevölkerungsgruppe, die am stärksten durch Werbung noch zu beeinflussen ist und ganz besonders intensiv auf die raffiniert auf sie zugeschnittene Fernsehwerbung reagiert. Das ist mit einer Studie, die wiederum das gleiche Resultat erbracht hat, klar erhellt und bewiesen. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass sich gerade die entsprechenden Unternehmen, die am Absatz ihrer alkoholischen Getränke interessiert sind, auf diese Gruppe konzentrieren.

Der Ständerat hat als Erstrat die Alkoholprävention und die Volksgesundheit höher gewichtet als den Wunsch der Fernsehveranstalter, mit einer Ausweitung der Möglichkeiten für Alkoholwerbung zusätzliche Einnahmen und Gewinne zu generieren. Deshalb hat sich der Ständerat für ein Verbot der Werbung für sämtliche alkoholischen Getränke in Fernsehprogrammen entschieden. Das geht in die richtige Richtung, muss aber hinsichtlich der Formulierung noch verbessert werden.

Für die Mehrheit unserer Fraktion, für die ich spreche, kommt die Volksgesundheit ganz klar vor dem Geschäft der Produzenten von Wein und Bier. Auch ist für die Mehrheit unserer Fraktion der Schutz der jungen und heranwachsenden Menschen weit wichtiger als ein paar Millionen Franken zusätzlicher Werbeeinnahmen für die elektronischen Medien. Die Mehrheit unserer Fraktion will daher genau wie der Ständerat die Werbemöglichkeiten für Alkohol in den elektronischen Medien nicht ausweiten, sondern beschränken. Sie wird daher bei Artikel 10 Absatz 1 Litera b RTVG die Minderheit Fehr Jacqueline unterstützen, welche sich am Ständerat orientiert, aber eine verbesserte, knappe und diskriminierungsfreie Formulierung vorschlägt.

Ich danke Ihnen, wenn Sie diesen Überlegungen folgen.