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preparatory:AB 98342

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-05-25

Wortprotokoll

Es ist viel gesagt worden. Ich gehöre nicht zu jenen, die 1999 schon in diesem Saal waren; deshalb kann ich im Amtlichen Bulletin nichts finden, was ich damals gesagt hätte. Ich kann aber sagen, dass ich schon immer überzeugt war, dass die Lenkungsabgabe nicht lenkt, und zwar aus einem einfachen Grund: Die Abgabe lenkt erst, wenn sie wirklich wehtut. Wenn Sie den Benzinpreis auf 5 Franken pro Liter erhöhen, dann haben Sie eine Lenkungswirkung. Wir haben es bewiesen und mehrmals gesehen: Wenn Sie 50 Rappen draufschlagen, gibt es eine kleine Wirkung - sie ist aber so klein, dass die Ziele tatsächlich nicht erreicht werden. Das ist leider so: Nur eine Abgabe, die wirklich wehtut, hat einen Lenkungseffekt. Ob man das damals schon bedacht hat, weiss ich nicht. Ich habe den Eindruck, dass 1999 insbesondere ordnungspolitische Überlegungen Priorität hatten; damals wollte man wirklich diese Sache haushalts- und staatsquotenneutral behalten.

Jetzt haben wir tatsächlich nicht nur in diesem Saal, sondern in der Bevölkerung insgesamt andere Prioritäten. Man sieht, dass die Wirkung Priorität hat und nicht unbedingt die ordnungspolitischen Prinzipien. Das ist, glaube ich, eine Änderung, die tatsächlich zu spüren ist. Wie gesagt ist es kein Zufall, dass kein Referendum gegen die 0,6 Rappen pro Kilowattstunde ergriffen wurde; es ist, wie Herr Kollege Imoberdorf in Erinnerung gerufen hat, kein Zufall, dass die Kantone am Anfang gegen eine Teilzweckbindung waren und dass sie sich erst am Ende angeschlossen haben. Es ist tatsächlich eine neue Gegebenheit zu spüren. Wenn wir die Kyoto-Ziele erreichen wollen, müssen wir etwas mehr tun, als wir bis jetzt gemacht haben. Wenn wir die kommenden Ziele - man spricht von 20, von 30 oder 50 Prozent Reduktion der CO2-Emissionen - irgendwann erreichen wollen, dann muss man dezidierter eingreifen als mit der bisherigen Lenkungsabgabe, die eben zu wenig lenkte.

Es ist keine Schande, wenn wir von dieser neuen Situation Kenntnis nehmen und anerkennen, dass zehn Jahre später die Gegebenheiten ein bisschen anders sind als damals in der parlamentarischen Debatte angenommen. Ein grosser Philosoph hat gesagt: "Il n'y a que les imbéciles qui ne changent jamais d'opinion."

Zur Frage der Verfassungskonformität: Herr Büttiker hat Teile dieses Gutachtens zitiert, das von Professorin Helen Keller und Rechtsanwalt Matthias Hauser verfasst ist. Was mich und uns interessiert, sind die Schlussfolgerungen dieses Berichtes. Da lese ich auf Seite 61, Beantwortung der Gutachterfragen, die folgenden Worte: "1. Wie weit können Erträge einer Abgabe auf fossilen Brenn- und Treibstoffen sowie auf der Emission von Klimagasen zweckgebunden zur Finanzierung von Massnahmen zum Schutze des Klimas verwendet werden ... ohne dass die bestehenden Verfassungsgrundlagen geändert werden müssen?" Und die Antwort lautet: "Eine Verwendung für lenkungszielkonforme Massnahmen, namentlich für die Sanierung von Gebäudehüllen, für Klimaprojekte im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sowie für Forschung und Entwicklung, kann im zu prüfenden Umfang von 700 Millionen Franken im Rahmen der geltenden Verfassung vorgenommen werden." Und weiter wird gefragt: "5. Ist die Finanzierung von zielkonformen Massnahmen im Gebäudebereich" - das ist letztlich die Frage, die uns jetzt beschäftigt - "durch die Verwendung von 30 Prozent des Ertrags der heute geltenden CO2-Abgabe im Sinne der parlamentarischen Initiative Hegetschweiler verfassungskonform?" Und die Antwort lautet: "Die im Vorentwurf vom 12. November 2007 zu einem Bundesgesetz über Anreize für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich vorgesehene Verwendung eines Drittels des Abgabeertrags der CO2-Abgabe bis zu maximal 200 Millionen Franken pro Jahr für die Förderung der Erstellung von energetisch hochwertigen Wohn- und Dienstleistungsgebäuden, die energetische Sanierung bestehender Wohn- und Dienstleistungsgebäude und die Förderung der erneuerbaren Energien im Gebäudebereich ist unseres Erachtens gestützt auf die geltende Verfassung zulässig." Das ist die Schlussfolgerung, die die Kommission mitgenommen hat, und auf dieser Schlussfolgerung haben wir unsere Arbeiten basiert.

Deswegen empfehle ich Ihnen einmal mehr, auf diese Vorlage einzutreten.