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Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-05-26

Wortprotokoll

Wenn ich mich für Nichteintreten ausspreche, dann schlicht und einfach deswegen, weil in den Bereichen, die mit den beiden parlamentarischen Initiativen gemeint sind, schlechterdings kein Handlungsbedarf besteht. Es handelt sich um zwei parlamentarische Initiativen, zu denen man im ersten Stadium gesagt hat: Na ja, prüft das Ganze einmal. Das darf man. Aber jetzt hat diese Prüfung ein Resultat erbracht, und für mich ist aufgrund der konkreten Berichte ganz klar, dass kein Handlungsbedarf besteht. Die Konsequenz aus dieser meiner persönlichen Beurteilung ist die, dass wir auf das Ganze nicht eintreten. Der Kommissionssprecher hat gesagt, das wäre eigentlich schade, denn wir sollten doch die materielle Diskussion führen. Diese wurde jetzt im Rahmen des Eintretens geführt.

Schauen Sie, diese beiden parlamentarischen Initiativen sind Kinder der Vergangenheit. Wir hatten in den Jahren 2004 und 2005 ziemlich heftige Auseinandersetzungen über das Rüstungsprogramm, und da kam natürlich der Wunsch, der Gedanke auf, wir sollten das System dieser Rüstungskredite irgendwie stabiler machen und verbessern. Der sicherheitspolitische Bericht war bei der Armee XXI dabei, bei der Gesetzesrevision. Im Nachhinein hat man dann gesagt, wir hätten einen überholten sicherheitspolitischen Bericht. Genau gleich hat es beim Entwicklungsschritt 2008-2011 getönt.

Das trifft überhaupt nicht zu. Für diese beiden Entscheide war der Sipol-Bericht 2000 absolut ausreichend. Etwas anders ist es jetzt, Herr Bundesrat, nach zehn Jahren. Jetzt sind dann zehn Jahre um, und wir wissen, dass eben in dieser Armee das Gleichgewicht zwischen Auftrag, Mitteln und Ressourcen nicht mehr besteht. Dass man vor diesem Hintergrund jetzt nach zehn Jahren die ganze Geschichte wieder einmal aufrollt, ist legitim. Aber ich warne: Wenn wir dazu - Herr Frick hat darauf hingewiesen - einen Routinebericht verfassen lassen, dann passiert mit diesem sicherheitspolitischen Bericht, was mit all diesen Berichten passiert: Irgendjemand aus der Kommission muss einen kurzen Rapport anfertigen, und dann gehen wir zur Tagesordnung über. Das kann es nicht sein.

Wir müssen dem Instrument des sicherheitspolitischen Berichtes Sorge tragen. Es muss dann angewendet werden, wenn inhaltlich etwas Gehaltvolles auszusagen ist. Wenn es einfach nur um eine Fortschreibung geht, macht es keinen Sinn. Und sollte sich, Kollege Burkhalter, die Bedrohungslage kurzfristig ändern, so ist der Bundesrat gefordert, sofort eine sicherheitspolitische Lagebeurteilung vorzunehmen und die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen.

Seit dem Sicherheitspolitischen Bericht 2000 hat sich bei der Bedrohungslage nicht viel Wesentliches geändert. Die Gewichte haben sich verschoben, aber es hat sich nichts Grundlegendes verändert. Das zeigt doch, dass man mit dem Instrument des sicherheitspolitischen Berichtes so umgehen muss, dass wir dann, wenn für die Armee entscheidende Fragen zur Diskussion stehen, von diesem Instrument Gebrauch machen, und nicht einfach routinemässig.

Zur Frage des Rahmenkredites ist das meiste schon gesagt worden. Ich empfehle Ihnen einfach, den Bericht der nationalrätlichen Kommission zu lesen, in dem diese eingehend darlegt, weshalb man diese Idee nicht übernehmen solle. Ich teile diese Auffassung vollumfänglich. Ich wiederhole jetzt nicht alles, ich erwähne nur noch eines: Der Entscheid, welche Rüstungsgüter wir der Armee zur Verfügung stellen, ist ein sehr, sehr wesentlicher Entscheid für die Frage, ob und wie die Armee ihren Auftrag erfüllen kann. Sie nehmen mit dem Rüstungsprogramm ganz direkt Einfluss auf die Auftragserledigung der Armee. Das können Sie nicht so quasi global mit einem Rahmenkredit erledigen. Natürlich können Sie sagen, wir könnten in jeder Budgetdebatte konkret führen. Ich meine aber, das sei nicht sachgerecht, weil ein Ja oder Nein zu Rüstungsfragen für die Ausgestaltung und die Auftragserfüllung der Armee matchentscheidend ist. Deshalb sollten wir das nicht über einen derartigen Zeitraum machen. Wir nähmen damit auch die Flexibilität weg. Wenn jetzt Handlungsbedarf besteht, weil sich die Bedrohungslage verändert hat, dann können wir rasch reagieren.

Langer Rede, kurzer Sinn: Ich persönlich bin der Auffassung, wir sollten es in Bezug auf den sicherheitspolitischen Bericht und in Bezug auf Rüstungsprogramme beim bewährten System belassen. Das sind die Gründe, weshalb ich angesichts des Resultats der zweiten Phase dieser parlamentarischen Initiative zum Schluss komme: Nein, das brauchen wir nicht. Deshalb werde ich nicht auf die Vorlage eintreten.

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