preparatory:AB 98478
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-05-27
Wortprotokoll
Diese Motion wird in Vereinskreisen natürlich jubelnd begrüsst werden, weil man damit die Grenze im eigentlich grauen Bereich der Besteuerung von Vereinen weiter zugunsten von Vereinstätigkeiten verschieben will. Aber damit kommt man auch in die Nähe eines Sumpfes; es ist darauf hingewiesen worden.
Ich sage Ihnen jetzt, warum hier eine Gefahr lauert: Das Engagement von Vereinen mit ideeller Zwecksetzung ist zu begrüssen, darin sind wir uns zweifellos einig. Es ist völlig klar, dass Vereine in der Regel in vielerlei Hinsicht einen Beitrag zum gesellschaftlichen und kulturellen Leben in unserem Land leisten. Dennoch verfolgen sie in erster Linie Selbsthilfezwecke, sie setzen sich nicht konkret für das Gemeinwohl ein. Damit ist eben doch die Frage nach ihrer Gemeinnützigkeit gestellt. Wir haben das in Zusammenhang mit der Behandlung der Mehrwertsteuer gesehen: Dort ist die Frage ganz klar auf den Tisch gekommen. Das geht auch in die Richtung der Frage von Herrn Ständerat Leuenberger: Wenn wir hier Ventile schaffen, mit denen man organisierte Tätigkeiten in Vereinstätigkeiten überführen kann, um sie von der Steuer zu befreien - ich spreche jetzt nur von der Mehrwertsteuer -, dann wird das getan werden. Da besteht heute schon eine gewisse Gefahr, sodass wir aufpassen müssen, dass Vereine nicht versuchen, gewissermassen unter dem Deckmantel des Gemeinwohls Tätigkeiten zu übernehmen, die letztlich wirtschaftlichen Charakter haben und eigentlich steuerpflichtig wären. Diese Gefahr besteht.
Wir werden, wie Herr Ständerat David gesagt hat, in der zweiten Sessionswoche bei der Behandlung der Mehrwertsteuer auf das Thema der schwierigen Abgrenzung zurückkommen. Wenn die Motion ausschliesslich Jugend- und Nachwuchsförderung verlangen würde, würde ich ihr sofort zustimmen - das ist aber nicht der Fall. Sie sagen im Motionstext, man müsse das Vereinswesen untersuchen und dann allenfalls die nötigen Steuerreformen und Gesetzesänderungen vorschlagen, und dann kommt die Jugend- und Nachwuchsförderung, aber eben nicht nur.
Zum Votum von Herrn Ständerat Frick: Ich möchte Sie schon bitten, hier zwei Dinge auseinanderzuhalten. Es trifft zu, dass gerade der Sitz des Internationalen Olympischen Komitees in Lausanne für über zwanzig internationale Organisationen, die sich dort etabliert haben, ein Magnet war. Eigentlich kann man dem Kanton Waadt dazu nur gratulieren; es ist nämlich eine strategische Position, die dieser Kanton da aufgebaut hat. Damit ist es ihm gelungen, Tausende von Arbeitsplätzen zu schaffen. Die Mitarbeitenden dieser Organisationen sind aber alle steuerpflichtig: Sie bezahlen Einkommenssteuer, Vermögenssteuer, Mehrwertsteuer. Die Organisationen bezahlen auch Steuern für Veranstaltungen, die sie durchführen. Es ist nicht so, dass sie für ihre wirtschaftlichen Aktivitäten steuerbefreit wären, noch sind es ihre Mitarbeitenden.
Es gibt in Lausanne in Bezug auf Beratungstätigkeiten, Informatik, Seminare, Anwälte, Reisebüros Tausende von Arbeitsplätzen; das sind alles Leute, die normal besteuert werden. So gut, wie der Kanton Schwyz, dem man ebenfalls gratulieren darf, eine strategische Position in Bezug auf seine Steuerpolitik aufbauen konnte, die attraktiv ist und als solche empfunden wird, so gut hat das der Kanton Waadt mit seiner strategischen Position gemacht. Ich glaube, dass [PAGE 352] man diese beiden Dinge nicht miteinander vermengen darf. Es ist hier von einer strategischen Position die Rede.
Der Grund, weshalb wir diese Motion ablehnen, ist eben der, dass wir sagen, dass wir das Anliegen teilen, sofern es um den Jugend- und Nachwuchsförderungsbereich geht; es besteht aber eine gewisse Gefahr, dass man die Vereinsstruktur benutzt, um wirtschaftliche Tätigkeiten der Steuerpflicht zu entziehen. Das betrifft in erster Linie die Mehrwertsteuer. Ich schliesse hieraus, dass die Versuchung, wenn sie bezüglich der Mehrwertsteuer entsteht, eben auch bei der direkten Besteuerung besteht. Deshalb ist die Frage von Herrn Ständerat Leuenberger schwer zu beantworten. Ich glaube nicht, dass es heute tatsächlich um eine grosse Summe geht. Ich befürchte aber, dass, gerade weil dann das Ventil noch etwas weiter geöffnet würde, hier die Versuchung da wäre, gewisse Tätigkeiten in Vereinsform ausüben zu wollen, um sich damit der Steuerpflicht zu entziehen. Diese Abgrenzung ist eigentlich das Problem, das wir sehen; es ist nicht das Grundanliegen von Herrn Ständerat Kuprecht.
Wenn die Motion wie gesagt anders daherkäme und den Jugend- und Nachwuchsförderungsbereich allein beinhalten würde, würde der Bundesrat ihr selbstverständlich zustimmen.