AB 98600
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-03
Wortprotokoll
Mit der Behandlung dieser beiden ausserordentlich wichtigen sozialpolitischen Vorlagen entscheiden wir heute massgebend, in welche Richtung wir den schweren, schweren Dampfer AHV-Umlage lenken, ob wir für die dringend notwendigen Kurskorrekturen zur nachhaltigen Entwicklung und Sicherung dieses wichtigsten Sozialwerkes unseres Landes beitragen und dafür sorgen, dass weitere Leistungsausbauten nicht in naher Zukunft schon zu einer regelrechten Rosskur führen werden. Es geht mir heute bei meinem Votum zum Eintreten auf die beiden Vorlagen nicht darum, primär Angst gegen aussen zu verbreiten. Es geht mir vielmehr darum, dass wir uns als politisch Verantwortliche bewusst sind, in welchem finanziellen Kontext sowohl die Vorlage über die leistungsseitigen Massnahmen als auch die Vorlage über die Vorruhestandsrente stehen.
Ich bin deshalb sehr dankbar, dass der AHV-Ausgleichsfonds letzte Woche noch die neuesten Zahlen zur Rechnung 2008 versandt hat und wir somit die aktuellsten Zahlen zur Verfügung haben. Betrachten wir die Bilanz und die Erfolgsrechnung, sehen wir, dass folgende Zahlen und Fakten für unser verantwortungsbewusstes Handeln massgebend sein müssen: Das Total der Aktiven der AHV und EO im Ausgleichsfonds beträgt rund 41,2 Milliarden Franken; der reine Anteil des AHV-Ausgleichskontos beträgt 38,35 Milliarden. Von diesem Betrag sind jetzt die rund 12,77 Milliarden abzuziehen, die der AHV-Ausgleichsfonds der IV als Darlehen gegeben hat. Somit bekommen wir einen Nettoanteil der AHV per Ende 2008 von noch 25,58 Milliarden Franken. Auch hier ist davon wieder der Verlust der IV in diesem Jahr von rund 1,3 oder 1,4 Milliarden abzuziehen. Somit werden wir voraussichtlich Ende 2009 einen Betrag von noch rund 24,2 Milliarden Franken haben. Demgegenüber schlagen AHV-Ausgaben, also ordentliche Renten, ausserordentliche Renten, Beiträge usw., in der Grössenordnung von rund 33,9 Milliarden und Einnahmen von rund 31,6 Milliarden Franken im Jahre 2008 zu Buche.
Dieser Verlust und künftige Verluste werden den effektiven Stand des Ausgleichsfonds in sehr raschem Tempo nach unten reissen. Es kommt hinzu, dass 2009 massive Mehrausgaben anfallen werden, beispielsweise der Teuerungsausgleich auf die AHV-Renten von 1,16 Milliarden Franken oder weitere Ausgaben in Bezug auf das weitere Anwachsen der Rentnerzahl. Es wird aber auch Mindereinnahmen infolge der Wirtschaftskrise geben. Das heisst, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden weniger Beiträge abliefern. In diesem Zusammenhang verweise ich auf den Bericht des Ausgleichsfonds. Er stellt unter anderem fest: Das Jahr 2008 weist ein Umlageergebnis - die Differenz von Einnahmen und Ausgaben - der Sozialwerke ohne Anlageergebnis von 541 Millionen Franken aus. Würde dieses Resultat in diesem Jahr wieder erzielt, plus die entsprechenden Mehrausgaben von 1,16 Milliarden Franken, würde bereits ein Verlust zulasten des Ausgleichsfonds entstehen. Das sind Fakten, an denen wir uns zu orientieren und an denen wir ein verantwortungsvolles Handeln auszurichten haben. Daran wird kein Weg vorbeiführen, und dies beeinflusst meine ganz persönliche Haltung zu diesen beiden Vorlagen.
Wer in öffentlichen Kommentaren, Interviews in Zeitungen, Radio und Fernsehen verkündet, die AHV sei das bestfinanzierte Sozialwerk der Schweiz, der verkennt entweder die realen Zahlen oder versucht, den Menschen Sand in die Augen zu streuen; der ist fixiert auf heute und vergisst das Morgen. Denn der Finanzierungsgrad der AHV an ihrem Anteil des Ausgleichsfonds beträgt noch rund 70 Prozent. Dieser sinkt durch das durch die Demografie bedingte massive Anwachsen der Rentnerzahl in der nahen Zukunft kontinuierlich und wird schon sehr bald die äusserst kritische Grenze von 50 Prozent erreicht oder unterschritten haben. Zudem werden sich mit den Darlehen bzw. Schuldscheinen des Fonds bei der IV weder heute noch morgen je Altersrenten bezahlen lassen.
So hart es erscheinen mag, es ist wohl unausweichlich, dass wir aufgrund einer längerfristigen Betrachtungsweise und unter Berücksichtigung einer möglichst nachhaltigen und verantwortungsvollen Handlungsweise die durch diese beiden Vorlagen einzusparenden Ausgaben für die längerfristige Sicherung dieses Sozialwerkes zurücklegen müssen. Konkret heisst das: Nichteintreten auf die Vorlage der Vorruhestandsleistung analog zum Entscheid des Nationalrates sowie Angleichung des Rentenalters der Frauen an dasjenige der Männer ohne entsprechende Abfederung, wie das der Nationalrat bereits beschlossen hat.
Die Lage bei der AHV spitzt sich langsam, aber sicher zu. Die demografisch starken Jahrgänge gehen Mitte des nächsten Jahrzehnts in Rente. Betrachten wir die Kohorten der [PAGE 456] nächsten Jahre, stellen wir sehr schnell fest, dass jedes Jahr rund 87 000 Personen das ordentliche Rentenalter erreicht haben und eine Rente beziehen werden. Schon im Jahr 2020 wird es rund 295 000 Rentnerinnen und Rentner mehr geben als im Jahr 2010. Der Altersquotient wird somit von rund 28,6 Prozent im Jahr 2010 auf rund 34,1 Prozent im Jahr 2020 zunehmen.
Es ist zudem zu befürchten, dass aufgrund der schlechten Konjunkturlage und der sehr mässigen Möglichkeiten an den Kapitalmärkten bereits das nächste Jahr die Lage der AHV insofern noch weiter verschlechtern wird, als das Umlageergebnis höchstwahrscheinlich in dreistelliger Millionenhöhe negativ ausfallen und den Ausgleichsfonds massiv belasten wird. Stimmen die Schätzungen, die wir im Rahmen der IV-Zusatzfinanzierung gemacht haben, so werden die kumulierten Defizite der laufenden Rechnung bis Ende 2020 bzw. 2025 eine hohe zweistellige Milliardenhöhe erreichen. Die nachhaltige Finanzierung muss dann im Rahmen der 12. AHV-Revision gesichert werden. Wir machen heute also lediglich einen ersten, allerdings unumgänglichen Schritt. Heutige Mehrausgaben werden die künftige Mittelbeschaffung beeinträchtigen, anders gesagt: Alle zusätzlichen Ausgaben oder Verminderungen von Einsparungen, die wir heute beschliessen würden, gingen zulasten der künftigen Finanzierung, die insbesondere die nachfolgende Generation zu tragen hat.
Ich bitte Sie deshalb, vorausschauende Vernunft walten zu lassen und die Massnahmen zu treffen, die hinsichtlich der langfristigen Sicherung der AHV getroffen werden müssen, auch wenn sie schmerzlich sein werden. Warten wir zu lange mit Massnahmen oder verteilen wir Gelder, die nicht zwingend notwendig sind, so ist es absehbar, dass wir damit eine sehr schwierige Sanierung notwendig machen. Was das bedeutet, sehen wir heute bei der Krankenversicherung.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage für leistungsseitige Massnahmen einzutreten und auf die Vorlage zur Einführung einer Vorruhestandsleistung nicht einzutreten. Nehmen wir noch heute unsere Verantwortung wahr, und lenken wir unseren Blick nicht nur gerade vor unsere Schuhe, sondern in die übernächste Geländekammer. Die Sicherung der Sozialwerke und insbesondere der AHV als deren wichtigster Eckpfeiler bedarf schon aus Gründen des Umlageverfahrens und der Demografie einer weiter blickenden Handlungsweise und Wahrnehmung der Verantwortung. Seien wir uns heute dessen bewusst, und handeln wir entsprechend! Hören wir auf, immer Versprechungen zu machen, die in der Zukunft fällig werden - keiner von uns kann die Zukunft voraussagen. Orientieren wir uns an der unmittelbaren Zukunft, schauen wir den nackten Zahlen offen entgegen, und arbeiten wir an der Nachhaltigkeit der Sicherung dieses Finanzwerkes.
Frau Kollegin Fetz, egal, wie die AHV im Jahr 2020 aussehen wird, an der Finanzierung aller Leistungen wird kein Weg vorbeiführen, dessen müssen wir uns bewusst sein. Wenn man heute bereits mit dem Referendum droht, so muss ich Ihnen ganz offen und ehrlich sagen: Ich würde mich über dieses Referendum freuen! Warum? Mit einem Referendum wird dann irgendwann in der Bevölkerung eine breite Diskussion über die Nachhaltigkeit der AHV in Gang kommen. Gerade diese Diskussion in der Bevölkerung scheint mir jetzt langsam, aber sicher unumgänglich zu werden.
Ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlage zu den leistungsseitigen Massnahmen einzutreten.