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Diener Verena · Ständerat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-09

Wortprotokoll

Ich bin ja dazu aufgefordert worden, eine Antwort zu geben: Ich muss sagen, die gelebte Realität in ganz vielen Betrieben sieht so aus, dass es Bandbreiten für Saläre gibt. In der Regel verfügt man, auch wenn ein Personalwechsel stattfindet, über Erfahrungswerte. Es gibt auch vorbehaltene Entscheide. Man kann sagen: Die Einstellung erfolgt mit einem Salär in der bisherigen Grössenordnung, vielleicht mit einer gewissen Bandbreite mit Blick auf eine Erhöhung; nachher müssen wir mit diesem Geschäft vor die Generalversammlung, dort können wir eine Erhöhung beantragen. Dann muss die Leistung des betreffenden Geschäftsleitungsmitgliedes halt so überzeugend sein, dass der Antrag auf Erhöhung die Aktionäre überzeugt. Das zwingt dazu, Leistung und Entschädigung in eine Balance zu bringen. Darum ist das so zentral. Es ist übrigens gar nicht so unüblich.

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