preparatory:AB 99927
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-09-09
Wortprotokoll
Wir haben im Tarmed-Bereich in der Krankenversicherung derzeit gesamtschweizerisch rund 60 verschiedene Taxpunktwerte für ein und dieselbe Leistung. Die Suva ist heute schon einmal zitiert worden; ich kann Ihnen sagen, dass die Suva nicht nur pro Kanton, sondern für alle Kantone einen einzigen Taxpunktwert für die gleiche Leistung hat. Das geht bei der Krankenversicherung nicht, das ist klar, weil, wie von verschiedenen Votanten gesagt wurde, das Tarifsystem im Krankenversicherungsbereich historisch gewachsen ist und seit der kostenneutralen Einführung von Tarmed so weitergepflegt worden ist. Es stellt sich aber natürlich die Frage, wieweit wir im Krankenversicherungsgesetz weiterhin Heimatschutz pflegen wollen und wieweit eben betriebswirtschaftlich nicht gerechtfertigte Differenzen endlich ausgemerzt werden müssen.
Wir haben in Absatz 5bis zwei verschiedene Elemente. Das eine ist die innerkantonale Harmonisierung. Da möchte ich Sie schon fragen, wieso wir weiterhin zulassen wollen, dass die Spitäler in 21 Kantonen zum Teil bis zu 20 Prozent höhere Preise verrechnen können als die Ärzte in freier Praxis. [PAGE 1395] Das ist heute nicht mehr haltbar, zumal wir sehen, welche Kostenentwicklung wir in den Spitälern haben, dass in den Spitälern bisher der Zulassungsstopp nicht gegolten hat und dass auch keine Ausgleichsregelung zwischen Spitälern und Krankenversicherern vereinbart werden konnte. Folglich ist es richtig, wenn in diesen Kantonen die Spital-Taxpunktwerte an die Taxpunktwerte der Ärzte angeglichen werden.
Der zweite Teil von Absatz 5bis zielt auf eine gesamtschweizerische Harmonisierung ab, indem die Taxpunktwert-Differenz, die heute bis zu 20 Prozent beträgt, auf 10 Prozent reduziert wird. Wir haben dazu noch einen Antrag Gilli, der leider weder in der Kommission noch hier diskutiert wurde. Frau Gilli möchte nur den ersten Teil von Absatz 5bis ins Gesetz aufnehmen und den zweiten Teil streichen. Leider haben wir diesen Antrag in der Kommission nicht diskutiert. Gründe für die gesamtschweizerischen Unterschiede liegen vor allem auch in tariflichen Unterschieden wie Selbstdispensation und anderen Leistungen. Das Ganze ist deshalb möglicherweise zu kompliziert, um auf diesem Weg der dringlichen Massnahmen eine schnelle Änderung bezüglich einer gesamtschweizerischen Harmonisierung der Taxpunktwerte herbeizuführen.
Ich kann zum Antrag Gilli zu Artikel 43 Absatz 5bis nicht im Namen der Kommission sprechen, ich möchte es daher persönlich tun. Wenn Sie bei Absatz 5bis nicht der Kommissionsmehrheit folgen können, dann unterstützen Sie den Antrag Gilli, der in die richtige Richtung geht. Die Kommission hat diesen Absatz übrigens mit 10 zu 7 Stimmen bei 6 Enthaltungen gutgeheissen.
Zu Absatz 5ter: Dieser Absatz will dem Bundesrat eine zusätzliche subsidiäre Kompetenz geben, um auf das Tarifgeschehen Einfluss nehmen zu können. Heute haben wir die Situation, dass der Bundesrat Tarife nur genehmigen oder ablehnen kann, er kann nicht aktiv Einfluss nehmen. Die Tarife sind eine Sache der Vertragsparteien, und das ist auch richtig. Die Vertragsparteien haben sich auf ein Steuerungsgremium geeinigt, Tarmed Suisse, welches den Tarif richtigerweise weiterentwickelt. In diesem Gremium müssen verschiedene Beschlüsse einstimmig gefasst werden. Das ist eine relativ komplizierte Sache und behindert Tarifentwicklungen. Es ist bekannt, dass gerade im Tarmed medizintechnische Leistungen, z. B. radiologische Leistungen, im Vergleich zu intellektuellen ärztlichen Leistungen zu gut tarifiert sind.
Die Kommission hatte konkret das Beispiel vor Augen, dass der Bundesrat die Tarifpartner verpflichten kann, die Schieflage des Tarifes in diesem Bereich zu beheben, auch im Sinne der Förderung der Grundversorger, dass er die Vertragspartner verpflichten kann, einen Tarifumbau vorzunehmen. Wenn sich die Tarifpartner nicht einigen können, hat der Bundesrat subsidiär die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen. Ich bitte Sie daher, den Text genau zu lesen. Der Bundesrat erhält die Kompetenz, Tarifkorrekturen vorzunehmen, wenn sich die Tarifstruktur als nicht mehr sachgerecht erweist und sich die Parteien nicht auf einen Umbau einigen können. Es ist also kumulativ: Es gilt weiterhin das Primat der Vertragsverhandlungen, und wenn sich die Parteien nicht einigen können, hat der Bundesrat die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen.
Die Kommission hat diesem Absatz mit 18 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.