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AB 99950

Borer Roland F. · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-09-09

Wortprotokoll

Frau Fehr, Sie sehen hier das Problem nicht ganz richtig. Man kann auf der einen Seite durchaus sagen, es mache Sinn, dass die Versicherten während einer relativ langen Frist bei den Kassen bleiben. Auf der anderen Seite müssen Sie aber auch den Wechsel möglich machen und die Versicherten nicht behindern, die Versicherung zu wechseln. Warum soll es immer nur das eine oder andere Modell geben? Es gibt durchaus Menschen, die bereit sind, kleine Prämiendifferenzen selber zu finanzieren und zu sagen: "Mir ist die Treue oder die Serviceleistung bei meiner Versicherung wichtiger." Andere sagen jedoch: "Ich wechsle, wenn meine Versicherung teurer wird." Das ist doch eine Freiheit, die wir den Menschen lassen sollten.

Im Übrigen möchte ich nochmals darauf hinweisen: Als wir das KVG schufen, Frau Fehr - das wissen Sie ganz genau -, wollten wir, dass die Versicherten wechseln, dass eine Durchmischung des Versichertenpotenzials, eine Vermischung der Altersstrukturen, der Geschlechter, von Gesunden und Kranken stattfindet. Das muss man weiss Gott nicht behindern, da sind wir sehr liberal und offen. Wir hoffen, dass das auch die Mehrheit sein wird.

Zum Antrag: Wir unterstützen selbstverständlich den Bundesrat in der Ergänzung der Minderheit I (Parmelin), und wir sind dezidiert der Meinung, dass die beiden Teile dieses Artikels zwingend vor Abschluss der befristeten Massnahmen ins ordentliche Recht übernommen werden müssen. Das sind Kernbereiche, die wichtig sind, Kernbereiche, die auch dafür sorgen, dass die einzelnen Versicherten eigenverantwortlich handeln, selbstständig gewisse Risiken, die sie tragen können, dann auch tragen und diese nicht immer, sobald ein Problem entsteht, der Allgemeinheit überbürden.

Das sind unsere Vorstellungen hiezu, und wir bitten Sie, uns in diesen Anträgen zu unterstützen.

Zur Dauer der Versicherungsverträge ist unserer Ansicht nach Folgendes zu sagen: Man soll eine relativ lange Frist definieren, während der ein Versicherter in seinem Versicherungsmodell zu verbleiben hat. Es kann nämlich nicht sein, dass jemand eine hohe Franchise oder ein neues Versicherungsmodell wählt, Prämien spart und, sobald eine Krankheit entsteht, auf Ende Jahr wechselt und wieder nur das Grundpaket abschliesst. Wir sind der Meinung: Wenn sich jemand entschliesst, eigenverantwortlich zu handeln, dann heisst das, dass er zu dieser Eigenverantwortlichkeit auch ein paar Jahre zu stehen hat. Hierzu ist für uns die Forderung nach drei Kalenderjahren für ein gewähltes Versicherungsmodell richtig. Auch für neue Versicherungsmodelle gilt im Übrigen das Gleiche wie bei hohen Wahlfranchisen. Man kann sagen: Ich wähle dieses Versicherungsmodell, ich will bezüglich Kosten etwas bewirken, ich will mich einschränken - aber bitte dann auch konsequent, allenfalls auch im Schadenfall.

Ich bitte Sie also, den Entwurf des Bundesrates mit der von der Minderheit I beantragten Ergänzung zu unterstützen.