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preparatory:AB 99988

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-09-09

Wortprotokoll

Mit der Neuordnung des Finanzausgleichs (NFA) wurde auch die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen betreffend Prämienverbilligung neu geregelt: Der Bund bezahlt seither 7,5 Prozent des Prämienvolumens. Das sind in diesem Jahr zirka 1,7 Milliarden Franken der total 3,7 Milliarden Franken, die durch die Kantone an Prämienverbilligungen ausgeschüttet werden. Im nächsten Jahr werden die Prämienverbilligungsbeiträge des Bundes sowieso steigen; konkret um zirka 250 Millionen Franken, weil das Prämienvolumen entsprechend grösser sein wird als dieses Jahr. Wenn wir also noch zusätzlich 200 Millionen Franken sprechen wollen, wird das den Bund mit zirka 450 Millionen Franken mehr belasten.

Diese zusätzlichen 200 Millionen Franken sollen für 2010 zur Verfügung gestellt werden. 2011 fallen sie dann wieder weg, die Prämien aber, das wurde schon verschiedentlich gesagt, werden auch 2011 und in den nachfolgenden Jahren weiter ansteigen. Ob sich die Wirtschaftslage 2011 beruhigt haben wird - das können wir zwar hoffen, wir wissen es aber nicht.

Die Prämiensituationen bzw. die Prämienerhöhungen für das nächste Jahr werden in den Kantonen sehr unterschiedlich ausfallen. Die Kantone sind daher gefordert, auf die jeweilige Situation adäquat zu reagieren. Es steht ihnen frei, über den vom Bundesgesetz geforderten Betrag hinaus Prämienverbilligungsbeiträge zu sprechen.

Es wurde viel von einer Stärkung der Kaufkraft gesprochen. Auch die Kommissionsmehrheit möchte natürlich die Kaufkraft der Bevölkerung stärken. Aber wenn wir das hier im Zusammenhang mit der Prämienverbilligung tun, trifft es nur den einen Drittel der Bevölkerung, welcher prämienverbilligungsberechtigt ist; alle Minderheitsanträge wollen diesen Drittel der Bevölkerung stärken, die anderen zwei Drittel gehen leer aus. Es ist also eigentlich eine kurzfristig wirkende Beruhigungspille für ein Jahr für einen Drittel der Bevölkerung. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass man das nicht tun soll, und lehnt daher die Bestimmung gemäss Entwurf des Bundesrates mit 14 zu 12 Stimmen ab.

Der Antrag der Minderheit II (Goll) wurde mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt, der Antrag der Minderheit III (Meyer Thérèse) wurde mit 12 zu 7 Stimmen bei 7 Enthaltungen abgelehnt, der Antrag der Minderheit Rechsteiner betreffend Artikel 106c wurde mit 16 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Ich bitte Sie, den Anträgen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.