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Botschaft über die Beteiligung und Finanzhilfe betreffend die Stiftung des Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseums (MICR) und die Bewilligung einer Finanzhilfe in den Jahren 2002 bis 2005

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Botschaft über die Beteiligung und Finanzhilfe betreffend die Stiftung des Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseums und die Bewilligung einer Finanzhilfe in den Jahren 2002 bis 2005

vom 21. Februar 2001

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen mit der vorliegenden Botschaft den Entwurf eines Bundesge- setzes über die Beteiligung und Finanzhilfe betreffend die Stiftung des Inter- nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseums und die Bewilligung einer Finanz- hilfe in den Jahren 2002–2005.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

21. Februar 2001 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger

11356 Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2001–2724 1561

Übersicht

Das Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum (MICR) in Genf ist eine privatrechtliche Stiftung unter Bundesaufsicht. Das 1988 auf Initiative eines ehe- maligen IKRK-Delegierten gegründete Museum versteht sich als lebendiger Ort, wo anhand der Geschichte der Rotkreuzbewegung Ideen, Bilder und Symbole in Bezug zueinander gesetzt werden, um den Besucher anzusprechen und deutlich zu machen, dass es angesichts von Gewalt und Leid immer möglich ist zu handeln. Das MICR ist insbesondere bestrebt: – der Jugend eine Vorstellung von humanitärer Arbeit zu vermitteln und sie zu humanitärem Engagement zu motivieren; – durch die Aufbewahrung und Erhaltung der Bestände der verschiedenen In- stitutionen des Roten Kreuzes und des Roten Halbmondes ein Ort lebendi- gen Gedenkens und geschichtlicher Forschung zu sein; – die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und das humani- täre Erbe der Stadt Genf, der Schweiz und der internationalen Gemeinschaft bekannt zu machen und zur Verbreitung des humanitären Völkerrechts bei- zutragen. 1991 hielt es der Bundesrat für unerlässlich, dem in finanziellen Schwierigkeiten befindlichen MICR eine Unterstützung zukommen zu lassen. Auch der Nationalrat und der Ständerat betrachten das Museum als bedeutende Institution, die das be- ständige Engagement der Schweiz im Bereich der humanitären Hilfe zum Ausdruck bringt und damit ein wichtiges Element des internationalen Genf und ein integraler Bestandteil der Aussenpolitik unseres Landes ist. Dank der gemeinsamen Unterstützung der Eidgenossenschaft, des Kantons Genf und des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) hat das MICR trotz er- heblicher anfänglicher Probleme seine Arbeit fortsetzen und sich einer breiteren Öffentlichkeit öffnen können; inzwischen hat es auch seine Schulden abgetragen. Dennoch ist es nicht in der Lage, ausreichend externe Mittel zu mobilisieren, um seine Tätigkeit ohne öffentliche Subventionen weiterzuführen. Dazu kommt, dass es auf Grund seiner Aufgaben in den Zuständigkeitsbereich der Regierung gehört. Ei- ne Infragestellung der seit einigen Jahren gewährten Finanzhilfe würde über kurz oder lang zur Schliessung des Museums führen und alle bisherigen Bemühungen zunichte machen. Vor allem jedoch würde die Schweiz damit auf eine ausgezeich- nete Möglichkeit verzichten, ihr traditionelles humanitäres Engagement zu illustrie-

ren und bekannt zu machen. Von 1991 bis 1996 erhielt das Museum vom Bund jährlich 1,1 Millionen Franken. Zwischen 1997 und 2000 ging die Hilfe des Bundes auf Grund linearer Haushalts- einsparungen von 1,1 Millionen Franken auf 838 400 Franken zurück. Als zweiter Geldgeber gewährte der Kanton Genf von 1991 bis 1995 eine Subvention von

500 000 Franken pro Jahr. Auch diese Summe musste ab 1996 reduziert werden

und beläuft sich seit 1998 auf jährlich 432 000 Franken. Das IKRK stellt seit 1991 jedes Jahr Mittel in Höhe von 200 000 Franken zur Verfügung. Auf die Weiterent-

wicklung der Aktivitäten, die ja das Leben eines Museums ausmachen, hat sich der Rückgang der öffentlichen Subventionen nachteilig ausgewirkt. Die Eidgenossenschaft hat ein unmittelbares Interesse nicht nur daran, dass es die- ses Museum überhaupt gibt, sondern auch und vor allem daran, dass es möglichst vielen Besuchern, jungen wie alten Menschen, aus der Schweiz und aus dem Aus- land, seine humanitäre Botschaft vermitteln kann. Und diese Aufgabe wird es nur dann angemessen und dynamisch erfüllen können, wenn ihm die dafür erforderli- chen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Die gegenwärtige Höhe der öffentli- chen Subventionen erlaubt es zwar, den elementarsten Aufgaben gerecht zu werden; doch unter diesen Umständen kann keine Rede von einer Weiterentwicklung der Ak- tivitäten sein, die es dem Museum erlauben würde, aktiver zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für humanitäres Völkerrecht und humanitäre Arbeit beizutragen. Zu eben diesem Zweck hat das Museum ein Programm von Prioritäten aufgestellt, die die Erfüllung seiner Mission ermöglichen sollen. Um dieses Programm umzuset- zen, sind zusätzliche Mittel erforderlich, die auf etwa 350 000 Franken pro Jahr ge- schätzt werden. Das MICR dürfte in der Lage sein, aus neuen Quellen Mittel in Hö- he von rund 100 000 Franken jährlich zu beschaffen. Die restlichen 250 000 Fran- ken müssten dann aus öffentlichen Mitteln gedeckt werden. Nach Auffassung des Bundesrates muss nicht nur der jährliche Bundesbeitrag von

838 400 Franken aufrechterhalten, sondern auch die Unterstützung für das MICR

verstärkt werden. Daher schlägt der Bundesrat vor, dass die Eidgenossenschaft die Finanzierung der fraglichen Aktivitäten zur Hälfte (d.h. 125 000 Fr. pro Jahr) übernimmt, sofern der Kanton Genf bereit ist, zu gegebener Zeit seine Subvention für das Museum um die gleiche Summe zu erhöhen. Der gegenwärtige Beitrag des Bundes würde in diesem Fall von 838 400 Franken um 125 600 Franken auf jährlich 964 000 Franken ansteigen. Die Finanzhilfe des Bundes würde in Form eines Ausgabenplafonds von maximal 3 856 000 Franken für die Jahre 2002 bis 2005 – also jährlich höchstens 964 000 Franken – gewährt werden. Diese Mittel werden nur dann zur Verfügung gestellt, wenn der Kanton Genf und das IKRK bereit sind, sich ebenfalls auch weiterhin an der Finanzierung des Museums zu beteiligen.

Botschaft

1 Vorstellung des MICR

1.1 Einleitung

Das auf Initiative eines ehemaligen IKRK-Delegierten gegründete Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum (MICR) ist am 26. Oktober 1988 im Beisein von Bundespräsident Otto Stich eingeweiht worden und liegt im Zentrum des inter- nationalen Genf gleich neben dem Sitz des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK). Aufgabe des Museums ist es, das Interesse der Öffentlichkeit für die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitäre Arbeit zu wecken. In diesem Sinne macht es das besondere Engagement der Schweiz für die Verbreitung und Achtung des humanitären Völkerrechts und insbesondere der Gen- fer Abkommen und ihrer Zusatzprotokolle deutlich. Das Museum versteht sich als lebendiger Ort, an dem Ideen, Bilder und Symbole gegenübergestellt werden, um den Besucher anzusprechen und deutlich zu machen, dass es ungeachtet des Aus- masses von menschlichem Leid immer möglich und sinnvoll ist, etwas zu seiner Linderung zu tun. Das MICR ist eine privatrechtliche Stiftung unter Bundesaufsicht. Seit 1991 verfügt der Bund über zwei von zwölf Sitzen im Stiftungsrat des Museums, in dem auch der Kanton Genf und das IKRK vertreten sind und dem ferner sechs Persönlichkeiten angehören1.

1.2 Aktivitäten des MICR

Das Museum ist im Wesentlichen chronologisch konzipiert; ausgestellt werden au- thentische Objekte aus der Geschichte der humanitären Hilfe in aller Welt, vielfach unter Hinzuziehung moderner audiovisueller Techniken. Die ständige Ausstellung zeigt die weltweite Entwicklung über mehr als 140 Jahre anhand bedeutender und teilweise auch höchst dramatischer Ereignisse der jüngeren Geschichte. Gleichwohl herrscht der Eindruck vor, dass es Hoffnung gibt. Das MICR verfolgt drei Ziele. – Das erste ist ein pädagogisches: Es will der Jugend eine Vorstellung von hu- manitärer Arbeit vermitteln und sie zu humanitärem Engagement motivieren. – Das zweite betrifft die Erhaltung2: Das Museum ist zugleich Gedächtnis und Forschungszentrum. Es bewahrt die Dokumente und das Bildmaterial aus den Beständen verschiedener Institutionen des Roten Kreuzes und des Roten Halbmondes auf, erhält sie und nutzt sie in angemessener Weise. Es ist so zu einer Art Datenbank geworden, die auf das schweizerische und internatio- nale humanitäre Erbe spezialisiert ist.

1 Die Zusammensetzung des Stiftungsrates ist aus Anhang 1 zu ersehen.

2 Die Sammlungen des MICR bestehen im Wesentlichen aus vier Arten von Dokumenten: Fotografien, Plakaten, Filmmaterial und historischen Objekten. Nicht zu vergessen die Briefmarken- und die Medaillensammlung, die besonders reichhaltig sind, da die Inter- nationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung in diesen Bereichen sehr produktiv ist.

– Das dritte betrifft die Werbung: Das Museum ist bestrebt, die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und das humanitäre Erbe der Stadt Genf, der Schweiz und der internationalen Gemeinschaft besser bekannt zu machen und zur Verbreitung des humanitären Völkerrechts beizutragen. Das MICR ist ein Informations- und Begegnungszentrum. Grosse Aufmerksamkeit gilt der Veranstaltung von Sonderausstellungen, die die ständige Ausstellung ergän- zen, und zwar in der Regel mit Themen aus dem Alltag der humanitären Arbeit. Zwischen 1997 und 2000 organisierte das MICR zehn Sonderausstellungen. Das meiste Echo fanden «Mandela – Sein Leben und sein Kampf» (1997), «Vom Gewehr zur Tragbahre – Auf dem Weg zu einem neuen Heroismus» (1998), «Das Kind im Schweizer Plakat – Ein Jahrhundert grafischer Gestaltung» (1999) und «Operation Balkan – Jugendliche engagieren sich» (2000). Für die kommenden Jahre bereitet das MICR mehrere Sonderausstellungen vor, die aus den Sammlungen gespeist werden oder sich auf neuere Forschungen stützen, so etwa «Dunant und die Apokalypse» anlässlich des 100. Jahrestags der Verleihung des ersten Friedensnobelpreises an Henry Dunant, ferner «Das erste europäische Exil» und «Spenden – Plakate aus der Sammlung des MICR». Die Erhaltung und die Ausstellung der Bestände haben dazu geführt, dass die Sammlungen erweitert werden konnten3. Das Museum verfolgt ein doppeltes Ziel: Es will ein Vertrauensverhältnis zu den Sammlern aufbauen und zugleich seinen Ruf als Einrichtung fördern, die das durch Verstreuung oder Zerstörung bedrohte huma- nitäre Erbe professionell erhält, nutzt und der Öffentlichkeit zugänglich machen kann. So haben etwa seine Sammlungen von Briefmarken und Plakaten des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds mittlerweile Weltruf erlangt. Das MICR versteht sich auch als Forum und organisiert verschiedene Veranstaltun- gen, die grossen Anklang in der Öffentlichkeit finden. So etwa die «Mardis du Musée», zu denen jeweils eine für humanitäre Studien oder humanitäre Arbeit be- kannte Persönlichkeit eingeladen wird; im Anschluss an die Vorträge finden meist angeregte Diskussionen statt4. Die «Concerts d’été» im Atrium (bisher 700) werden von Musikern gegeben, die zu Gunsten von Musikeinrichtungen in Ländern, die sich im Krieg befinden oder die benachteiligt sind, auf ihr Honorar verzichten. Des

Weiteren wird das Auditorium für Seminare und andere Veranstaltungen vermietet, durch die das Museum am Leben der Stadt teilhat5.

3 Seit seiner Gründung hat das MICR aus 1290 verschiedenen Quellen insgesamt 2097 Lots von Objekten und Dokumenten erhalten, darunter umfangreiche Bestände des Inter- nationalen Komitees vom Roten Kreuz und der Föderation der Rotkreuz- und Rothalb- mondgesellschaften. Erwähnt sei insbesondere, dass alle Sammlungen des Instituts Henry Dunant nach dessen Schliessung 1999 in den Besitz des MICR übergegangen sind. Bis- lang hat das Museum insgesamt 9815 Dokumente elektronisch gespeichert und inventari- siert. 4 Erwähnt seien von den bekannteren Gästen Robert Badinter, Jean-François Bergier, Ni- colas Bouvier, Dr. Rony Brauman, Alain Decaux, Serge Klarsfeld, Bernard Kouchner und Edgar Morin. 5 Einige Beispiele: «Symposium international de biochimie» und «Seminar im Rahmen des Masters in Humanitarian Action», die vom Genfer Centre médical universitaire ver- anstaltet wurde; «50th Anniversary of the Geneva Conventions: Balance and Perspecti- ves», ein Seminar für nichtstaatliche Organisationen; «European Training Course for Officers», veranstaltet vom Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik; «Global Leaders for Tomorrow Summit 2000», eine Veranstaltung des Weltwirtschaftsforums; usw.

So ist das Museum heute ein lebendiger und offener Ort, der von einem breiten Pub- likum genutzt wird und der zugleich dessen Interesse für humanitäre Anliegen und das humanitäre Völkerrecht weckt.

1.3 Finanzielle Situation des MICR

Nach einigen schwierigen Jahren hat das MICR 1997 seine Schulden getilgt und kann nun einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen. Das Museum kann zwar auf er- hebliche Unterstützung seitens mehrerer Spender und Unternehmen zählen, doch ist dies nur bei besonderen Aktivitäten der Fall. Erwähnt sei hier etwa die Realisierung des Ausstellungsbereichs «Heute», die von der Jubiläumsstiftung der Credit Suisse Group finanziert wurde. Das MICR arbeitet zurzeit eine neue Kommunikationsstra- tegie aus, die einen Anstieg der Besucherzahlen zur Folge haben soll. Als Schaufenster der humanitären Berufung der Schweiz beteiligt sich das MICR in seinem Fachbereich an den beständigen Bemühungen um die universelle Anwen- dung des humanitären Völkerrechts und illustriert damit einen Schlüsselbereich der schweizerischen Aussenpolitik. Heute ist das Museum integraler Bestandteil des in- ternationalen Genf, und seine Ausstrahlung überträgt sich auf unser ganzes Land. Es sei daran erinnert, dass der Bau des Museums (24,719 Mio. Fr.) mit privaten und öffentlichen Geldern finanziert worden war. Insbesondere hatten sich mehrere Staa- ten daran beteiligt6. Was die Betriebskosten des Museums anbetrifft, so sind die Verantwortlichen beim Bund, beim Kanton Genf und beim IKRK vorstellig gewor- den, um die erforderlichen Mittel aufzubringen, da die Einnahmen aus den Eintritts- gebühren und die Zusagen privater Spender nicht ausreichend sind. Als der Bund 1991 dem MICR erstmals eine Finanzhilfe gewährte, war diese mit der Auflage verbunden, die Betriebskosten so weit wie möglich zu senken und zugleich die Fortsetzung der wichtigsten Aktivitäten sicherzustellen. Daraufhin hat das Mu- seum eine neue – und gewissermassen doppelte – Haushaltplanung konzipiert. Seit damals gibt es einen ordentlichen Haushalt, der auf die unerlässlichen Ausgaben und die Fortsetzung der wichtigsten Aktivitäten beschränkt ist (Personalkosten, Be- triebskosten der ständigen Ausstellung, Erhaltung, Instandhaltung der audiovisuel- len Geräte usw.), sowie einen ausserordentlichen Haushalt für alle Aktivitäten, die nur dann durchgeführt werden können, wenn ihre gesamte Finanzierung gesichert ist, namentlich durch Patenschaften. Aus dem ausserordentlichen Haushalt werden Sonderausstellungen, Vorträge und Diskussionsveranstaltungen sowie die Sommer- konzerte finanziert.

Von Anfang an hat das Museum ehrenamtliche Kräfte (rund 50 Personen) beschäf- tigt, die im Empfang und für die Begleitung der Besucher eingesetzt werden (Füh- rungen in mehreren Sprachen). Es ist hervorzuheben, dass dank der Freiwilligen heute 4,5 feste Stellen eingespart werden können, die ansonsten aus den Betriebs- kosten finanziert werden müssten. Das Museum verfügt gegenwärtig über 9,5 feste Stellen. Da die Tätigkeit der Ehrenamtlichen für das Museum höchst wichtig ist, hat die Direktion für sie ein Fortbildungsprogramm organisiert, in dessen Rahmen Grundkenntnisse vermittelt und vertieft werden.

6 Schweiz (Kanton Genf: 4,5 Mio. Fr.; Bund: 2,55 Mio. Fr.), Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Saudi-Arabien, Sowjetunion, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich.

Dank rigoroser Verwaltung ist es dem Museum gelungen, aus den roten Zahlen zu kommen und in Bezug auf den Haushalt nicht mehr lediglich um das Überleben zu kämpfen, was dazu geführt hatte, dass es auf mehrere Aktivitäten verzichtete, ob- wohl sie zu seinem Mandat gehörten und obwohl sie das Museum einer breiteren Öffentlichkeit besser bekannt gemacht hätten. Heute sind die Finanzen des Muse- ums stabil. Es wird sich nun mit neuen Strategien für die Weiterentwicklung seiner Aktivitäten befassen, um allen seinen Funktionen mittel und längerfristig gerecht werden zu können. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Zuwendungen ist aller- dings nach wie vor eine Voraussetzung für die Fortsetzung der Aktivitäten des MICR – wie bereits in den vorangegangenen Botschaften unterstrichen wurde (BBl 1992 II 625, BBl 1993 II 1105, BBl 1997 II 353). Die öffentlichen Mittel decken ja den grössten Teil der Betriebskosten des Museums.

1.4 Weiterentwicklung der Aktivitäten

Ende 1999 hat das MICR die ständige Ausstellung umgestaltet, um auch die gegen- wärtigen Aktivitäten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu integrieren. Vor allem für jüngere Besucher wurde ein Ausstellungsraum zum An- fassen und Mitmachen sowie ein Multimediabereich eingerichtet. Die Umgestaltung stand unter dem Motto Hoffnung und Nachdenken. Das Leid der Opfer sollte nicht zum Besichtigungsobjekt gemacht werden; den Besuchern sollte vielmehr gezeigt werden, dass es immer möglich ist, etwas zu tun – und dass jeder etwas tun kann. Dieses Element ist unseres Erachtens besonders gelungen: das Thema ist zwar sehr ernst, doch der Umgang mit ihm ist positiv. Ferner hat das Museum seinen ersten Gesamtkatalog sowie ein CD-ROM veröffentlicht. Damit hat es seine Bereitschaft und auch seine Fähigkeit zur Innovation unter Beweis gestellt. Je dynamischer das MICR ist, desto besser wird es sich profilieren und Besucher anziehen können. Die ständige Ausstellung und die Sonderausstellungen müssen sich verändern, um das Interesse des Publikums wach zu halten. Hierfür hat das MICR mittelfristig drei Arbeitsschwerpunkte formuliert: a. Die ständige Ausstellung darf nicht unveränderlich sein: der Erfolg des neu- en Ausstellungsraums bestätigt das. Sie muss regelmässig abschnittsweise neu gestaltet werden, und zwar nach Massgabe neuer geschichtlicher Er- kenntnisse, neuer Perspektiven bei der Einschätzung von Ereignissen und neuer Sehgewohnheiten des Publikums. Ferner sind auch die Weiterent- wicklung der Museumstechnik und die Erweiterung der Sammlungen des MICR zu berücksichtigen. Als erstes muss der dem Zweiten Weltkrieg gewidmete Ausstellungsraum neu gestaltet und ein Raum über den Kalten Krieg geschaffen werden. Eine solche Umgestaltung erfordert Mittel in Höhe von 100 000 Franken pro Jahr. Nach interner Kompensation verbleibt ein Restbetrag von 20 000 Fran- ken pro Jahr, der extern zu beschaffen ist. b. Die Sonderausstellungen müssen sich aus humanitärer Perspektive mit ge- sellschaftlichen Fragen befassen, die allgemein genug sind, um ein breites Publikum zu interessieren. Ausserdem ist genügend Zeit für die Vorberei- tung einzuplanen, in der Regel zwei bis drei Jahre.

Um die Sonderausstellungen mit der gebotenen Sorgfalt vorbereiten zu kön- nen, müsste ein Teil der Kosten (vor allem Forschungs- und Verwaltungs- kosten) aus dem ordentlichen Haushalt des Museums gedeckt werden. Eine Summe von rund 100 000 Franken jährlich würde zwei oder sogar drei Aus- stellungen pro Jahr erlauben. Dies würde ferner auch die Suche nach priva- ten Mitteln erleichtern, die für die Realisierung von Sonderausstellungen nach wie vor erforderlich wären. c. Die wissenschaftliche Arbeit an den Sammlungen muss intensiviert werden, damit Forschern der Zugang zu diesen erleichtert werden kann und damit sie regelmässig auch dem Publikum vorgestellt werden können. Diese Aktivitäten erfordern zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich 120 000 Fran- ken. Sie müssen ferner auch durch Öffentlichkeitsarbeit unterstützt werden.

1.5 Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit

Auf Ersuchen der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des National- rats ist im Jahre 1994 ein Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit des MICR ausgear- beitet worden. Das Museum hat sich zwar nachhaltig um die Umsetzung dieses Konzepts bemüht, doch auf Grund mangelnder finanzieller Mittel ist ihm dies nur teilweise gelungen. Es ist daher ausserordentlich wichtig, dass das Museum die ma- terielle Möglichkeit erhält, dieses Konzept zu verwirklichen. Der Schwerpunkt Jugend ist vorrangig entwickelt worden. Angesichts der Tatsache, dass es jungen Menschen nicht leicht fällt, sich in der heutigen Welt zurechtzufin- den, hat das MICR für sie ein spezielles Programm entwickelt, das ihnen die huma- nitären Ideale, das Gefühl für Solidarität und die Offenheit gegenüber ihren Mit- menschen näher bringen soll. Der neue Ausstellungsbereich «Heute» bietet hierfür einen lebendigen Einstieg, der den Interessen der Jugend mehr entgegenkommt und zugleich zukunftsorientiert ist. Im vergangenen Jahr sind praktisch alle Sekundar- und weiterführenden Schulen der Schweiz über das in deutscher, französischer und italienischer Sprache angebotene Programm für das junge Publikum informiert worden. Dieser Ansatz sollte durch persönliche und kontinuierliche Kontakte weiter verfolgt und ausgebaut werden, insbesondere im Rahmen der Lehrerfortbildung. Das Museum bietet ihnen zahlrei- che Studienthemen und originelle Veranstaltungen. Es wäre sinnvoll, sie im Rahmen regulärer Partnerschaften darüber zu informieren. Das Gleiche wäre mit Schulen der Nachbarländer möglich; einige von ihnen gehören bereits zu den regelmässigen Be- suchern. Im Übrigen wird auch die Möglichkeit eines Familienprogramms geprüft. Das Museum bietet auch Stoff für Familien mit jüngeren Kindern, bei denen ein Schulausflug noch nicht in Frage kommt. Um seine Aktivitäten für junge Menschen zu entwickeln und zu fördern, muss das Museum in erster Linie a. die Kontakte zu Schulen ausbauen und festigen. Eine Summe von 50 000 Fran- ken pro Jahr würde dies ermöglichen, und zwar entweder durch die Schaf- fung einer halben Stelle oder durch die Vergabe von Aufträgen; b. einen Dokumentationsdienst für Jugendliche einrichten sowie Seminare und Workshops usw. organisieren. Für diese Aktivitäten würde bereits eine Summe von 30 000 Franken pro Jahr ausreichen.

Künftig wird sich das Museum auch mit einem anderen Arbeitsschwerpunkt befassen, auf den es bislang nie richtig eingehen konnte, nämlich die Öffentlichkeitsarbeit, die Erwachsene anspricht. Das Museum will durch zielgruppenorientierte Öffentlichkeits- arbeit – etwa für Vereine, Berufsverbände, Unternehmen und Seniorengruppen – mehr Besucher anziehen. Dazu müssen Kontakte zu Tourismuseinrichtungen und Hotelier- verbänden geknüpft und unterhalten werden mit dem Ziel, Partnerschaften zu ent- wickeln. Die Anzahl der Personen, die das MICR noch nicht kennen, lässt auf ein er- hebliches Potenzial für den Anstieg der Besucherzahlen schliessen. Um jedoch den Bekanntheitsgrad des Museums zu erhöhen, ist kontinuierliche und professionelle Arbeit erforderlich. Die Einzigartigkeit dieses Museums ist ein Trumpf, der geschickt eingesetzt werden muss, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland. Um ein wirksames Marketing- und Werbeprogramm durchzuführen, muss das MICR einiges investieren: a. Die Stelle des Marketingverantwortlichen müsste gestärkt und ihm müssten entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden. Ein Betrag von 50 000 Franken pro Jahr wäre dafür erforderlich. b. Wirksame Werbekampagnen, die eine breite Öffentlichkeit ansprechen, könn- ten mit einem Haushalt von etwa 100 000 Franken jährlich finanziert werden. Diese Massnahmen, die die Umsetzung eines wirksamen Werbekonzepts erlauben, erfordern Gelder in Höhe von jährlich 230 000 Franken.

1.6 Besucher des MICR

Jahr Anzahl der Besucher Insgesamt

Ständige Ausstellung Veranstaltungen a)

1989 37 375 839 38 214 1990 40 051 4 823 44 874 1992 44 693 15 744 60 437 1994 50 779 28 096 78 875 1995 48 964 28 756 77 720 1996 45 048 30 920 75 968 1997 46 456 15 930 62 386 1998 47 488 18 268 65 756 2000 48 565 19 175 67 740 a) Umfasst Sonderausstellungen, Vorträge, Konzerte und Vermietung des Auditoriums, also Veranstaltungen unterschiedlicher Häufigkeit und Dauer. b) Besonders hohe Besucherzahlen, weil im Rahmen der 700-Jahr-Feiern der Eidgenossen- schaft der Eintritt frei war. c) Diese hohe Anzahl erklärt sich aus dem grossen Erfolg der Sonderausstellung «Objets du Silence». d) Der Rückgang der Besucherzahlen durch die sechsmonatige Schliessung eines Drittels der ständigen Ausstellung konnte nach der Eröffnung des neuen Ausstellungsraums «Heute» im Oktober 1999 wieder ausgeglichen werden. e) Eingeschränktes Programm wegen des Umbaus: Der Rückgang erklärt sich aus der Tatsa- che, dass nur eine einzige fünfmonatige Sonderausstellung und ein einziger Vortrag statt- finden konnten.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass ein Grossteil der Besucher Gruppen von Schülern und Studenten sind, die gerade ein humanitäres Thema durchnehmen oder im Rahmen von Kursen in Geschichte, Literatur, Philosophie, Staatsbürgerkunde oder Allgemeinbildung kommen. Sie stellen mehr als 50% der bislang 800 000 Besucher des Museums. Das MICR erfüllt damit einen Lehr- und Aufklärungsauftrag, der zu seinen vorrangigen Zielen gehört. Dieses ausgeprägte Interesse der Schulen ist das Ergebnis der Bemühungen, die Schulen der ganzen Schweiz über das Museumsprogramm zu informieren und die Lehrer zu motivieren, es in ihren Unterricht einzubauen.

2 Finanzierung des MICR

Erfahrungsgemäss ist es möglich, in der Privatwirtschaft (Partnerschaften) und bei Spendern Finanzierungsmöglichkeiten zu erschliessen, und zwar im Wesentlichen für bestimmte Aktivitäten, die ihnen eine gewisse Profilierung erlauben. Das Gleiche gilt für staatliche Einrichtungen des Auslands und der Europäischen Union, bei de- nen das MICR vorstellig geworden ist. Allerdings ist die längerfristige Deckung der allgemeinen Betriebskosten und der Werbekosten die Voraussetzung für den Erfolg sowohl der ständigen als auch der Sonderausstellungen. Und diese wiederum hängt von der Unterstützung der öffentlichen Hand ab. Das MICR befindet sich oft in der heiklen Lage, dass die Finanzierung von Aktivi- täten, die aus dem ausserordentlichen Haushalt (Sonderausstellungen, Konzerte, Mardis du Musée usw.) gedeckt werden, erst wenige Monate oder sogar erst Wo- chen vor Beginn der betreffenden Veranstaltung feststeht, während doch ihre Vorbe- reitung einen erheblichen Aufwand an Zeit und Energie erfordert. Da jedoch die Sonderausstellungen sehr wichtig für die Ausstrahlung des Museums sind, sollte hier eine gemischte Finanzierung der Ausstellungen ins Auge gefasst werden. Seit 1991 haben der Bund, der Kanton Genf und das IKRK durch jährliche finan- zielle Zuwendungen gemeinsam dazu beigetragen, dass das Museum seine Ak- tivitäten fortsetzen konnte. Auf Grund linearer Haushaltseinsparungen ging der Beitrag des Bundes von 1,1 Millionen Franken (1991 bis 1996) auf 838 400 Fran- ken (2000) zurück. Im Folgenden sind für die Jahre 1996 bis 1999 die öffentlichen und die privaten Geldgeber sowie die Jahresabschlüsse des MICR aufgeführt7:

7 Detaillierte Jahresabschlüsse siehe Anhang 2

Jahresabschlüsse von 1996 bis 1999 (in Franken)

I. Ordentliche Aktivitäten

1996 1997 1998 1999

Total Erträge 316 710 376 680 413 272 387 721 (Besuche, Laden usw.) Subventionen, Spenden Bund 1 100 000 1 078 000 965 300 842 700 Kanton Genf 480 000 470 400 432 000 432 000 IKRK 200 000 200 000 200 000 200 000 Sonstige Spenden 309 313 70 105 68 856 351 637 (private Mittel) Total Subventionen 2 089 313 1 818 505 1 666 156 1 826 337 und Spenden Total Erträge, Sub- 2 406 023 2 195 185 2 079 428 2 214 058 ventionen und Spenden

Total Ausgaben 1 984 590 1 928 893 1 920 132 2 216 021(*)

Überschuss 421 433 266 292 159 296 – 1 963 (*) Der Anstieg der ordentlichen Ausgaben 1999 ist auf die Anschaffung neuer Audioführer und die Veröffentlichung des Gesamtkatalogs zurückzuführen. Diese Ausgaben waren vollumfänglich durch Sponsoren gedeckt.

II. Ausserordentliche Aktivitäten

1996 1997 1998 1999

Total Erträge 420 510 177 832 149 150 210 982 (Spenden, Sponsoring)

Total Ausgaben 420 484 177 777 149 111 210 974

Überschuss 26 55 39 8

III. Überschuss

1996 1997 1998 1999

Bruttoüberschuss 421 459 266 347 159 335 – 1 955 (ordentliche und ausseror- dentliche Aktivitäten) Abschreibung –270 956 –165 502 –157 563 2 485 Schuldentilgung –150 000 –100 000 0 0 Nettoüberschuss 503 845 1 772 530

Die MICR-Budgets für die Jahre 2000 und 2001 sehen ohne Einbeziehung neuer Aktivitäten wie folgt aus8:

Budgets für die Jahre 2000 und 2001 (in Franken) I. Ordentliche Aktivitäten 2000 2001

Total Erträge 462 390 463 110

Subventionen und Spenden Bund 838 395 838 395 Kanton Genf 432 000 432 000 IKRK 200 000 200 000 Internationale Föderation 9 50 000 50 000 Sonstige Spenden (private Mittel) 108 000 160 600

Total Subventionen und Spenden 1 628 395 1 680 995

Total Erträge, Subventionen und Spenden 2 090 785 2 144 105

Total Ausgaben 1 981 030 2 089 760

Überschuss 109 755 54 345

II. Ausserordentliche Aktivitäten 2000 2001

Total Erträge (Spenden, Sponsoring) 143 700 208 000

Total Ausgaben 143 700 208 000

Überschuss 0 0

III. Überschuss 2000 2001

Bruttoüberschuss (ordentliche 109 755 54 345 und ausserordentliche Aktivitäten)

Abschreibung –163 800 –108 000

Zu beschaffende Mittel bzw. Auflösung –54 045 –53 655 von Rücklagen

Detaillierte Budgets siehe Anhang 3 9 Föderation: Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften

Das IKRK hat beschlossen, seine jährliche Zuwendung von 200 000 Franken an das MICR in den kommenden Jahren fortzusetzen. Der Kanton Genf hat für 2001 seinen Beitrag in Höhe von 432 000 Franken bestätigt. Im Übrigen erfordert das Programm für prioritäre Massnahmen, das dem Museum eine Effektivierung seiner Arbeit erlauben soll, zusätzliche Mittel in Höhe von 120 000 Franken pro Jahr für die Einleitung neuer Aktivitäten sowie 230 000 Fran- ken pro Jahr für die Umsetzung des Werbekonzepts. Insgesamt sind für die Durch- führung der prioritären Massnahmen 350 000 Franken pro Jahr notwendig. Das MICR erwartet, aus neuen privaten Quellen jährlich rund 100 000 Franken be- schaffen zu können. Die übrigen 250 000 Franken wären dann aus öffentlichen Mitteln zu decken. Der Bund hat ein unmittelbares Interesse nicht nur daran, dass es dieses Museum überhaupt gibt, sondern auch und vor allem daran, dass es möglichst vielen Besu- chern, jungen wie alten Menschen, aus der Schweiz und aus dem Ausland, seine humanitäre Botschaft vermitteln kann. Und diese Aufgabe wird es nur dann ange- messen und dynamisch erfüllen können, wenn ihm die dafür erforderlichen finan- ziellen Mittel zur Verfügung stehen. Die gegenwärtige Höhe der öffentlichen Sub- ventionen erlaubt es zwar, den elementarsten Aufgaben gerecht zu werden. Unter diesen Umständen kann jedoch keine Rede von einer Weiterentwicklung der Akti- vitäten sein, die es dem Museum erlauben würde, aktiver zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das humanitäre Völkerrecht und die humanitäre Arbeit beizutra- gen. Nach Auffassung des Bundesrates muss nicht nur der jährliche Beitrag von 838 400 Franken aufrechterhalten, sondern auch die Unterstützung für das MICR verstärkt werden. Daher schlägt der Bundesrat vor, dass die Eidgenossenschaft die Finanzie- rung der fraglichen Aktivitäten zur Hälfte (d.h. 125 600 Fr. pro Jahr) übernimmt, sofern der Kanton Genf bereit ist, zu gegebener Zeit seine Subvention für das Muse- um um die gleiche Summe zu erhöhen. Der gegenwärtige Beitrag des Bundes würde in diesem Fall von 838 400 Franken auf 964 000 Franken pro Jahr ansteigen. Die Finanzhilfe des Bundes würde in Form eines Ausgabenplafonds von maximal 3 856 000 Franken für die Jahre 2002 bis

2005 – also jährlich höchstens 964 000 Franken – gewährt werden. Diese Mittel

werden nur dann zur Verfügung gestellt, wenn der Kanton Genf und das IKRK be- reit sind, sich auch weiterhin ebenfalls an der Finanzierung des Museums zu beteili- gen. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass eine Finanzhilfe berechtigt und in dieser Höhe anzusetzen ist. Denn in der Tat beteiligt sich das Museum in seinem Fachbe- reich an den gemeinsamen Bemühungen des IKRK, des Bundesrates und anderer Gremien in aller Welt um die universelle Anwendung des humanitären Völkerrechts sowie um die Förderung humanitärer Hilfe und humanitären Engagements. Heute ist das Museum integraler Bestandteil des internationalen Genf. Es illustriert ein zentrales Anliegen der traditionellen schweizerischen Aussenpolitik und seine Aus- strahlung trägt zu der unseres ganzen Landes bei.

3 Finanzielle, personelle und andere Auswirkungen

3.1 Finanzielle Auswirkungen

Der Vorschlag, den wir Ihnen unterbreiten, hat für den Bund finanzielle Verpflich- tungen in Höhe von maximal 3 856 000 Franken in den Jahren 2002 bis 2005 zur Folge. Diese Ausgaben werden in den Haushalt 2002 und in den Finanzplan 2003 bis 2005 aufgenommen.

3.2 Ausgabenbremse

Artikel 159 Absatz 3 der Bundesverfassung sieht u.a. vor, dass neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken der Zustimmung der Mehrheit der Mit- glieder jedes der beiden Räte bedürfen. Der Vorschlag, den wir Ihnen unterbreiten, stellt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 des Bundesgesetzes über Subventionen vom 5. Oktober 1995 eine Finanzhilfe dar. Der vorliegende Gesetzesentwurf untersteht den Bestimmungen des Artikels 159 Absatz 3 BV und muss in beiden Räten von der Mehrheit der Mitglieder gebilligt werden. Für den Entwurf des Kreditbeschlusses gilt nicht das Gleiche. Denn er sieht einen zeitlich befristeten Zahlungsrahmen vor, der unter 20 Millionen Franken liegt und damit nicht von der Ausgabenbremse betroffen ist.

3.3 Personelle Auswirkungen

Der Vorschlag, den wir Ihnen unterbreiten, hat keine Auswirkungen auf den Perso- nalbestand des Bundes.

3.4 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden

Da die Ausführung des vorgeschlagenen Bundesbeschlusses ausschliesslich dem Bund obliegt, entstehen den Kantonen und Gemeinden keine Kosten. Dies gilt aller- dings nicht für den Kanton Genf, da die Bereitstellung der in Frage stehenden Be- träge von der Gewährung einer Unterstützung des Kantons Genf und des IKRK ab- hängt.

3.5 Wirtschaftliche Auswirkungen

Der Vorschlag, den wir Ihnen unterbreiten, hat keine spürbaren Auswirkungen auf die Wirtschaft.

3.6 Verhältnis zum europäischen Recht

Der Vorschlag, den wir Ihnen unterbreiten, berührt keine Frage im Zusammenhang mit dem europäischen Recht.

3.7 Auswirkungen im Bereich der Informatik

Der Vorschlag, den wir Ihnen unterbreiten, hat keine Auswirkungen im Bereich der Informatik.

4 Legislaturplanung

Die Unterstützung der Stiftung des Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond- museums ist Gegenstand der Legislaturplanung für die Jahre 1999–2003.

5 Rechtliche Grundlagen

5.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Das Bundesgesetz über die Beteiligung und Finanzhilfe betreffend die Stiftung des Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseums (MICR) wird Ihnen zur Annahme unterbreitet. Mit seiner Annahme wird die Unterstützung des Bundes für diese Institution, die als privatrechtliche Stiftung seiner Aufsicht unterstellt ist, er- neuert. Auf Grund zahlreicher parlamentarischer Interventionen, in denen der Bundesrat aufgefordert wurde, seine Praxis für Finanzbeiträge im Bereich der auswärtigen An- gelegenheiten (siehe BBl 2000 453) zu überprüfen, ist diese Praxis angepasst wor- den. Die Beiträge bedürfen nunmehr grundsätzlich einer formell-gesetzlichen Grundlage. Dies gilt namentlich in Bereichen, die von erheblicher Bedeutung für die schweizerische Aussenpolitik sind, wie z.B. die humanitäre Politik, die Sitzstaatpo- litik und friedenserhaltende Massnahmen. Einzige Ausnahme sind Finanzbeiträge, welche nicht in diese Bereiche fallen und 2 Millionen Franken für wiederkehrende bzw. 5 Millionen Franken für einmalige Beiträge nicht überschreiten. Diese kann der Bundesrat (unter Vorbehalt der Budgetkompetenzen der eidgenössischen Räte) direkt gestützt auf seine verfassungsmässigen aussenpolitischen Kompetenzen be- schliessen, ohne dass es dazu einer speziellen formellen Rechtsgrundlage bedürfte. Die für Finanzbeiträge in den drei genannten Bereichen notwendigen formell- gesetzlichen Grundlagen werden zurzeit erarbeitet. Bis zu ihrem Inkrafttreten wird die bisherige Praxis für Finanzbeiträge in diesen Bereichen weitergeführt; dabei ist der Anpassung an die vorherige Praxis Rechnung zu tragen und sind davon abwei- chende Präzedenzfälle zu vermeiden. Gemäss dieser Praxis kann der Bundesrat (un- ter Vorbehalt der Budgetkompetenzen der eidgenössischen Räte) einmalige Beiträge direkt gestützt auf seine aussenpolitischen Kompetenzen beschliessen, ohne dass es dazu einer speziellen formellen Rechtsgrundlage bedürfte. Periodisch wiederkehren- de Beiträge hingegen, insbesondere wenn diese zeitlich unbegrenzt sind oder sich über mehrere Jahre erstrecken, benötigen eine formelle Rechtsgrundlage, es sei denn, es handle sich um freiwillige Beiträge an internationale Organisationen. In diesem Fall genügt die verfassungsmässige Zuständigkeit für auswärtige Angelegen- heiten auch für periodisch wiederkehrende Beiträge (vgl. BBl 2000 453).

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine wiederkehrende Finanzhilfe an das MICR. Dieser Beitrag gehört sowohl in den Bereich Sitzstaatpolitik als auch in den Bereich humanitäre Politik. Wie oben erläutert, wird eine allgemeine Rechtsgrund-

lage für Beiträge in diesen Bereichen derzeit ausgearbeitet. Bis zu ihrer Annahme wird die bisherige Praxis fortgesetzt. Da es sich um einen wiederkehrenden Beitrag an eine privatrechtliche Stiftung handelt, bedarf es einer formell-gesetzlichen Grundlage, die sich auf die Zuständigkeit des Bundes für auswärtige Angelegenhei- ten stützt, also auf Artikel 54 Absatz 1 der Bundesverfassung. Wenn die Unterstützung des Bundes für das MICR ohne Unterbruch gewährleistet werden soll, dann kann nicht auf das Inkrafttreten der derzeit in der Ausarbeitung befindlichen allgemeinen Rechtsgrundlage für Beiträge in den oben genannten Be- reichen gewartet werden. Daher ist zum jetzigen Zeitpunkt der Erlass eines spezifi- schen Gesetzes notwendig, das zu einem späteren Zeitpunkt in einem Gesetz mit grösserem Geltungsbereich aufgehen könnte.

5.2 Rechtsform der Erlasse

Angesichts der voranstehenden Ausführungen und gemäss Artikel 163 Absatz 1 der Bundesverfassung schlägt der Bundesrat vor, die Beteiligung und die Gewährung einer Finanzhilfe des Bundes an das MICR auf ein Bundesgesetz im Sinne des Arti- kels 4 des Geschäftsverkehrsgesetzes (SR 171.11) zu stützen. Dieses Gesetz unter- steht dem fakultativen Referendum gemäss Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe a der Bundesverfassung. Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die beiden Räte die Höhe der Finanzhilfe des Bundes an das MICR für den Zeitraum 2002 bis 2005 gemäss Artikel 163 Ab- satz 2 der Bundesverfassung in Form eines einfachen Bundesbeschlusses, der nicht dem Referendum untersteht, festlegen.

Anhang 1

Zusammensetzung des Stiftungsrates des Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseums Ehrenpräsident Herr Philippe de Weck Ehemaliger Vorsitzender des Verwaltungsrates der UBS Präsident (in persönlicher Eigenschaft) Ehrenpräsident der Zschokke Holding SA Herr Bernard Koechlin Vertreter des Bundes Herr Raimund Kunz Botschafter, EDA, Chef der politischen Abteilung III/B Frau FlorenceTinguely Mattli EDA, Politische Abteilung III/A, Sektion internationale Organisationen und Sitzstaatspolitik Vertreter des Kantons Genf Frau Doïna Rusillon Unabhängige Museumswissenschaftlerin Herr Daniel Soom Kanton Genf, Finanzdepartement Vertreter des IKRK Herr Paul Grossrieder Generaldirektor Herr Jakob Nüesch Mitglied des IKRK-Komitees Stellvertreter: Sekretär der IKRK-Versammlung und des IKRK- Herr Michel Convers Rats In persönlicher Eigenschaft zusätzlich zum Präsidenten Frau Anne Biéler Unabhängige Beraterin für Kommunikationsfragen Herr Jean-Eric Combe Rechtsanwalt Herr Jacques Hainard Kurator des Ethnographischen Museums Neuenburg Herr Luc Weber Professor, Universität Genf (Der sechste Vertreter in persönlicher Eigenschaft wird im ersten Halbjahr 2001 gewählt.)

Anhang 2

Jahresabschlüsse des Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseums (MICR) – 1996 bis 1999 Abschluss Abschluss Abschluss Abschluss 1996 1997 1998 1999 CHF CHF CHF CHF

Ordentlicher Haushalt Einnahmen Eintrittsgebühren 227 639 277 697 288 229 293 916 Erträge Museologie 5 633 4 747 22 216 1 590 Veranstaltungen Museum 1 010 3 117 989 2 520 Laden 57 267 65 045 65 731 65 303 Auditorium 8 792 4 856 20 116 6 575 Sonstige Erträge 16 369 21 218 15 991 17 817 Gesamteinnahmen 316 710 376 680 413 272 387 721 Ausgaben Personalausgaben 1 192 417 1 160 579 1 174 201 1 172 504 Mittelbeschaffung, Werbung, 95 487 130 699 98 608 452 736 Öffentlichkeitsarbeit Museologie 235 681 193 099 226 376 121 940 Restaurant 5 085 18 041 10 276 18 554 Allgemeine Verwaltung 114 288 108 333 97 124 96 689 Instandhaltung Gebäude und Technik 327 631 312 098 309 073 351 110 Zinsen 14 001 6 044 4 474 2 488 Gesamtausgaben 1 984 590 1 928 893 1 920 132 2 216 021 Defizit ordentlicher Haushalt –1 667 880 –1 552 213 –1 506 860 –1 828 300

Ausserordentlicher Haushalt Einnnahmen Spenden, Sponsoring 420 510 177 832 149 150 210 982 Ausgaben Gesamtausgaben 420 484 177 777 149 111 210 974 Überschuss ausserordentl. Haushalt 26 55 39 8

Gewinne und Verluste Subventionen – Bund 1 100 000 1 078 000 965 300 842 700 Subventionen – Kanton Genf 480 000 470 400 432 000 432 000 Subventionen – IKRK 200 000 200 000 200 000 200 000 Subventionen – Föderation 0 0 0 0 Sonstige Subventionen und Spenden 309 313 70 105 68 856 351 637 Subventionen und Spenden insgesamt 2 089 313 1 818 505 1 666 156 1 826 337 Bruttoüberschuss 421 459 266 347 159 335 –1 955 Abschreibung, Verluste und Rück- –270 956 –165 502 –157 563 2 485 stellungen Nettoüberschuss 150 503 100 845 1 772 530 Schuldentilgung –150 000 –100 000

Anhang 3

Haushaltsvoranschläge für die Jahre 2000 und 2001 des Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseums (MICR) Haushalt Haushalt 2000 2001 CHF CHF

Ordentlicher Haushalt Einnahmen Eintrittsgebühren 366 650 368 870 Erträge Museologie 2 400 2 100 Veranstaltungen Museum 0 0 Laden 79 140 79 140 Auditorium 6 600 5 400 Sonstige Erträge 7 600 7 600 Gesamteinnahmen 462 390 463 110 Ausgaben Personalausgaben 1 155 510 1 236 360 Mittelbeschaffung, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit 207 480 207 520 Museologie 190 560 228 820 Restaurant 11 660 1 740 Allgemeine Verwaltung 106 080 111 560 Instandhaltung Gebäude und Technik 304 580 299 560 Zinsen 5 160 4 200 Gesamtausgaben 1 981 030 2 089 760 Defizit ordentlicher Haushalt –1 518 640 –1 626 650

Ausserordentlicher Haushalt Einnahmen Spenden, Sponsoring 143 700 208 000 Ausgaben Gesamtausgaben 143 700 208 000 Überschuss ausserordentlicher Haushalt 0 0

Gewinne und Verluste Subventionen – Bund 842 700 838 395 Subventionen – Kanton Genf 432 000 432 000 Subventionen – IKRK 200 000 200 000 Subventionen – Föderation 50 000 50 000 Sonstige Subventionen und Spenden 104 000 160 600 Subventionen und Spenden insgesamt 1 628 700 1 680 995 Bruttoüberschuss 110 060 54 345 Abschreibung, Verluste und Rückstellungen –163 800 –108 000 Nettoüberschuss –53 740 –53 655

Zu beschaffende Mittel oder aufzulösende Rücklagen –53 740 –53 655

Anhang 4

Bilanz per 31. Dezember 1999 des Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseums (MICR) Bilanz per Bilanz per 31. 12. 1999 31. 12. 1998 CHF CHF

Aktiva Verfügbare Mittel 479 540.70 424 804.90 Verwertbare Aktiva 1 555 886.70 981 033.20 Mobile Sachanlagen 138 465.00 135 890.00 Immobile Sachanlagen 12 169 160.00 12 480 560.00 Aktiva insgesamt 14 343 052.40 14 022 288.10

Passiva Verbindlichkeiten 546 481.45 506 014.55 Spenden, Sponsoring, vorab erhaltene Subventionen 1 344 850.00 660 682.90 Rückstellungen 349 900.00 442 900.00 Ausstattungskapital und Investitionskapital 12 179 668.20 12 491 068.20 Übertrag Gewinne und Verluste –77 847.25 –78 377.55 Passiva insgesamt 14 343 052.40 14 022 288.10

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