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Botschaft über militärische Immobilien (Immobilienbotschaft Militär 2002)

vom 3. Juli 2001

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf eines Bundesbeschlusses ü- ber militärische Immobilien mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

3. Juli 2001 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger

11492 Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2001-0574 3897

Übersicht

Mit der vorliegenden Botschaft über militärische Immobilien beantragt der Bundes- rat Verpflichtungskredite im Gesamtbetrag von 409,387 Millionen Franken. Davon entfallen auf

Rubriken / Kredite Franken

Rubrik Immobilien (Um- und Neubauten) 226 287 000 Nr. 510.3200.001 – Ein Objektkredit von mehr als 10 Millionen Franken 29 800 000 für das Heer, Ausbildungsinfrastruktur (Ziffer 2.1.6) – Ein Objektkredit von mehr als 10 Millionen Franken 12 800 000 für die Luftwaffe (Ziffer 2.1.7) – 25 Objekt- und 5 Rahmenkredite für Vorhaben bis 10 Millionen 181 977 000 Franken (Ziffer 2.1.8) – Ein Zusatzkredit 1 710 000 für das Heer, Ausbildungsinfrastruktur (Ziffer 2.1.9)

Rubrik Vertragliche Leistungen 11 100 000 Nr. 510.3500.001 – 3 Objektkredite und 3 Rahmenkredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken (Ziffer 2.2.2)

Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen 172 000 000 Nr. 510.3110.002 – 12 Objektkredite und 5 Rahmenkredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken (Ziffer 2.3.8)

Total 56 neue Verpflichtungskredite 409 387 000

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Botschaft

1 Allgemeiner Teil

1.1 Einführung

Die Armee wird auch in Zukunft auf die Verfügbarkeit geeigneter Immobilien an- gewiesen sein. Sie bilden sowohl Basis als auch kritischer Erfolgsfaktor für die Qua- lität der Ausbildung und die Höhe der Einsatzbereitschaft. Alle baulichen Massnah- men dienen der Verbesserung, Ergänzung oder Erneuerung bestehender Funktiona- litäten. Die Bedürfnisse der mit dieser Botschaft beantragten Vorhaben sind über- prüft und nachgewiesen.

1.2 Investitionsschwerpunkte

1.2.1 Grundsätzliches

Die Neustrukturierung der Armee (Armee XXI) macht bauliche Massnahmen an den bestehenden Infrastrukturen erforderlich. Neue Gesetzgebungen im Bereich Raum und Umwelt (Vorschriften bezüglich Lärm, Luftbelastung oder Bodeneintrag) füh- ren dazu, dass militärische Bauten und Anlagen angepasst werden müssen. Es geht im Weiteren darum, den Werterhalt der für die Armee XXI erforderlichen Infra- struktur sicherzustellen.

1.2.2 Für das Heer

Ausbildungsinfrastruktur Ein baulicher Anpassungsbedarf zeichnet sich dort ab, wo sich neue Verbände auf Waffenplatz-Infrastrukturen abstützen müssen. Nötig sind deshalb Investitionen für neue Ausbildungshallen der mechanisierten Verbände. Es drängen sich zudem An- passungen auf im Infrastrukturbereich von Verpflegung, Unterkunft sowie Instrukto- renbüros, aber auch vom Zeitmilitär und der Durchdiener. Im Freizeitbereich geht es vor allem um Internetanschlüsse sowie Lese- und Aufenthaltsräume für Kader und Rekruten. Für verschiedene Systeme wie Fahrtrainingssimulatoren, Schiesssimulatoren und Führungssimulatoren sind Neu- oder Umbauten erforderlich. Der Einsatz von Si- mulatoren wird die Effizienz der Ausbildung steigern, das Sicherheitsrisiko vermin- dern und die Umweltbelastung reduzieren. Ausserdem wirkt er sich vorteilhaft auf die Betriebskosten aus. In Kriens wird mit einem Neubau für den zweiten Führungssimulator und der dazu- gehörigen Infrastruktur der definitive Ausbau realisiert. Für die auszubildenden Stä- be werden in den bestehenden Gebäuden im Osthof Unterkünfte geschaffen. Kom- munikationsmedien und Verkehrserschliessungen sollen den neuen Gegebenheiten angepasst werden.

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Betriebsbauten Durch die Verkleinerung der Armeebestände erfahren die Betriebe eine Umstruktu- rierung. Die Umstrukturierung führt dazu, dass Betriebe zusammengelegt und reor- ganisiert werden müssen. Auch sind Materialbestände abzubauen, weshalb Lagerka- pazitäten abzubauen sind. Diese Massnahmen lösen Baubedürfnisse im Bereich von Werkstätten und Lagergebäuden aus. Bestehende Versorgungsanlagen sind auf künf- tige Nutzungen auszurichten und aktuellen Vorschriften anzupassen.

1.2.3 Für die Luftwaffe

Die Projekte für die Luftwaffe betreffen ausschliesslich Infrastrukturbauten und An- lagen, welche im Rahmen der Armee XXI langfristig erhalten und weiterbetrieben werden sollen. Einen Schwerpunkt bilden jene Projekte, welche im Zusammenhang mit dem Ge- samtprojekt FLORAKO realisiert werden. Im Rahmen der Rüstungsprogramme

1998 und 1999 wurde unter dieser Bezeichnung ein neues System beschafft, als Er-

satz für das veraltete Luftraum-Überwachungssystem FLORIDA. Die Elemente der ersten Beschaffungstranche FLORAKO sollen im Jahr 2003 ihren Betrieb aufneh- men und als neues Schweizerisches Luftraumüberwachungs- und Einsatzleitsystem für die kombinierte zivile und militärische Luftlage zur Verfügung stehen. Die Installation des neuen Systems FLORAKO erfolgt hauptsächlich an bestehenden Militärischen Radarstationen (MRS). An allen Standorten sind Umbauten oder bau- liche Anpassungen auszuführen, bevor die einzelnen Komponenten des Systems in- stalliert und in Betrieb genommen werden können. Ausgehend vom geplanten Takt der Systeminstallationen lassen sich die erforderli- chen Umbauten, Erneuerungen und Anpassungen in Etappen ausführen. Die Räumlichkeiten des Fliegerärztlichen Instituts (FAI) sind heute in einem Haupt- gebäude und in zwei dezentral gelegenen und baufälligen Altbauten im Stadtzent- rum in Dübendorf untergebracht. Das Projekt umfasst eine gezielte Sanierung des Hauptgebäudes und einen neuen angegliederten Ergänzungsbau mit dem Ziel, zeit- gemässe Rahmenbedingungen für die Erfüllung der Aufgaben des FAI zu schaffen. Unter den übrigen Projekten, die hauptsächlich auf eine Verbesserung der Betriebs- und Ausbildungsbedingungen abzielen, befinden sich auch grössere Unterhaltspro- jekte. Die vorgesehenen Unterhaltsvorhaben in der Kaverne Alpnach basieren auf einem neuen Nutzungs- und Betriebskonzept für die Gesamtanlage. Dieses ist sowohl auf den täglichen Betrieb als auch auf den Truppenbetrieb in ordentlichen und ausseror- dentlichen Lagen abgestimmt. Die Massnahmen beinhalten umfangreiche Sanie- rungs- und Anpassungsarbeiten an den haustechnischen Anlagen und an den Ver- und Entsorgungseinrichtungen.

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1.3 Vergleich mit der Immobilienbotschaft 2001

Mit der vorliegenden Immobilienbotschaft werden rund 36 Millionen Franken mehr verpflichtet als im vergangenen Jahr, aber zirka 12 Millionen Franken weniger als in der Investitionsplanung für 2002 vorgesehen. Die geplante Armeereform wird sich auch in der Investitionspolitik Immobilien Mi- litär auswirken. Von 1996 bis 1999 haben die beantragten Verpflichtungskredite der Rubrik Immobilien um rund 100 Millionen Franken abgenommen und einen kriti- schen Wert erreicht (siehe Diagramm 2.1.3). Damit in Zukunft die heute bereits be- kannten und begründeten Immobilienbedürfnisse rechtzeitig für die neue Armee ver- fügbar sind, muss nun das Investitionsvolumen entsprechend vergrössert werden.

Rubrik Immobilien (+12 Mio. Fr.) Hier wirkt sich vor allem das Projekt Kriens, LU, bauliche Anpassungen für Füh- rungssimulatoren – 29 Millionen Franken – (Ziff. 2.1.6), aus, das für die Immobi- lienbotschaft 2001 vorgesehen war. Langwierige Planungs- und Projektierungsar- beiten sowie die Durchführung eines Projektwettbewerbs führten zu Verzögerungen im Zeitplan. Deshalb musste das Vorhaben in die Botschaft 2002 hinausgeschoben werden.

Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen (+20 Mio. Fr.) Mit dieser Botschaft werden für Einzelprojekte bis zehn Millionen Franken (Objekt- kredite) rund 43 Millionen Franken mehr beantragt als 2001. Dieser Mehrbedarf geht zu Lasten des Rahmenkredites für Vorhaben bis eine Million Franken. Die Er- fahrung zeigt, dass ein Minimum von 100 Millionen Franken nötig ist, um den lau- fenden Unterhalt an nutzbaren Objekten mit Projekten bis eine Million Franken si- cherzustellen (siehe Ziff. 2.3.3). Deshalb muss der Verpflichtungskredit für Unterhalt und Liquidationen gegenüber dem Vorjahr um 20 auf 172 Millionen Franken erhöht werden.

1.4 Übersicht über den voraussichtlichen

Immobilienbedarf für die A XXI Ausgehend vom Projekt Armee XXI (Stand April 2001) lassen sich über einen Be- trachtungszeitraum von fünf bis acht Jahren folgende Tendenzen bezüglich dem mi- litärischen Immobilienbedarf ableiten: Im Ausbildungsbereich ist mit Sicherheit mit ansteigenden Investitionen zu rechnen. In den übrigen Bereichen zeichnet sich zunächst ein gleichbleibender Investitions- bedarf ab. Der notwendige Investitionsbedarf für die militärischen Immobilien Armee XXI ist mit den unter Ziffer 2.1.4 genannten Mitteln nicht abzudecken (Finanzierbarkeit der geplanten Investitionen im Zeitraum 2002 bis 2005). Weil der vom Parlament vorgegebene Finanzrahmen jedoch zwingend eingehalten werden muss, werden alle anstehenden Investitionsvorhaben laufend einer Beurtei- lung unter den Aspekten «verschieben» und «verzichten» unterzogen.

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1.5 Armee-Immobilienmanagement

Der Militärbereich des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölke- rungsschutz und Sport verfügt über das grösste Immobilienportefeuille der Schweiz. Dieses befindet sich im Eigentum der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Die Ab- teilung Immobilien Militär im Generalstab bewirtschaftet treuhänderisch insgesamt zirka 26 500 Objekte und eine Landfläche von rund 25 700 Hektaren. Davon nutzt die Ausbildung mit zirka achtzig Prozent den Hauptanteil. Das Portefeuille umfasst die Nutzungsgruppen Ausbildungsinfrastruktur, Verwaltungs- und Betriebsinfra- struktur, Verteidigungsinfrastruktur sowie Supportinfrastruktur.

10 000 Objekte wurden bereits militärisch deklassiert. Davon stehen 3 600 im Li-

quidationsablauf. Mit der Umsetzung Armee XXI werden noch einige Tausend da- zukommen. Im Immobilienportfolio-Management wird mit den Gesamtkonzepten für die Aus- bildungs-, Operations-, Logistik-, und Supportinfrastuktur der zukünftige Immobi- lien-Bedarf quantitativ und qualitativ ermittelt. In den Regionalkonzepten werden dann zunächst die Gesamtkonzepte auf eine Region umgebrochen. Der nächste Schritt bringt die Bilanzierung von Bestand und Bedarf. Dabei erfolgt die Aus- scheidung des Kernbestandes von den übrigen Immobilien. Über den Kernbestand hinaus nicht mehr benötigte Immobilien stehen zur Liquidation an. Der Beurteilungsmassstab für die Abstimmung zwischen Bedarf und den Lösungen zur Bedarfsdeckung ergibt sich aus den strategischen Zielsetzungen: – hohe Immobilienverfügbarkeit für Armee und Verwaltung – sparsamer Umgang mit dem Finanzvermögen des Bundes – gute Erfüllung staatspolitischer Anliegen. An diesen Zielsetzungen orientiert sich die Ausscheidung von Kernbestand und Liquidationsbestand. Der militärische Kernbestand besteht aus dem aktuellen, mittelfristigen und langfris- tigen Bedarf von Armee und Verwaltung. Er schliesst eine Flexibilitätsreserve ein. Ein Zuwachs ist eher selten. Neue Immobilien werden nur erworben, wenn es Beste- hendes zu arrondieren gilt. Die Strategie für das Management der Objekte basiert auf vier Ebenen: dem gesam- ten Portfolio, den einzelnen Objekten, den Belegungen eines einzelnen Objektes und der Technik in einem Objekt. Der Generalstab steuert und teilt die Objekte zusam- men mit den Benützerorganisationen zur Nutzung zu. Dabei hat die wirtschaftliche Nutzung des Immobilienbestandes Vorrang vor Neuinvestitionen. Bauliche Investi- tionen konzentrieren sich auf die Flexibilisierung von bestimmten Anlagen. Nicht mehr benötigte Anlagen sollen möglichst wenig laufende Ausgaben verursachen o- der alternativ finanzielle Erträge bringen. Sie werden daher rasch in den Liquida- tionsablauf gebracht.

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1.6 Priorisierung der Vorhaben

Das Immobilienmanagement mit seinen mehrjährigen Planungs- und Realisierungs- fristen und die auf Jahrzehnte angelegte Nutzungsdauer der Immobilien stehen im Gegensatz zum anhaltenden starken Wandel der Rahmenbedingungen. Trotz aller Unsicherheiten müssen jedoch die Immobilien permanent aktiv bewirtschaftet wer- den. Dabei ist ein Kompromiss zu finden zwischen der Vermeidung von Fehlinves- titionen und der Erfüllung aktueller Investitionsbedürfnisse. Alle Planungsarbeiten werden unter dem Blickwinkel der Armee XXI angegangen. Es soll verhindert wer- den, dass in Objekte investiert wird, die in Zukunft nicht sicher benötigt werden. Die Geschäftsleitung des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölke- rungsschutz und Sport hat 1997 einen Kriterienkatalog für die Priorisierung von ge- planten Rüstungs- und Immobilienvorhaben verabschiedet, um mögliche Fehlinves- titionen zu vermeiden. Der Kategorisierung liegen folgende Fragen zu Grunde:

Kategorie A: Was wissen wir sicher? Hier zugeordnet sind unbestrittene, zwingend nötige Projekte, deren Mengengerüst, Dimensionierung, Kosten-Nutzen-Optimierung und Realisierungszeitpunkt eindeu- tig bestimmt sind.

Kategorie B: Wohin führt der Trend? Diese erfasst etappierte, an Bestände und Strukturen angepasste und in Folgeetappen noch anpassbare Projekte (Erstetappen sind unbestritten). Eine Etappierung ist auch auf Grund von tranchenweise erfolgenden Rüstungsbeschaffungen angebracht.

Kategorie C: Was wissen wir noch nicht? Grundsatzprojekte, für welche die Konzeptions- beziehungsweise die Weiterbearbei- tungs- und Realisierungsentscheide durch die zuständigen Entscheidgremien des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport noch zu treffen sind. Diese Vorhaben figurieren unter Vorbehalt in der Planung.

Grundlage für die Aufnahme der Vorhaben in die Botschaft ist einerseits der vom Generalstabschef genehmigte Investitionsplan Immobilien Militär 2001. Dieser ist eine Momentaufnahme des Planungsstandes und bildet die am 31. August 2000 be- kannten, notwendigen und begründeten Bedürfnisse der Benützer ab. Andererseits sind es die konkreten, von der Gruppe Rüstung, Bundesamt für Armeematerial und Bauten, ausgearbeiteten Projekte mit Kostenberechnungen. Die Planungsarbeiten er- folgen rollend, die Bedürfnisse werden immer wieder hinterfragt. Deshalb ist es möglich, dass seit der Revision des Investitionsplanes einzelne Vorhaben gestrichen, verschoben oder neu aufgenommen worden sind. Alle Vorhaben dieser Botschaft gehören zur Kategorie A oder betreffen den men- genmässig unbestrittenen Teil von B-Projekten.

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1.7 Kosten-Nutzen-Optimierung

Dem Beschluss des Bundesrates vom 22. Februar 1995 entsprechend werden auch dieses Jahr wieder ausgewählte Vorhaben im Rahmen von Normen und Standards hinsichtlich Kosten-Nutzen-Optimierung überprüft. Die Arbeiten laufen unter der Leitung des Generalstabs. Kosteneinsparungen werden bei der Krediteröffnung für die Bauausführung in Abzug gebracht.

1.8 Raumordnung und Umwelt

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) pflegt regelmässige Kontakte mit den Raumplanungs-, Umwelt- und Natur- schutzfachstellen der Kantone mit dem Ziel, die frühzeitige Koordination und ge- genseitige Information zu fördern. Seit August 1998 existiert zudem für den Bereich Waffen- und Schiessplätze ein vom Bundesrat genehmigter Sachplan. Mit Bundes- ratsbeschluss vom 28. Februar 2001 wurde dieser, unter Einbezug der Militärflug- plätze und der Übersetzstellen, zum Sachplan Militär erweitert. Der Sachplan Militär ist ein Führungs-, Planungs- und Informationsinstrument des Bundes. Er dient insbe- sondere der überörtlichen Planung und Grobabstimmung jener militärischen Vorha- ben, die sich erheblich auf Raum und Umwelt auswirken. Dementsprechend soll der Sachplan Militär auch die Grundlage und das Instrument für die räumliche Umset- zung (Grobabstimmung) von Armee XXI bilden. In Umweltbelangen wird eng mit den zuständigen Fachstellen von Bund und Kanto- nen zusammengearbeitet. Die ökologischen Aspekte werden bei den einzelnen Vor- haben schon bei der Bedürfnisabklärung und Standortevaluation so weit wie mög- lich berücksichtigt. Ebenso wird einer natur- und landschaftsschonenden Gestaltung der Bauten und Anlagen Rechnung getragen. Bei der Projektierung und namentlich bei der Baumaterialien- und Systemwahl wird eine möglichst geringe Belastung der Umwelt angestrebt. Die Gewässerschutz-, Energie- und Entsorgungskonzepte wer- den laufend überprüft und optimiert. Es wird zudem auf einen sparsamen, nachhalti- gen und verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen Wert gelegt. Das neu eingeführte Raumordnungs- und Umweltmanagementsystem des VBS wird in Zukunft weiter dazu beitragen, dass die Raumordnungs- und Umweltbelange im ganzen Bauablauf berücksichtigt werden. Bauten und Anlagen, die der Landesverteidigung dienen, unterstehen dem militäri- schen Plangenehmigungsverfahren gemäss Militärgesetz und der entsprechenden Vollzugsverordnung. Die Genehmigungsverfahren für die einzelnen Vorhaben die- ser Botschaft sind inzwischen eingeleitet worden oder bereits abgeschlossen. Der Einbezug der Interessen von Raum und Umwelt sowie der Betroffenen wird im Rahmen des öffentlichen Auflage- beziehungsweise Anhörungsverfahrens sicherge- stellt.

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1.9 Finanzen

1.9.1 Ausgabenbremse

Volk und Stände haben in der Volksabstimmung vom 12. März 1995 den Bundesbe- schluss vom 7. Oktober 1994 über eine Ausgabenbremse gutgeheissen. Wie die Sub- ventionsbestimmungen sollen auch Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen in beiden Räten mit der Mehrheit aller Ratsmitglieder bewilligt werden, sofern sie neue Ausgaben von mehr als zwanzig Millionen Franken für einmalige Kredite und von mehr als zwei Millionen Franken für neue wiederkehrende Ausgaben nach sich zie- hen (Art. 159 Ziff. 3 Bst. b der Bundesverfassung).

1.9.2 Neue einmalige Ausgaben

Unter Ziffer 2.1.6 wird ein Verpflichtungskredit von 29,8 Millionen Franken für die Realisierung der 2. Etappe (Ausbau mit baulichen Einrichtungen und Anpassungen) im Taktischen Trainings-Zentrum in Kriens LU beantragt. Dieser Verpflich- tungskredit untersteht der Ausgabenbremse. Die in den Ziffern 2.1.7, 2.1.8, 2.1.9 und 2.2.2 beantragten Kredite werden im ein- zelnen neue einmalige Ausgaben von weniger als zwanzig Millionen Franken nach sich ziehen. Diese Verpflichtungskredite sind demnach nicht der Ausgabenbremse zu unterstellen.

1.9.3 Gebundene Ausgaben

Der in Ziffer 2.3.8 beantragte Verpflichtungskredit wird verwendet für die Finanzie- rung von Unterhaltsmassnahmen an militärischen Immobilien. Es handelt sich dem- nach um gebundene Ausgaben. Diese werden nicht von der Ausgabenbremse erfasst.

1.10 Kreditordnung

Diese Botschaft enthält Objekt- und Rahmenkredite, aufgeführt nach den Rubriken Immobilien, Vertragliche Leistungen, Immobilienunterhalt und Liquidationen sowie nach Kreditgrösse und den Benützerorganisationen. Objektkredite werden beantragt für Vorhaben, die bei der Budgetierung mit einem klar formulierten Bedürfnis und einem konkreten Projekt mit Kostenberechnung belegt sind. Rahmenkredite dienen der Finanzierung von notwendigen baulichen Arbeiten, für welche heute noch keine fertig ausgearbeiteten Projekte und Kostenberechnungen vorliegen. Die Höhe dieser Kredite wird auf Grund von voraussehbaren Verände- rungen mit notwendigen Immobilienmassnahmen und gestützt auf Schätzungen und Erfahrungswerten bemessen. Für sämtliche baulichen Massnahmen im Bereich Immobilien Militär wird ein Ver- pflichtungskreditbegehren unterbreitet. Der anbegehrte Verpflichtungskredit in der Form eines Sammelkredites ist in dieser Botschaft segmentiert in einen Teil Gross-

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projekte für mehr als zehn Millionen Franken und einen Teil Vorhaben bis zehn Mil- lionen Franken. Mit dieser Botschaft werden zwei Grossprojekte – Ausbau der 2. Etappe im Takti- schen Trainings-Zentrum in Kriens LU (Ziff. 2.1.6) sowie bauliche Anpassungen für FLORAKO 5. Projektetappe (Ziff. 2.1.7) – beantragt. Diese Vorhaben werden im Folgenden ausführlich dargestellt, währenddem alle Vorhaben bis zehn Millionen Franken in summarischer Form aufgelistet sind.

1.11 Kreditberechnungen und Vergabe der Aufträge

Alle in dieser Botschaft ausgewiesenen Kosten verstehen sich inklusive Mehr- wertsteuer zum aktuell geltenden Satz von 7,6 Prozent. In der Regel liegt den Be- rechnungen der schweizerische Baupreisindex vom 1. Oktober 2000 zu Grunde (Ba- sis 1. Oktober 1998 = 100 Punkte). Auch für Kostenberechnungen, die noch auf dem Zürcher Wohnbaukostenindex basieren, wird in den Teuerungsrechnungen auf die vertraglich ausgehandelte Preisgleitklausel abgestützt und der schweizerische Bau- preisindex angewendet. Die Vergabe der Bauaufträge erfolgt nach dem Bundesgesetz vom 16. Dezember

1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1) und dem Grundsatz

des besten Preis- und Leistungsverhältnisses. Regionalen Anliegen soll durch ent- sprechende frühzeitige Information und mittels breitabgestützter Wettbewerbe ins- besondere auch auf der Stufe der Unterlieferanten Rechnung getragen werden. Der Wettbewerb hat aber letztlich Vorrang. Die Planer und Unternehmer werden auf Grund von klar definierten Eignungskrite- rien zur Offertstellung zugelassen. Die Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von Zuschlagskriterien. Eignungs- und Zuschlagskriterien werden den Bewerbern im Rahmen der Ausschreibung bekannt gegeben.

1.12 Auffangen der Teuerung bei Verpflichtungskrediten

In der Regel wird bei Vorhaben und Projekten der Teuerung mit folgenden Mass- nahmen begegnet: Alle Kostenberechnungen sind indexiert, nach einem bestimmten Stand des schwei- zerischen Baupreisindexes. Prinzipiell wird die Teuerung in den einzelnen Vorhaben und Projekten innerhalb des jeweils bewilligten Kostenrahmens ausgeglichen. Dies erfolgt zum Beispiel mittels des Vergabekonzeptes (Vergabe an Generalunterneh- mer), durch Verhandlungen oder Verzichtsplanungen. Wenn alle Reserven ausge- schöpft sind, werden die ungedeckten Mehrkosten unter Berücksichtigung des Fi- nanzhaushaltgesetzes vom 6. Oktober 1998 und der Finanzhaushaltverordnung vom 11. Juni 1990 wie folgt finanziert: – Projekte für mehr als zehn Millionen Franken: mittels Zusatzkredit – Projekte bis zehn Millionen Franken: Einstellen eines Rahmenkredites, Steuerung bei der Abteilung Immobilien Militär im Generalstab.

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1.13 Kostengliederung

Die Kostenvoranschläge sind nach dem Baukostenplan (BKP) und/oder der Ele- mentkostengliederung (EKG) der Schweizerischen Zentralstelle für Baurationalisie- rung gegliedert. Sie umfassen folgende Hauptgruppen:

Nr. Hauptgruppen Text

0 Grundstück Unter diesen Begriff fallen die Kosten der Er-

schliessung bis zur entsprechenden Grundstücks- grenze, allfälliger Landerwerb usw.

1 Vorbereitungsarbeiten Darin sind die Kosten für Abbrucharbeiten, spe-

zielle Fundationen, Anpassungen, Umlegung von Werkleitungen und Verkehrsanlagen enthalten.

2 Gebäude Die Gebäudekosten beinhalten den Baugruben-

aushub, den Rohbau sowie den Ausbau und die allgemeinen Installationen.

3 Betriebseinrichtungen Darunter versteht man die fest eingebauten Ein-

richtungen mit den entsprechenden speziellen Bauarbeiten und Installationen.

4 Umgebung Unter diesem Begriff sind alle Kosten für Stras-

sen und Plätze, Umgebungsgestaltung, sämtliche Erdbewegungen sowie Rohbau-, Ausbau- und In- stallationsarbeiten ausserhalb des Gebäudes, aber innerhalb der Grundstücksgrenze, zusammenge- fasst.

5 Baunebenkosten Es handelt sich vor allem um Bewilligungen, Ge-

bühren, Modelle, Vervielfältigungen, Baustellen- bewachungen, Vermessungen, Kunst und derglei- chen.

6 Sonderposition Wird in der Regel für militärische Objekte nicht

verwendet.

7 Sonderposition Wird in der Regel für militärische Objekte nicht

verwendet.

8 Unvorhergesehenes Position für unvorhergesehene oder mit geringer

Wahrscheinlichkeit anfallende Aufwendungen im Zusammenhang mit Bauerschwernissen gemäss Risikobeurteilung. Nicht beanspruchte Risikopo- sitionen werden zum Abdecken der Teuerung verwendet.

9 Ausstattung Darunter fällt insbesondere die Ausstattung des

Gebäudes mit beweglichen Einrichtungen (zum Beispiel die Möblierung).

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2 Militärische Immobilien

2.1 Rubrik Immobilien (Um- und Neubauten)

2.1.1 Allgemeines

Die Rubrik Nr. 510.3200.001 Immobilien enthält Verpflichtungskredite für die Fi- nanzierung von: – Projektierungen, Vorabklärungen, Machbarkeitsstudien, Expertisen, Studien und Versuchen, Umweltverträglichkeitsprüfungen und Arbeiten im Rahmen des Koordinationsausschusses für den Schutz der sicherheitspolitisch rele- vanten Infrastrukturen gegen Gewalteinwirkungen (KASKO+) – Investitionsvorhaben wie Um- und Neubauten, Sanierungen, Erneuerungen, Erweiterungen, Sicherheits- und Umweltschutzmassnahmen – Kosten für Land- und Liegenschaftsgeschäfte inklusive aller Nebenkosten – Entwicklung von Managementverfahren.

Das Schwergewicht der Investitionen liegt bei der Verbesserung der Ausbildungsinf- rastruktur des Heeres. Dabei haben nach den Grundsätzen des Eidgenössischen De- partements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport zur Immobilienbewirt- schaftung die Sanierungen und baulichen Anpassungen mit Nutzungsoptimierungen beziehungsweise Umnutzungen bestehender Anlagen klar Vorrang gegenüber Neu- bauten.

2.1.2 Entwicklung der Kredite

Die mit dieser Rubrik beantragte Verpflichtungskreditsumme ist mit 226,287 Mil- lionen Franken rund 12 Millionen Franken grösser als die letztjährige und liegt rund

11 Millionen Franken unter der Planungsdecke. Der voraussichtlich zur Verfügung

stehende Zahlungskredit von 260 Millionen Franken für das Jahr 2002 ist zirka

110 Millionen Franken oder etwa 30 Prozent kleiner als vor zehn Jahren und liegt

ungefähr 13 Prozent unter dem Durchschnitt der Jahre 1988 bis 1999 (siehe Dia- gramm 2.1.3). Der Projektvorrat (alte und neue Verpflichtungen) entspricht somit dem 1,9fachen des in Aussicht gestellten Zahlungskredites.

2.1.3 Ausblick

Die in Aussicht gestellten Zahlungskredite der Finanzplanung, die Bewirtschaftung des Immobilienportfolios durch die Abteilung Immobilien Militär des Generalstabs und die Bedürfnisanmeldungen der Benützerorganisationen bestimmen im Wesent- lichen die Höhe der in der mittelfristigen Investitionsplanung eingestellten neuen Verpflichtungen. Kürzungen der Zahlungskredite in den letzten Jahren führten dazu, dass begründete Vorhaben in spätere Botschaften verschoben werden mussten. Die- se Projekte werden erneut priorisiert. Heute ist absehbar, dass in Zukunft vor allem an der Ausbildungs-, Unterkunfts- und Freizeitinfrastruktur qualitative bauliche Massnahmen notwendig werden.

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Ab dem Jahr 2003 muss der Verpflichtungskredit für neue Investitionen auf

300 Millionen Franken erhöht werden, um die ausgewiesenen und begründeten Im-

mobilienvorhaben ausführen zu können (siehe Diagramm 2.1.3).

Diagramm 2.1.3

- BPr = Bauprogramm - BVo = Bauvoranschlag 400

370 - VK = Verpflichtungskredit

350 304 291 285 300 287 280 268 276 265 265 252 260 260 260 265

250

200 364 343 323 324 287 275 150 273 262 238 257 228 214 226 212 100 186

50

0 91 92 93 94 95 96 97 98 99 2000 1 2 3 4 5

Mit BPr u BVo [ab 2000 Immobilienbotschaft] beantragte VK Zahlungskredite für die Rubrik Immobilien

Rubrik Immobilien (Stand Februar 2001) Entwicklung der Verpflichtungs- und Zahlungskredite in Millionen Franken

1991 bis 2000 = Rechnung, 2001 = laufendes Rechnungsjahr, 2002 = Voranschlag,

2003 bis 2005 = Finanzplan

2.1.4 Finanzierbarkeit der geplanten Investitionen

Der Zahlungskredit, den die eidgenössischen Räte im Dezember mit dem Voran- schlag bewilligen, bestimmt das realisierbare Bauvolumen. Die Verwendung der Zahlungskredite für die bewilligten und geplanten Vorhaben bis ins Jahr 2005 ist im Diagramm 2.1.4 dargestellt. Im Finanzplan sind für die Jahre 2002 bis 2005 für mi- litärische Immobilien mindestens 260 respektive 265 Millionen Franken Zahlungs- kredite vorgesehen, was den Arbeitsvorrat positiv beeinflussen wird.

3909

Der Nachweis der Finanzierbarkeit der bewilligten und geplanten Vorhaben ist er- kennbar aus den Verpflichtungskrediten und den Zahlungskrediten für das laufende Rechnungsjahr 2001 sowie die nächsten vier Jahre (Voranschlag und Finanzplan). Die mit dem Finanzplan 2002 bis 2004 (Bundesratsbeschluss vom 13. Dez. 2000) in Aussicht gestellten Zahlungskredite für die Immobilien Militär ermöglichen das Fi- nanzieren und Realisieren der bereits früher bewilligten und der neuen Immobilien- vorhaben (Verpflichtungskredite) im vorgesehenen Zeitraum.

Diagramm 2.1.4

300 265 265 265 260 260

250 18 36 37 46 38

64 200 53 47 52 61

150 61 60 63 90

100 171 32 35 39 115 17 50 16 75 5 51 33 0 2001 2002 2003 2004 2005

bis 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005

Rubrik Immobilien (Stand Februar 2001) Jährliche Zahlungskredite für die Jahre 2001 bis 2005 in Millionen Franken aufgeteilt nach bewilligten Vorhaben (bis 1999, 2000 und 2001) und geplanten Vor- haben (2002, 2003, 2004 und 2005)

2.1.5 Rahmenkredit für kleine Vorhaben

bei der Abteilung Immobilien beim Generalstab Gemäss Artikel 15 Buchstabe c der Verordnung vom 14. Dezember 1998 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) beantragt das Eidge- nössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport für die Fi-

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nanzierung der einzelnen Immobilienvorhaben bis eine Million Franken jährlich in einer Immobilienbotschaft einen Rahmenkredit (Ziff. 2.1.8.3, Vorhaben Nr. 101.744). Verantwortlich für die Kreditzuteilung an die Benützerorganisationen, die Prüfung der eingereichten Projekte, die Kreditfreigabe sowie die Kreditsteuerung ist die Ab- teilung Immobilien Militär des Generalstabs. Aus diesem Rahmenkredit erfolgt die Finanzierung aller baulichen Massnahmen im gesamten Immobilienbereich mit Kosten bis eine Million Franken. Er wird bedürf- nisgerecht auf alle Benützerorganisationen aufgeteilt. Die nachfolgende Aufstellung skizziert den Verwendungsbereich innerhalb der einzelnen Benützerorganisationen. Die prozentuale Kreditzuteilung entspricht dem Kenntnisstand vom Februar 2001.

Generalstab, Untergruppe Operationen, Abteilung Führung und Einsatz (4% des gesamten Verpflichtungskredites): Führungs- und Kampfinfrastruktur (exklusive Übermittlungsanlagen), Übersetzstel- len, militärische Sicherheit (Militärpolizei)

Generalstab, Untergruppe Logistik, Abteilung Versorgung (6%): Unterirdische (ui) Tankanlagen, ui Munitionsanlagen, ui Werkstätten und ui kombi- nierte Anlagen

Generalstab, Untergruppe Logistik, territoriale Aufgaben und Untergruppe Sanität (2%): Schutzbauten der Rettungstruppen (Anlagen der Luftschutztruppen, Bereitschaftsan- lagen der Rettungstruppen und Truppenschutzunterkünfte), kombinierte Komman- doposten der kantonalen Führungsstäbe und der Stäbe territoriale Regimenter Einsatzinfrastruktur des Sanitätsdienstes, Armeeapotheken

Generalstab, Untergruppe Führungsunterstützung – DIK VBS (13%): Übermittlungsanlagen, Übermittlungsknoten

Heer, Betriebsbauten (5%): Zeughäuser, Bereitschaftsmagazine, Armeemotorfahrzeugparks, Werkstätten und Motorwagendienst-Zentren, Nachschubbetriebe, oberirdische Tankanlagen Friedensbüro Grosse Verbände

Heer, Ausbildungsinfrastruktur (35%): Waffen-, Schiess- und Übungsplätze (inklusive Fliegerabwehr-Schiessplätze), Ka- sernen, Truppenunterkünfte, Ausbildungsanlagen (ohne Ausbildungsbauten und Ka- sernen auf Flugplätzen)

Heer, Kommando Festungswachtkorps (5%): Betriebs- und Verwaltungsbauten FWK

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Gruppe Rüstung (5%): Bauten für die Forschung und Entwicklung, Labor Spiez

Luftwaffe (25%): Fliegerausbildungsanlagen, Kasernen auf Waffenplätzen der Luftwaffe, Militärflug- plätze, Führungs-, Übermittlungs- und Flugsicherungsanlagen, Betriebs- und Ver- waltungsbauten für die Luftwaffe

2.1.6 Kriens LU

Taktisches Trainings-Zentrum (TTZ) Bauten 2. Etappe Führungssimulatoren und Truppenunterkunft Bauliche Einrichtungen und Anpassungen Kosten: 29,8 Millionen Franken Benutzer: Heer, Bundesamt für Betriebe des Heeres Vorhaben-Nr.: 101.100

2.1.6.1 Ausgangslage

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport konzentriert seine Führungssimulatoren für die Schulung der höheren Offiziere im ehemaligen Zeughausareal Kriens. Realisiert werden eine Pilotanlage und zwei Füh- rungssimulatoren der Stufe Kampfgruppen, das heisst für die Ausbildung der Offi- ziere auf den Stufen Bataillon, Regiment und Brigade. Das Taktische Trainings-Zentrum, in welchem die Führungssimulatoren betrieben werden, ist ein integrierender Bestandteil des kürzlich fertig gestellten Armeeausbil- dungszentrums in Luzern.

2.1.6.2 Begründung des Vorhabens

1995 bis 1998 begann mit der ersten Bauetappe des Führungssimulators I die neue

Nutzung des Zeughausareals als Ausbildungsstätte, die mit der jetzt geplanten zweiten Etappe ihre Fortsetzung finden soll. Ein Führungssimulator und die Pilotanlage wurden im Neubau der ersten Etappe untergebracht. Für den zweiten Führungssimulator mit der dazugehörigen Infra- struktur müssen nun die definitiven baulichen Massnahmen getroffen werden. Es sind ebenfalls Unterkünfte für die auszubildenden Stäbe zu schaffen. Gleichzeitig sind die Kommunikationsmedien und die Verkehrserschliessung den neuen Verhält- nissen anzupassen. Es sollen ein Neubau für die Ausbildung und die Simulation inklusive Kommando Führungssimulator II erstellt und in bestehenden Gebäuden neue Nutzungen integ- riert werden. Die zu erstellenden Bauten gliedern sich in folgende Bereiche:

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– Umnutzung Zeughaus Nr. 1 als Unterkunftsgebäude (Haus B) – Umnutzung Zeughaus Nr. 3 für die Führungsstaffeln (Sicherung Haus D) – Neubau für die Ausbildung/Simulation (Haus F) – Umgebungsgestaltung mit einer neuen Arealzufahrt und Parkplätzen.

2.1.6.3 Planungsvorgaben

Auf Grund des Pflichtenheftes vom April 1999 wurde für die Realisierung der zwei- ten Bauetappe ein Projektwettbewerb durchgeführt. Anschliessend wurde das Sie- gerprojekt im Jahr 2000 zum vorliegenden Projekt ausgearbeitet.

Modellfoto: Kriens Taktisches Trainings-Zentrum 2. Etappe B = Umnutzung Zeughaus Nr. 1 als Unterkunftsgebäude D = Umnutzung Zeughaus Nr. 3 für die Führungsstaffeln (Sicherung) F = Neubau für die Ausbildung/Simulation H = Bestehendes Kantinengebäude Z = Neuer Arealzugang

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2.1.6.4 Projektbeschreibung

Allgemeines Das Eidgenössische Zeughaus in Kriens liegt auf ebenem Gelände südöstlich des Dorfkerns unmittelbar an der Autobahn A2. Die Gebäude sind um zwei annähernd geschlossene, ungefähr quadratische Innenhöfe gruppiert. Der zweigeschossige, langrechteckige Satteldachbau des Zeughauses Nr. 1 aus dem Jahr 1874 ist das ältes- te Gebäude auf dem Areal. Mit dem Bau weiterer Gebäude wurden in den Jahren

1884 bis 1894 die erwähnten Höfe gebildet. Aus dem letzten Jahrhundert stammen

das 1942 erstellte Werkstattgebäude C zwischen dem Ost- und dem Westhof und das

1957 erbaute Grossfunkgebäude N im Westhof.

Neubau Haus F Das neue dreigeschossige Ausbildungsgebäude entlang der Autobahn bietet neben den erforderlichen Arbeits- und Schulungsräumen auch genügend Verkehrs- und Aufenthaltsflächen für grosse Personenbelegungen. Die neutrale Struktur des Ge- bäudes ermöglicht eine flexible Nutzung und damit spätere Anpassungen an verän- derte Raumbedürfnisse. Im Erdgeschoss des Neubaus befinden sich die Räume für die beübten Stäbe, da- rüber die Räume für die Übungsleitung und die Ansprechstellen. Im zweiten Ober- geschoss liegen ein grosser Besprechungsraum sowie Büros für die Fachlehrkräfte und die Leitung des Führungssimulators II. Der Lärmbelastung durch die Autobahn wird durch die Organisation des Grundris- ses begegnet. Fast alle ständigen Arbeitsräume liegen auf der westlichen, lärmabge- wandten Seite zum Innenhof, während die Nebenräume, die technischen Räume und die Treppenhäuser gegen die Autobahn orientiert sind.

Umbau Haus B Im alten zweigeschossigen Zeughaus von 1874 werden die Unterkunftsräume für die beübten Stäbe eingebaut. Dabei bleibt im grosszügig geöffneten Innenbereich mit der neuen Dachverglasung das imposante Holztragwerk sichtbar. Die kleinen Fassa- denfenster in den Zimmern werden mit Öffnungen in den lichtdurchfluteten Er- schliessungsbereich ergänzt. Der geplante Umbau ist geprägt durch einen rück- sichtsvollen Umgang mit der wertvollen, alten Bausubstanz. Die ausgeführten Inter- ventionen werden durch die eingesetzten Materialien sichtbar gemacht.

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Der Innenbereich mit Holztragwerk und Dachverglasung

Den beübten Stäben stehen insgesamt 158 Betten in 13 Vierer-, 31 Dreier-, 4 Zwei- er- und 5 Einerzimmern zur Verfügung. Die sanitären Anlagen sind auf jedem Ge- schoss in zwei zentral bei den Treppenhäusern angeordneten Bereichen angeordnet.

Renovierung Haus D Im Erdgeschoss dieses Zeughauses bleiben die heute provisorisch untergebrachten Räume für die Führungsstaffeln bestehen. Das Gebäude, das im Obergeschoss schie- fe Wände aufweist, wird für die temporäre Weiterverwendung durch statische Ver- stärkungen gesichert.

Arealzufahrt, Parkplätze und Umgebung Die Zufahrt zum Areal soll neu in der Nordostecke des Geländes erfolgen. Dafür wird zum Grosshofareal des Kantons Luzern eine neue Strasse erstellt, über welche die Autobahn A2 ohne Belästigung der angrenzenden Wohnquartiere zu erreichen ist (siehe dazu auch Ziff. 2.2.2.3, Vorhaben 101.614). Die Parkplätze für die beübten Stäbe werden entlang der Nordgrenze an einer neuen Erschliessungsachse erstellt, die gleichzeitig eine flexible Nutzung der beiden Höfe erlaubt. Der südliche Teil des Osthofes wird mit einer grossen, baumbestandenen Rasenfläche begrünt. Dadurch entsteht ein Freiraum, der als Aufenthaltsbereich des Taktischen Trainings-Zentrums dienen wird.

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2.1.6.5 Denkmalpflege

Im Inventar Nummer 21 über das Eidgenössische Zeughaus in Kriens wird das Zeughaus B von 1874 als Schutzobjekt von überregionaler Bedeutung bezeichnet. Durch die vorgeschlagenen Interventionen mit dem Einbau einer neuen Firstvergla- sung bleiben die Fassaden unverändert. Im Innern des Gebäudes wird der frühere Charakter als Zeughaus durch die sichtbar bleibende Holzkonstruktion erhalten, und gleichzeitig werden die notwendigen Einbauten der Zimmer als neuzeitliche Eingrif- fe sichtbar gemacht. Die kantonale Denkmalpflege war bereits Mitglied der Wettbewerbsjury im Herbst

1999. Während der weiteren Planung wurde das Projekt mit der kantonalen Denk-

malpflege besprochen. Diese hat im Sommer 2000 dem Bauvorhaben zugestimmt mit der Bedingung, dass die Detailplanung weiterhin in Zusammenarbeit mit ihr er- folgt.

2.1.6.6 Energie, Haustechnik – Sicherheit – Baubiologie –

Naturschutz – Umweltschutz Energie und Haustechnik Alle Gebäude der Anlage beziehen die notwendige Wärmeenergie von der vorhan- denen Infrastruktur im Untergeschoss des Hauses H. Die Heizzentrale mit zwei Gas-/Ölheizkesseln wurde 1991 neu erstellt. Der vorhandene, für die zusätzliche Nutzung zu schwache Trafo für die Stromver- sorgung wird durch einen neuen leistungsfähigeren ersetzt. Gleichzeitig kann so eine Raumreserve für einen weiteren Trafo geschaffen werden. Die erforderlichen Haustechnikanlagen werden nach modernen energiesparenden Gesichtspunkten konzipiert (Wärmerückgewinnung und bedarfsabhängige Steue- rungen).

Sicherheit Der Neubau und die Umbauten werden gemäss den Anforderungen der Vereinigung der kantonalen Feuerversicherer in Absprache mit der Gebäudeversicherung des Kantons Luzern geplant. Insbesondere ist im Umbauprojekt des Zeughauses B eine Sprinkleranlage für den Personen- und Gebäudeschutz vorgesehen.

Baubiologie Bei der Wahl der Baumaterialien werden die ökologischen und baubiologischen As- pekte für den Einsatz von umweltschonenden Baumaterialien berücksichtigt.

Naturschutz Die Detailplanung der Begrünung und die Auswahl der Pflanzen werden in Kontakt mit der Umwelt- und Naturschutzstelle der Gemeinde Kriens vorgenommen, die unmittelbaren Nachbarn werden ebenfalls einbezogen. Es ist bekannt, dass Bauten des Zeughauses als Unterschlupf für Fledermäuse dienen. Aus diesem Grund werden vor dem Baubeginn die entsprechenden Fachleute zugezogen, um eventuell notwen- dige Umsiedlungen der Tiere vorzunehmen.

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Altlasten Im April 2000 war eine technische Untersuchung des Zeughausareals in Auftrag ge- geben worden. Das im Sommer 2000 abgeschlossene Gutachten formulierte für fünf Bereiche Verdachtsflächen, von denen nur eine im Osthof liegt. Im Bereich des ge- planten Neubaues ist nicht mit dem Vorkommen von kontaminiertem Material zu rechnen. Gemäss den Schlussfolgerungen des Berichtes können drei Standorte als nicht belastet eingestuft werden. Zwei Standorte in der Nordwestecke des Zeughaus- areals bei der Tankstelle gelten hingegen als belastet, sie könnten jedoch erst bei ei- nem Rückbau der Anlage saniert werden.

2.1.6.7 Betriebs- und Unterhaltskosten

Für den Betrieb und den Unterhalt des Taktischen Trainings-Zentrums ist der Kan- ton Luzern zuständig. Durch die Zusammenarbeit mit dem Armeeausbildungszent- rum Luzern kann der Einsatz des Personals optimiert und die bereits vorhandene Inf- rastruktur mitbenutzt werden.

2.1.6.8 Investitionskosten

Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP)

Nr. Hauptgruppen Kostenstellen (Mio. Fr.)

Neubau Umbau Umbau Umgebung Total Haus F Haus B Haus D ZA

0 Grundstück – – – – –

1 Vorbereitungsarbeiten 0,405 0,030 0,005 0,540 0,980

2 Gebäude 12,430 8,110 0,230 0,580 21,350

3 Betriebseinrichtungen 0,035 0,010 0,010 0,010 0,065

4 Umgebung – – – 2,300 2,300

5 Baunebenkosten 0,690 0,490 0,005 0,140 1,325

6, 7 Sonderpositionen – – – – –

8 Unvorhergesehenes 0,515 0,515 0,015 0,220 1,265

0–8 Total Baukosten 14,075 9,155 0,265 3,790 27,285

9 Ausstattung 1,620 0,400 0,080 0,250 2,350

Mehrwertsteuer 1,145 0,695 0,025 0,300 2,165

0–9 Objektkredit 16,840 10,250 0,370 4,340 31,800 Projektierungskredit – – – – 2,000 Phasen 0 bis 2

Verpflichtungskredit – – – – 29,800 Index 1. April 2000 = 105,1 Punkte (1.4.1998 = 100 Punkte) MWSt-Satz 7,6%

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Kenndaten

Art der Arbeit / Text Grösse BKP 2 BKP 1–3, 5+6

Neubau Rauminhalt gemäss SIA 116 22 570 m3 551 Fr./m3 624 Fr./m3 Geschossfläche gemäss SIA 416 5 385 m2 2 308 Fr./m2 2 614 Fr./m2 Umbau Rauminhalt gemäss SIA 116 12 970 m3 625 Fr./m3 706 Fr./m3 Geschossfläche gemäss SIA 416 2 741 m2 2 959 Fr./m2 3 340 Fr./m2

2.1.6.9 Verträge

Der vorliegende Vertrag mit dem Kanton Luzern regelt die Durchfahrtsrechte, ferner die Erstellung und den Unterhalt der geplanten Strasse, die von der neuen Zufahrt ü- ber eine Parzelle des Kantons Luzern zum Kreisel Grosshof führen wird.

2.1.6.10 Termine

Mit den Bauarbeiten kann Mitte 2002 begonnen werden. Die Gesamtbauzeit beträgt knapp zwei Jahre. Der Bezug der umgebauten und neu erstellten Räume durch die Truppe ist Mitte 2004 vorgesehen.

2.1.7 Fliegerhöhenanlage

Teilprojekt GR 1 Bauliche Anpassungen für FLORAKO 5. Etappe Kosten: 12,8 Millionen Franken Benutzer: Luftwaffe Vorhaben-Nr.: 100.717

2.1.7.1 Begründung des Vorhabens

Im Rahmen der Rüstungsprogramme 1998 und 1999 wird als Ersatz für das veralte- te, dreissigjährige Luftraumüberwachungssystem FLORIDA ein neues System unter der Bezeichnung FLORAKO beschafft. FLORAKO soll mit der ersten Beschaf- fungstranche im Jahr 2003 seinen Betrieb aufnehmen und als neues Schweizerisches Lufraumüberwachungs- und Einsatzleitsystem die kombinierte zivile und militäri- sche Luftlage sicherstellen. Das System muss kriegstauglich und entsprechend ge- schützt sein.

2.1.7.2 Konzept und Planungsvorgaben

Die Installation des neuen Systems FLORAKO erfolgt hauptsächlich an bestehenden Militärradarstationen (MRS) und Einsatzzentralen (EZ), mit kleineren Komponenten

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auf dem Militärflugplatz Dübendorf sowie an verschiedenen Funkstandorten. An al- len Standorten sind grössere oder kleinere Umbauten oder Anpassungen auszufüh- ren, bevor die einzelnen Komponenten des Gesamtsystems FLORAKO installiert und in Betrieb genommen werden können. Ausgehend vom geplanten Beschaffungstakt der Systeminstallationen werden die er- forderlichen Umbauten, Erneuerungen und Anpassungen in Etappen ausgeführt. Das Finanzierungs- und Ausführungskonzept erstreckt sich deshalb über mehrere Jahre. Der Gesamtkostenrahmen für die Baumassnahmen aller Projektetappen beträgt rund

73 Millionen Franken.

Bisher haben die eidgenössischen Räte 29,35 Millionen Franken für die Projekt- etappen 1 bis 3 und 7 bewilligt (Ziff. 2.1.7.3). Mit dieser Immobilienbotschaft wird die Freigabe der 4. sowie der 5. und 10. Projektetappe (Ziff. 2.1.8.7, Vorhaben Nr. 100.716 und 101.754) beantragt. Mit der hier beantragten 5. Projektetappe wird die bauliche Anpassung für das FLORAKO-System in der MRS-4 realisiert. Diese Arbeiten müssen vor Beginn der FLORAKO-Installationsarbeiten ausgeführt werden. In einer 8. Projektetappe sollen ab 2004 die Umbau- und Unterhaltsarbeiten in den Räumen für die Truppe und das Betriebspersonal erfolgen. Die Kosten für diese E- tappe werden heute auf 8 Millionen Franken geschätzt.

2.1.7.3 Bauten FLORAKO / Übersicht über die Etappierung

Projektetappe Bewilli- Bewilli- Anlage Bauetappe/Text Kosten (Fr.) gungsart1 gungsjahr

1. P-Etappe BVo 1999 MRS-3 1. Bauetappe 9 800 000

bereits bewilligt

2. P-Etappe IB 2000 MRS-2 1. Bauetappe 9 530 000

bereits bewilligt

3. P-Etappe IB 2001 MRS-3 2. Bauetappe 9 300 000

bereits bewilligt

4. P-Etappe IB 2002 Einsatzzentrale A

und MRS-2 2. Bauetappe 5 530 000

5. P-Etappe IB 2002 MRS-4 1. Bauetappe 12 800 000

6. P-Etappe IB 2003 MRS-1 1. Bauetappe 9 500 0002

7. P-Etappe IB 2001 KOMSYS Kom- bereits bewilligt 720 000

munikationssystem

8. P-Etappe IB 2004 MRS-4 2. Bauetappe 8 000 0002

9. P-Etappe IB 2005 MRS-1 2. Bauetappe 6 000 0002

10. P-Etappe IB 2002 MRS-1 Vorleistung zur 1 550 000

1. Bauetappe

Total 72 730 000

1 BVo = Bauvoranschlag bis 1999

IB = Immobilienbotschaft Militär ab 2000

2 Bei diesen Kosten handelt es sich noch um Schätzungen (Stand Februar 2001)

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2.1.7.4 Projektbeschreibung

Mit dieser beantragten 5. Projektetappe werden am Anlagestandort MRS-4 (in be- stehender Höhenanlage) sämtliche Vorbereitungs- und Anpassungsarbeiten ausge- führt, welche für das Radarsystem unbedingt nötig sind. Im Wesentlichen ist eine spezielle Baustelleneinrichtung im Hochgebirge unabdingbar, damit die Bauarbeiten in der Anlage unabhängig vom Wetter ausführbar sind. Am Antennenstandort sind die FLORIDA-Komponenten zu entfernen und vorschriftsgemäss zu entsorgen. In der Anlage ist ein kleinerer Felsausbruch für ei- nen Technikraum sowie für die Erneuerung einer Werkleitung erforderlich. Verschiedene Betriebsräume, haustechnische Einrichtungen und Verbindungen für die Versorgung und Kommunikation sind für das FLORAKO-System umzubauen. Insbesondere müssen Elektroinstallationen, Ventilationen, Klimaanlagen und die Wasserverteilung angepasst oder erneuert werden. Auch die Zentralventilation für die Ableitung der Radarabwärme muss an die neuen Gegebenheiten angepasst wer- den. Zudem werden bewegliche Podeste montiert, mit welchen die Zugänglichkeit für Reparatur- und Unterhaltsarbeiten an den Antennen sichergestellt werden kann. Die Vorschriften der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung sowie der Brand- und Blitzschutz müssen entsprechend umgesetzt werden. Mit den Anpassungen und Ergänzungen in der Anlage MRS-4 sollen auch jene Ar- beiten ausgeführt werden, die im Rahmen des ordentlichen Anlageunterhaltes ge- plant sind (Sanierung von Bauschäden und Renovationsarbeiten).

2.1.7.5 Energie – Sicherheit – Ökologie – Naturschutz

Energie Die vorhandene Starkstromanlage entspricht dem gesamten Leistungsbedarf des FLORAKO-Systems.

Sicherheit In den Jahren 1991 und 1992 befasste sich eine interdisziplinär zusammengesetzte Arbeitsgruppe mit dem Schutz der militärischen Radarstationen. Die Ergebnisse die- ser Studie finden Niederschlag in separaten Projekten, welche dem Parlament zu ei- nem späteren Zeitpunkt zur Genehmigung unterbreitet werden.

Ökologie / Naturschutz Die bestehende Anlage MRS-4 ist nicht im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung aufgenommen. Der Nachweis für das ü- berwiegende Interesse am Projekt, das eine natur- und landschaftsschonende Lösung erlaubt, ist erbracht. Die Abwärme, die durch den Betrieb der FLORAKO-Ausrüstungen anfällt, wird rückgewonnen und verwertet.

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Das Felsausbruchmaterial, das für die Erstellung eines zusätzlichen Raumes und für die Erneuerung einer Werkleitung anfällt, wird vorschriftsgemäss auf einer beste- henden Schotterstelle deponiert. Für den Transport von Material und Personen wird die bestehende Seilbahn genutzt. Flüge mit Helikoptern sind für Sondertransporte erforderlich. Alle für den Bau erforderlichen Baustelleneinrichtungen werden nach Abschluss der Bauarbeiten demontiert. Die Umgebung der Anlage wird wieder sorgfältig von Bau- abfällen gereinigt und in Stand gesetzt.

2.1.7.6 Investitionskosten

Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP)

Nr. Hauptgruppen Kosten Total (Fr.)

0 Grundstück 30 000

1 Vorbereitungsarbeiten 1 551 000

2 Gebäude 2 946 000

3 Betriebseinrichtung 5 457 000

4 Umgebung 1 060 000

5 Baunebenkosten 1 094 000

6,7 Sonderpositionen –

8 Unvorhergesehenes 587 000

0–8 Total Baukosten 12 725 000

9 Ausstattung 75 000

0–9 Gesamtkosten 12 800 000 Index 1. April 1999 = 101,3 Punkte (1.4.1998 = 100 Punkte) MWSt-Satz 7,6%

2.1.7.7 Termine

Für die Terminplanung MRS-4 wurden Bauingenieure und Unternehmer mit Erfah- rung auf Hochgebirgsbaustellen beigezogen. Diese haben folgenden Terminplan ausgearbeitet: – ab 1. Februar 2001: Vorbereitung der Bauausführung (Detailplanung) – ab 2. Juli 2001: Baustelleneinrichtung und Baubeginn – 2003: Ende erste Bauetappe – ab Januar 2002: FLORAKO-Systemvorbereitungsarbeiten – ab Februar 2003: FLORAKO-Systemmontage.

Auf dem Projekt MRS-4 – später auch auf dem Projekt MRS-1 – lastet ein enormer Zeitdruck in Bezug auf die Fertigstellung. Bei diesen Anlagen müssen unter beson-

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deren meteorologischen Bedingungen (Hochgebirge, nur von August bis Oktober schneefrei) gleichzeitig je zwei Antennenanlagen vorbereitet werden. Der Gesamtterminplan FLORAKO lässt sich nur einhalten, wenn mit den Montage- arbeiten der Primär- und der Sekundärantenne in der MRS-4 ab 1. Februar 2002 be- gonnen werden kann. Deshalb wurde der Baubeginn auf den 2. Juli 2001 vorverlegt. Damit die finanziellen Mittel rechtzeitig verfügbar sind, wurde durch die Finanzde- legation der eidgenössischen Räte ein Verpflichtungskredit im Betrag von 1,65 Mil- lionen Franken, gestützt auf Artikel 31 des Finanzhaushaltgesetzes, mit dem Nach- trag I/2001 im Dringlichkeitsverfahren bereits bewilligt.

2.1.7.8 Personelle Auswirkungen

Folgende Organisationen sind ausserhalb des Truppenbetriebs für die Anlage zu- ständig: – Berufspersonal der Fliegerbrigade 31 (Einsatz) – Bundesamt für Betriebe der Luftwaffe (Betrieb) – Bundesamt für Betriebe der Luftwaffe und die Schweizerische Unterneh- mung für Flugzeuge und Systeme AG (Unterhalt).

Im Vergleich mit der Ist-Situation wird es keine wesentliche Veränderung des Ein- satz- und Betriebspersonalbestandes ausserhalb des Truppenbetriebs geben. Der Be- stand des Unterhaltspersonals für den technischen Betrieb dürfte gegenüber dem bisherigen FLORIDA-Betrieb leicht abnehmen. Im Truppenbetrieb sind folgende Organisationen zuständig: – Fliegerbrigade 31 (Einsatz) – Informatikbrigade 34 (Betrieb) – Luftwaffenunterhaltsdienst 35 (Unterhalt).

2.1.8 Verpflichtungskredite für Vorhaben bis

10 Millionen Franken nach Benützerorganisationen

2.1.8.1 Generalstab, Untergruppe Operationen

Vorhaben-Nr. Kategorie Text: Franken Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit

100.772 B Verschiedene Standorte 9 000 000

Anlagen der höheren Führung (EIGER) Anpassungs- und Erneuerungsarbeiten

101.481 B Verschiedene Standorte 2 000 000

Anlagen der höheren Führung (PALÜ) Anpassungs- und Erneuerungsarbeiten

Total Generalstab, Untergruppe Operationen 11 000 000

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2.1.8.2 Generalstab, Untergruppe Logistik, Abt. Versorgung

Vorhaben-Nr. Kategorie Text: Franken Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit

101.299 A Unterirdische Anlage 2 765 000

Sanierungsarbeiten in vier Kammern

101.488 A Verschiedene Standorte 2 395 000

Unterfels- und Unterflurtankanlagen Technische Installationen Umweltschutzmassnahmen

101.578 B Verschiedene Standorte 1 100 000

Munitionsanlagen Typ MM 80 Brandschutzanlagen Nachrüstungsarbeiten

Total Generalstab, Untergruppe Logistik, Vsg 6 260 000

2.1.8.3 Generalstab, Untergruppe Planung, Abt. Immobilien

Vorhaben-Nr. Kategorie Text: Franken Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit

101.744 B Verschiedene Standorte 49 700 000

Rahmenkredit zu Gunsten aller Benützerorganisati- onen für Vorhaben bis eine Million Franken (Siehe auch Ziff. 2.1.5)

101.443 B Verschiedene Standorte 21 000 000

Rahmenkredit Projektierungen für alle Immobilienmassnahmen

101.469 B Verschiedene Standorte 6 000 000

Rahmenkredit zu Gunsten aller Benützerorgani- sationen für unvorhergesehene und dringende Bau- arbeiten

101.461 B Verschiedene Standorte 3 000 000

Rahmenkredit zu Gunsten aller Benützerorgani- sationen für Landerwerb und Landerwerbsneben- kosten

101.750 B Verschiedene Standorte 1 000 000

Rahmenkredit zu Gunsten aller Benützerorganisati- onen für teuerungsbedingte Mehrkosten

Total Generalstab, Untergruppe Planung, AIM 80 700 000

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2.1.8.4 Generalstab, Untergruppe Führungsunterstützung –

DIK VBS Vorhaben-Nr. Kategorie Text: Franken Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit

101.421 B Verschiedene Anlagen 8 000 000

Verschiedene Standorte Glasfaserkabel Einbauarbeiten

101.422 B Verschiedene Standorte 2 000 000

Führungsanlagen der Grossen Verbände Automatisches Fernmeldenetz Bauliche Anpassungsarbeiten

Total Generalstab, Untergruppe Führungsunterstützung – DIK VBS 10 000 000

2.1.8.5 Heer, Betriebsbauten

Vorhaben-Nr. Kategorie Text: Franken Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit

100.343 A Rotkreuz ZG 6 500 000

Eidgenössisches Zeughaus Seewen Tankanlagen Umweltschutzmassnahmen

101.039 A Verschiedene Standorte 4 200 000

Tankanlagen Treibstoff-Umschlagstellen Einbau von Brandschutzeinrichtungen

101.587 A Verschiedene Standorte 2 000 000

Umsetzungsmassnahmen für die «Stufen der mate- riellen Bereitschaft für den Einsatz» (SMBE) sowie das «Einsatz- und Ausbildungsmaterial» (EAM) Bauliche Massnahmen an Gebäuden für die Lang- zeitlagerung von Korpsmaterial

101.743 A Unterfelsanlage 1 770 000

Sicherung der Verkehrszone Bauliche Steinschlagschutz-Massnahmen

Total Heer, Betriebsbauten 14 470 000

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2.1.8.6 Heer, Ausbildungsinfrastruktur

Vorhaben-Nr. Kategorie Text: Franken Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit

101.388 A Matt GL 9 480 000

Truppenlager Sanierungs- und Umbauarbeiten

101.387 A Wichlen GL 7 450 000

Schiessplatz Einstellhalle für Raupen- und Betriebsfahrzeuge Neubau

100.651 B Thun BE 5 200 000

Waffenplatz, Ausbildungsanlage Polygon Einbau Fahrsimulator für Panzer (FASPA) Bauliche Massnahmen

101.599 B Verschiedene Standorte 3 000 000

Bestehende, bundeseigene Waffenplätze Freizeit- und Sportanlagen Sanierung und Modernisierung

101.292 A Geissalp FR 2 600 000

Schiessplatz Ausbildungsgebäude und Munitionsmagazin Neubau und Anschluss an die Stromversorgung

101.391 A Walenberg GL 2 282 000

Schiessplatz Betriebsgebäude Neubau

100.675 B Verschiedene Standorte 2 000 000

Waffen- und Schiessplätze Zieldarstellungsanlage Einbau von Trefferanzeigeanlagen und Zielbahnen

101.290 A Petit-Hongrin VD 1 175 000

Waffenplatz Ormont-Dessous Zugangsstrasse Le Leyzay Einbau eines neuen Trasses

Total Heer, Ausbildungsinfrastruktur 33 187 000

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2.1.8.7 Luftwaffe

Vorhaben-Nr. Kategorie Text: Franken Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit

101.289 B Meiringen BE 9 700 000

Militärflugplatz Betriebsinfrastruktur Bauliche Anpassungen und Erweiterung,

2. Etappe

101.318 A Dübendorf ZH 6 380 000

Militärflugplatz Fliegerärztliches Institut (FAI) Bauliche Anpassungen und Erweiterung

100.716 B Dübendorf ZH und MRS-2 5 530 000

Anlage A und Militär-Radarstation-2 (MRS-2) Einsatzzentrale und 2. Bauetappe Bauliche Anpassungen für FLORAKO

4. Projektetappe (siehe auch Ziff. 2.1.7.3)

101.324 A Payerne VD 1 970 000

Militärflugplatz Überwachungsgeschwader-Gebäude und Personalkantine Bauliche Anpasssung und Sanierung

101.754 B Militär-Radarstation-1 (MRS-1) 1 550 000

Bauliche Anpassungen, Vorleistungen FLORAKO 10. Projektetappe (siehe auch Ziff. 2.1.7.3)

101.118 B Verschiedene Standorte 1 230 000

Anlagen der Luftwaffe Breitbandübertragungssystem (BBUS-Kabel) Bauliche Anpassungen und Installationen

5. Etappe

Total Luftwaffe 26 360 000

Gesamttotal Ziffer 2.1.8 181 977 000

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2.1.9 Zusatzkredit für

Bière VD, Waffenplatz Ausbildungsgebäude für die Schiessausbildung mit den Panzerhaubitz-Simulatoren (SAPH) Kampfwertsteigerung Kosten: 1,71 Millionen Franken Benutzer: Heer, Ausbildungsinfrastruktur Vorhaben-Nr.: 101.745

2.1.9.1 Ausgangslage

Mit dem Rüstungsprogramm 1996 wurden zwei Schiessausbildungs-Simulatoren (SAPH 88) für die Panzerhaubitzen M109 bewilligt. Die Standorte der entsprechen- den Bauten für den Einbau der Simulatoren sind Frauenfeld (Bauprogramm 1995) und Bière (Bauprogramm 1996). Der Entscheid für die Einführung der kampfwertgesteigerten Panzerhaubitze M109 (PzHb M109 KAWEST) mit dem Rüstungsprogramm 1996 hat die Anpassung des Simulators an das Echtsystem erfordert. Die entsprechenden Aufträge wurden durch die Untergruppe Planung mit Schreiben vom 17. März 1997 erteilt. Der Führungs- und Einsatzausschuss hat am 8. April 1998 der an die kampfwertge- steigerten Panzerhaubitze M109 angepassten, ausbildungsgesteigerten Version SAPH KAWEST zugestimmt. Die Mehrkosten für die Realisierung SAPH KA- WEST wurden im Rahmen des Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarfes (AEB) 2001 bewilligt.

2.1.9.2 Begründung des Zusatzkredites

Die im Bauprogramm 1996 budgetierten 12,275 Millionen Franken für das Simula- torgebäude Bière beruhten auf dem Einbau von SAPH 88. Gegenüber dieser Version verfügt der kampfwertgesteigerte Simulator SAPH KAWEST über ein Bewegungs- führungs-Modul, dem das Simulatorgebäude Rechnung zu tragen hat. Dieses Modul besteht aus einem Fahrerstand, einer 180-Grad-Projektionswand für die Aussensicht sowie drei Projektoren. Der Einbau von Fahrerstand und Aussensicht bedingt zusätz- liche bauliche Massnahmen wie reflexionsfreie Oberflächenbehandlung des Raumes in der Umgebung der Projektionswand, Abdunkelung der Simulatorhalle, Mehrauf- wand für Elektroinstallation, Stahlkonstruktion für die Befestigung von Projektions- wand und Projektoren, Kühlung der Projektoren und des Kampfareals. Die durch diese Anpassungen verursachten Mehrkosten von 1,71 Millionen Franken hat der Führungs- und Einsatzausschuss an seiner Sitzung vom 20. September 2000 zustimmend zur Kenntnis genommen.

3927

2.2 Rubrik Vertragliche Leistungen

2.2.1 Allgemeines

Der Verpflichtungskredit der Rubrik Nr. 510.3500.001 Vertragliche Leistungen wird beantragt für die Finanzierung von vertraglich geregelten Beitragsgeschäften des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport an Immobilienvor- haben mit Dritten. Mit 11,1 Millionen Franken ist die beantragte Verpflichtungskreditsumme 4,4 Mil- lionen Franken grösser als im Vorjahr. Dies ergibt auf Ende 2002 einen Verpflich- tungskreditsaldo in der Grössenordnung von rund 47 Millionen Franken, was dem 3,4fachen Zahlungskredit entspricht.

Diagramm 2.2.1

- BVo = Bauvoranschlag - VK = Verpflichtungskredit 40

35

30

25 25 22 20 19 20 20 34 16 14 14 14 14 15 13 11

20 20 21 10 19

12 12 5 11 10 7 5 2 0 94 95 96 97 98 99 2000 1 2 3 4 5

Mit BVo [ab 2000 Immobilienbotschaft] beantragte VK Zahlungskredite für die Rubrik Vertragliche Leistungen

Rubrik Vertragliche Leistungen (Stand Februar 2001) Entwicklung der Verpflichtungs- und Zahlungskredite in Millionen Franken

1994 bis 2000 = Rechnung, 2001 = laufendes Rechnungsjahr, 2002 = Voranschlag,

2003 bis 2005 = Finanzplan

3928

Es handelt sich um Verpflichtungsbeiträge für bauliche Massnahmen mit einem mi- litärischen Bedürfnis in Anlagen der Kantone, der Gemeinden, der Swisscom AG, den Schweizerischen Bundesbahnen und der Schweizerischen Post sowie von zivi- len Partnern und Korporationen. Das gemeinsame Bauen ermöglicht die Abdeckung von militärischen Bedürfnissen bei gleichzeitigem Nutzen von Synergien. Weil die Realisation der Bauvorhaben mit dem Baufortschritt der betreffenden zivilen Bauten koordiniert werden muss, können die Planung und der Baubeginn nur sehr begrenzt durch das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport beeinflusst werden. Mit der Neuorganisation der Rekrutierung für die Armee XXI müssen die zukünfti- gen Angehörigen der Armee am Aushebungsstandort verpflegt werden und über- nachten können. Weil dazu an einigen Standorten bundeseigene Anlagen fehlen, werden für eine gewisse Zeit Drittanlagen eingemietet.

2.2.2 Verpflichtungskredite für Vorhaben bis

10 Millionen Franken nach Benützerorganisationen

2.2.2.1 Generalstab, Untergruppe Logistik, Ter Aufgaben

Vorhaben-Nr. Kategorie Text: Franken Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit

101.487 B Verschiedene Standorte 1 100 000

ALST-Unterkünfte Kostenbeiträge an Kantone und Gemeinden für Werterhaltungsmassnahmen

Total Generalstab, UG Logistik, Ter Aufgaben 1 100 000

2.2.2.2 Generalstab, Untergruppe Planung, Abt. Immobilien

Vorhaben-Nr. Kategorie Text: Franken Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit

101.753 B Verschiedene Standorte 3 500 000

Rahmenkredit für die Einmietung der Rekrutierung in zivilen Liegenschaften zur Abdeckung der Miet- kosten

100.818 B Verschiedene Standorte 2 000 000

Rahmenkredit zu Gunsten aller Benützerorganisati- onen für Kostenbeteiligungen Unvorhergesehene und dringende Projekte

101.471 B Verschiedene Standorte 1 000 000

Rahmenkredit zu Gunsten aller Benützerorganisati- onen für Kostenbeteiligungen Bach- und Lawinenverbauungen

Total Generalstab, Untergruppe Planung, AIM 6 500 000

3929

2.2.2.3 Heer, Ausbildungsinfrastruktur

Vorhaben-Nr. Kategorie Text: Franken Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit

101.615 A Schwyz / St. Gallen 2 400 000

Linthebene Strassen und Brücken Sanierungsarbeiten

101.614 A Kriens LU 1 100 000

Taktisches Trainings-Zentrum (TTZ) Neue Zufahrt über Grosshof (Siehe auch Ziff. 2.1.6.4, Arealzufahrt, Parkplätze und Umgebung)

Total Heer, Ausbildungsinfrastruktur 3 500 000

Gesamttotal Ziffer 2.2.2 11 100 000

2.3 Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen

2.3.1 Allgemeines

Mit dem Verpflichtungskredit der Rubrik Nr. 510.3110.002 Immobilienunterhalt und Liquidationen werden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmassnahmen an be- stehenden militärischen Immobilien, energietechnische Massnahmen, nicht versi- cherte Schäden sowie die Liquidation (Rückbau) nicht mehr benötigter militärischer Anlagen finanziert. Die gesamte mit dieser Botschaft beantragte Verpflichtungskreditsumme von

172 Millionen Franken für Unterhaltsmassnahmen und Liquidationen ist um 20 Mil-

lionen Franken grösser als die letztjährige (siehe Ziff. 1.3 und Diagramm 2.3.1). Auf Ende 2002 ergibt das einen Verpflichtungskreditsaldo von 298 Millionen Franken und entspricht zirka dem 2,4fachen Zahlungskredit.

3930

Diagramm 2.3.1

- BVo = Bauvoranschlag - VK = Verpflichtungskredit 200

180

160

140 123 123 123 123 123 114 118 115 120 101 95 186 100 172 172 172 172 155 152 80 110 108 60 100 40

20

0 96 97 98 99 2000 1 2 3 4 5

Mit BVo [ab 2000 Immobilienbotschaft] beantragte VK Zahlungskredite für die Rubrik Immobilienunterhalt u Liquidationen

Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen (Stand Februar 2001) Entwicklung der Verpflichtungs- und Zahlungskredite in Millionen Franken

1996 bis 2000 = Rechnung, 2001 = laufendes Rechnungsjahr, 2002 = Voranschlag,

2003 bis 2005 = Finanzplan

2.3.2 Kreditzusammensetzung

Der Verpflichtungskredit für Immobilienunterhalt und Liquidationen setzt sich wie folgt zusammen:

Text Rahmenkredite Total (Fr.) (Fr.)

Verpflichtungskredit Total 172 000 000 – Liquidationen und Rückbau 10 000 000 – Nicht versicherte Schäden 8 000 000 – Energietechnische Massnahmen 5 000 000 – Bewirtschaftung bundeseigener Wälder 1 000 000 24 000 000

= Anteil reiner Immobilienunterhalt 148 000 000

3931

2.3.3 Kreditzuteilung an die Benützerorganisationen

Die nachfolgende Tabelle zeigt die aus heutiger Sicht (Februar 2001) erforderliche Zuteilung des Kreditanteiles für reinen Immobilienunterhalt an die einzelnen Benüt- zerorganisationen. Die Steuerung der Kredite erfolgt durch die Abteilung Immobi- lien im Generalstab.

Benützerorganisationen Objektkredite Rahmenkredite (Fr.) (Fr.)

Generalstab, Operationen – 5 000 000 Generalstab, Logistik, Versorgung 7 000 000 6 000 000 Generalstab, Logistik, Territoriale Aufgaben – 5 000 000 Generalstab, Planung – – Generalstab, Führungsunterstützung – 4 000 000 Heer, Betriebsbauten 1 020 000 19 000 000 Heer, Ausbildungsinfrastruktur 17 200 000 31 000 000 Heer, Kommando Festungswachtkorps – 5 000 000 Gruppe, Rüstung 5 800 000 6 000 000 Luftwaffe 16 350 000 19 630 000

Total Objektkredite / Rahmenkredite 47 370 000 100 630 000

Gesamttotal für reinen Immobilienunterhalt 148 000 000

2.3.4 Immobilienunterhalt

Planung Unterhaltsarbeiten benötigen im Gegensatz zu den Investitionsvorhaben kürzere Planungszeiten. Die Aufträge für laufenden Unterhalt werden nach Dringlichkeit erteilt. Bedeutende Unterhalts- und Liquidationsvorhaben von mehr als einer Million Franken werden einzeln und objektbezogen beantragt und sind mit einem Projekt in- klusive Kostenvoranschlag dokumentiert. Die überwiegende Anzahl der Vorhaben umfassen Massnahmen bis eine Million Franken und sind mit Bedürfnismeldungen der Benützerorganisationen oder den entsprechenden Massnahmenplanungen aus der betriebswirtschaftlichen und technischen Überwachung ausgewiesen. Für die Finanzierung sämtlicher Unterhaltsvorhaben im Jahr 2002 – an unge- fähr 3500 von rund 16 000 klassierten Objekten – wird ein Verpflichtungskredit zu Gunsten der Benützerorganisationen und des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten anbegehrt. Dieser definiert sich aus den Finanzvorgaben, der Grösse des zu unterhaltenden Immobilienbestandes sowie aus den Erfahrungswerten.

Massnahmen Die Unterhaltsarbeiten an bestehenden Immobilien haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, weil zur Schonung des knappen Baulandes nach Möglichkeit auf Neubauten «auf der grünen Wiese» verzichtet wird. Der Immobilienunterhalt umfasst folgende Massnahmen:

3932

– das Bewahren und Wiederherstellen der baulichen Sicherheit, der Gebrauchstauglichkeit und der operativen Einsatzfähigkeit für eine festge- setzte Dauer – die Versorgung und Entsorgung (Energie für die Entfeuchtung und Heizung) beim Leerbestand und bei nicht betrieblich genutzten Anlagen. (Objekte der Landesverteidigung) – die Instandsetzung eines Bauwerkes von bedeutendem kulturellem Wert Unterschieden wird zwischen: – Wartung / Überprüfung (Service- und Revisionsarbeiten) – Instandhaltung (Reparaturen und Einzelprojekte als Sofortmassnahme oder längerfristig geplant) und – Erneuerung (Einzelprojekte mit Prozessabwicklung analog Neubauten). Alle Einzelprojekte werden auf ihre Notwendigkeit hin und in Abstimmung mit der Nutzungsvorgabe überprüft, dem militärischen Plangenehmigungsverfahren unter- zogen und einzeln freigegeben.

Mitteleinsatz In der Privatwirtschaft wird der jährliche finanzielle Unterhaltsaufwand mit zirka drei Prozent der Gebäudeversicherungssumme eingesetzt. Die adäquate Zahl, der Wiederherstellungswert militärischer Anlagen, ermittelt das Bundesamt für Armee- material und Bauten, weil der Bund das Schadenrisiko an seinen Vermögenswerten selber trägt. Bei der Berechnung des Prozentsatzes für Instandhaltungsmassnahmen wird die Summe aus den eingesetzten Finanzmitteln und den Eigenleistungen der Anlagebetreiber dem Wiederherstellungswert der zu unterhaltenden Bauten und Anlagen gegenübergestellt. Mit den in dieser Immobilienbotschaft beantragten

148 Millionen Franken sollen reine Unterhaltsmassnahmen an Immobilien mit ei-

nem Wiederbeschaffungswert von 26 Milliarden Franken ausgeführt werden. Dies entspricht einem Mitteleinsatz von rund 0,5 Prozent.

2.3.5 Energietechnische Massnahmen

Mit diesem Kredit für energietechnische Massnahmen werden vorab die gemäss Luftreinhalteverordnung notwendigen Sanierungen von Heizungsanlagen finanziert. Im Sinne des Programmes Energie 2000 des Bundesrates kommen dabei neben kon- ventionellen Systemen vermehrt auch alternative Lösungen wie Holzschnitzelhei- zungen oder Wärmekraftkopplungen zum Einsatz.

2.3.6 Nicht versicherte Schäden

In den Weisungen über die Risikoübernahme und Schadenerledigung für Risiken des Bundes vom 1. August 1997 ist festgelegt, dass der Bund das Risiko für Schäden an seinen Vermögenswerten grundsätzlich selber trägt. Kosten für den Ersatz oder die Reparatur von Schäden, die durch ausserordentliche, nicht voraussehbare Ereig- nisse entstanden sind, sowie Kosten für die notwendigen Sofortmassnahmen sind der

3933

Rubrik Immobilienunterhalt zu belasten. Deshalb wird dafür jedes Jahr ein auf Er- fahrungen beruhender Kredit eingestellt.

2.3.7 Liquidation obsolet gewordener Immobilien

Mit der Armeereform 95 und PROGRESS begann für das Eidgenössische Departe- ment für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport die grösste Rückbauphase für Anlagen und Objekte. Allein im Bereich der Kampf- und Führungsbauten sind rund

10 000 Objekte obsolet geworden. Dazu kommen verschiedene Flugplätze und zahl-

reiche Bauten der Logistik. Mit dem Reformprojekt Armee XXI werden weitere Objekte überflüssig. Liquidation kann sowohl Verkaufen und Vermieten als auch Abbrechen bedeuten. Nach Möglichkeit werden die überzähligen Immobilien verkauft. Dabei werden be- rechtigte Interessen der zivilen Departemente des Bundes wie die der Kantone, Ge- meinden und Privaten gebührend berücksichtigt. Sofern weder ein Verkauf noch eine Vermietung möglich ist, werden die Überbe- stände mit einem minimalen Unterhaltsaufwand gehütet. Der Rückbau von Bauten und Anlagen erfolgt auf jeden Fall immer dann, wenn der Personenschutz nicht mehr gewährleistet ist oder andere zwingende Einflüsse durch Dritte vorliegen. Beim Rückbau sind primär organisatorische, finanzielle und ökologische Aspekte zu beachten. Ganz allgemein stellt sich aber auch die Frage, wieweit kulturell und mi- litärisch wertvolle Bauten vom Abbruch verschont und erhalten werden sollen. Es zeigt sich, dass die Erhaltung ausgewählter Objekte als Zeugen der Geschichte für die Nachwelt wichtig ist. Weil der Unterhalt nicht zum Nulltarif zu haben ist, wer- den auch für diesen Zweck die nötigen finanziellen Mittel bereitgestellt. Das gleiche Vorgehen gilt für die zahlreichen grossen Festungen, die aus Umwelt- schutzgründen auszuräumen sind, sofern keine militärische oder zivile Nachnutzung gefunden wird.

2.3.8 Verpflichtungskredite für Vorhaben bis

10 Millionen Franken nach Benützerorganisationen

2.3.8.1 Generalstab, Untergruppe Logistik, Versorgung

Vorhaben-Nr. Kategorie Text: Franken Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit

101.414 B Verschiedene Standorte 7 000 000

Logistikanlagen Lüftung, Entfeuchtung, Elektro-Technik Sanierungsarbeiten

Total Generalstab, Untergruppe Logistik, Vsg 7 000 000

3934

2.3.8.2 Generalstab, Untergruppe Planung, Abt. Immobilien

Vorhaben-Nr. Kategorie Text: Franken Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit

100.812 B Verschiedene Standorte 100 630 000

Rahmenkredit z. G. aller Benützerorganisationen Unterhaltsmassnahmen und Projekte

101.335 B Verschiedene Standorte 10 000 000

Rahmenkredit z. G. aller Benützerorganisationen Liquidationen und Rückbau

101.339 B Verschiedene Standorte 8 000 000

Rahmenkredit z. G. aller Benützerorganisationen Nicht versicherte Schäden

101.477 B Verschiedene Standorte 5 000 000

Rahmenkredit z. G. aller Benützerorganisationen Energietechnische Massnahmen

101.737 B Verschiedene Standorte 1 000 000

Rahmenkredit z. G. aller Benützerorganisationen Bewirtschaftung bundeseigener Wälder

Total Generalstab, Untergruppe Planung, AIM 124 630 000

2.3.8.3 Heer, Betriebsbauten

Vorhaben-Nr. Kategorie Text: Franken Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit

101.751 A Bronschhofen SG 1 020 000

Armeemotorfahrzeugpark (AMP) Sanierung der Kanalisation

Total Heer, Betriebsbauten 1 020 000

3935

2.3.8.4 Heer, Ausbildungsinfrastruktur

Vorhaben-Nr. Kategorie Text: Franken Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit

101.746 A Thun BE 7 800 000

Ausbildungsanlagen Polygon und kleine Allmend Panzerhallen Sanierung der Faltdächer

101.594 A Kloten ZH 6 325 000

Waffenplatz Kasernenanlage Sanierung der Haustechnikanlagen

101.752 A Petit Hongrin VD 1 750 000

Schiessplatz Zufahrtsstrasse Unterhaltsarbeiten

101.755 A Andermatt UR 1 325 000

Waffenplatz Kasernenanlage Innensanierung Kaserne 3

Total Heer, Ausbildungsinfrastruktur 17 200 000

2.3.8.5 Gruppe Rüstung

Vorhaben-Nr. Kategorie Text: Franken Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit

101.525 B Spiez BE 5 800 000

AC-Laboratorium Kreuzgebäude Gesamtsanierung 2. Etappe

Total Gruppe Rüstung 5 800 000

3936

2.3.8.6 Luftwaffe

Vorhaben-Nr. Kategorie Text: Franken Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit

101.329 A Alpnach OW 5 894 000

Flugzeugkaverne Haustechnikanlagen Sanierungsarbeiten

101.749 A Anlage S 4 200 000

Zufahrtsstrasse Stützbauwerke Sanierungsarbeiten

101.747 A Dübendorf ZH 2 900 000

Militärflugplatz Hauptpiste Abschnitt km 1,08 bis 1,75 Belagserneuerung

100.748 A Alpnach OW 1 956 000

Flugzeugkaverne Starkstromanlagen Sanierungsarbeiten

101.748 A Payerne VD 1 400 000

Militärflugplatz Brücke über die Petite Glâne Ersatz

Total Luftwaffe 16 350 000

Gesamttotal Ziffer 2.3.8 172 000 000

3937

3 Zusammenfassung der beantragten neuen

Verpflichtungskredite

3.1 Gliederung nach Projektgrösse

Text Frasnken

Vorhaben für mehr als 10 Millionen Franken 42 600 000

Rubrik Immobilien Kriens LU, Taktisches Trainings-Zentrum 29 800 000 Simulatorenanlage, Bauten 2. Etappe Bauliche Einrichtungen und Anpassungen Heer, Bundesamt für Betriebe des Heeres Ausbildungsinfrastruktur (Ziff. 2.1.6) Anlage GR, Fliegerhöhenanlage 12 800 000 Teilprojekt GR 1 Bauliche Anpassungen für FLORAKO 5. Projektetappe Luftwaffe (Ziff. 2.1.7)

Vorhaben bis 10 Millionen Franken 366 787 000

Rubrik Immobilien Vorhaben gemäss Vorhabenliste (Ziff. 2.1.8) 181 977 000 Ein Zusatzkredit für das Heer 1 710 000 Ausbildungsinfrastuktur (Ziff. 2.1.9)

Rubrik Vertragliche Leistungen Vorhaben gemäss Vorhabenliste (Ziff. 2.2.2) 11 100 000

Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen Vorhaben gemäss Vorhabenliste (Ziff. 2.3.8) 172 000 000

Gesamttotal der neuen Verpflichtungskredite 409 387 000

3938

3.2 Gliederung nach Unterstellung Ausgabenbremse

(Siehe dazu auch Ziff. 1.9)

Text Franken

Der Ausgabenbremse unterstellter Verpflichtungskredit 29 800 000

Rubrik Immobilien Kriens LU, Taktisches Trainings-Zentrum 29 800 000 Simulatorenanlage, Bauten 2. Etappe Bauliche Einrichtungen und Anpassungen Heer, Bundesamt für Betriebe des Heeres Ausbildungsinfrastruktur (Ziff. 2.1.6)

Der Ausgabenbremse nicht unterstellter Verpflichtungskredit 379 587 000 Rubrik Immobilien 196 487 000 Vorhaben gemäss Vorhabenliste (Ziff. 2.1.7, 2.1.8 und 2.1.9) Rubrik Vertragliche Leistungen 11 100 000 Vorhaben gemäss Vorhabenliste (Ziff. 2.2.2) Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen 172 000 000 Vorhaben gemäss Vorhabenliste (Ziff. 2.3.8)

Gesamttotal der neuen Verpflichtungskredite 409 387 000

3939

3.3 Gliederung nach Benützerorganisationen

Rubriken Total Benützerorganisationen / Text Franken Franken

Rubrik Immobilien: 226 287 000 (Ziff. 2.1.6 , 2.1.7, 2.1.8, 2.1.9) Generalstab, Operationen 11 000 000 Generalstab, Logistik, Versorgung 6 260 000 Generalstab, Planung 80 700 000 Generalstab, Führungsunterstützung – DIK VBS 10 000 000 Heer, Betriebsbauten 14 470 000 Heer, Ausbildungsinfrastruktur 64 697 000 Ein Vorhaben für mehr als 10 Millionen Franken 29 800 000 Vorhaben bis 10 Millionen Franken 33 187 000 Ein Zusatzkredit 1 710 000 Luftwaffe 39 160 000 Ein Vorhaben für mehr als 10 Millionen Franken 12 800 000 Vorhaben bis 10 Millionen Franken 26 360 000

Rubrik Vertragliche Leistungen: 11 100 000 (Ziff. 2.2.2) Generalstab, UG Logistik, 1 100 000 Territoriale Aufgaben Generalstab, Planung 6 500 000 Heer, Ausbildungsinfrastruktur 3 500 000

Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen: 172 000 000 (Ziff. 2.3.8) Generalstab, Logistik, Versorgung 7 000 000 Generalstab, Planung, Abt. Immobilien 124 630 000 Heer, Betriebsbauten 1 020 000 Heer, Ausbildungsinfrastruktur 17 200 000 Gruppe Rüstung 5 800 000 Luftwaffe 16 350 000

Gesamttotal der neuen Verpflichtungskredite 409 387 000

3940

4 Zusammenfassung der Auswirkungen

4.1 Personelle Auswirkungen

Die mit dieser Botschaft beantragten Projekte verursachen keine Erhöhung des Per- sonalbestandes.

4.2 Finanzielle Auswirkungen

Die Vorhaben sind im Investitionsplan Immobilien Militär mit den für die Realisie- rung erforderlichen jährlichen Zahlungstranchen eingestellt. Diese werden im Rah- men des jährlichen Voranschlages zur Genehmigung unterbreitet. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass im Anschluss an die Kreditbewilligung durch die eidgenös- sischen Räte mit der Bauausführung ablaufgerecht begonnen wird.

4.3 Auswirkungen für die Informatik

Die mit dieser Botschaft beantragten Projekte haben keine informatikseitigen Aus- wirkungen.

4.4 Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft

Die mit dieser Immobilienbotschaft beantragten Verpflichtungskredite werden keine volkswirtschaftlichen Auswirkungen im Sinne der Regulierungsfolgenabschätzung haben.

5 Legislaturplanung 1999–2003

Die Immobilienbotschaft Militär ist ein jährlich wiederkehrendes Geschäft und als solches nicht in der Legislaturplanung enthalten.

6 Verfassungsmässigkeit

Die verfassungsmässige Zuständigkeit der Bundesversammlung beruht auf den Arti- keln 163, 167 und 173 der Bundesverfassung.

11492

3941